#1

Schutzblech für TÜV

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 25.01.2005 09:14
von snowman • Fulltime-Profi | 721 Beiträge | 721 Punkte

Moin alle zusammen,
mein Moped soll im März zum TÜV ( ZX9R 97 ).
Wie weit muß denn das Hintere Schutzblech runter zum Boden reichen.
Mein Vorbesitzer hat die originale Verlängerung von Kawasaki abmontiert...
Bisher hab ich keine Probleme mit dem aktuellen Aufbau gehabt.
Gibt es irgendwelche TÜV-Vorschriften und wenn welche ???
Falls solch ein Teil notwendig ist, wer hat solch ein Teil noch bei sich rumliegen und braucht es nicht mehr ?


Grün is einfach schöner

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#2

RE:Schutzblech für TÜV

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 25.01.2005 09:15
von burnout
Brauchst du nicht!
zuletzt bearbeitet 21.01.2009 08:25 | nach oben springen

#3

RE:Schutzblech für TÜV

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 25.01.2005 09:18
von Markus (gelöscht)
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Moin Snow.
Wo kommst Du denn auf einmal her, machst Du Winterschlaf?

Du musst einen Schmutzfänger dran bauen, der bis zwei cm über den Boden geht. Sind jetzt in HH neue Bestimmungen. Ich könnte Dir da einen verticken, kostet aber n büschen was.




Gruß
Markus
Ich bin halt so, ein Arsch eben!!

zuletzt bearbeitet 25.01.2005 09:18 | nach oben springen

#4

RE:Schutzblech für TÜV

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 25.01.2005 09:18
von snowman • Fulltime-Profi | 721 Beiträge | 721 Punkte

Übrigens, falls immer noch unklar ist, wie das Mopped aussieht, einfach in der Galerie
anschauen - OK ?

Grün is einfach schöner

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#5

RE:Schutzblech für TÜV

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 25.01.2005 09:19
von snowman • Fulltime-Profi | 721 Beiträge | 721 Punkte

2 CM überm Boden ???? Dann schleift das Teil ja schon beim Losfahren aufm Pflaster...

Grün is einfach schöner

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#6

RE:Schutzblech für TÜV

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 25.01.2005 09:25
von snowman • Fulltime-Profi | 721 Beiträge | 721 Punkte

Ja was jetzt - brauch ich oder brauch ich nicht ?

@ Mrakus: Ja Winterschlaf nicht ( ich fahr noch fleißig ). Hatte nur privat und in der Firma richtig zu tun. Gelobe Besserung. Fährst Du denn noch ? An den trockenen Tagen ätte man ja mal eine Ausfahrt machen können...

Grün is einfach schöner

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#7

RE:Schutzblech für TÜV

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 25.01.2005 09:27
von Markus (gelöscht)
avatar

Nein, brauchst nicht!
Lass Dich nicht immer verarschen.

Meine steht ohne Bremsleitungen inne Garage.




Gruß
Markus
Ich bin halt so, ein Arsch eben!!

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#8

RE:Schutzblech für TÜV

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 25.01.2005 09:30
von D@ny

Wer bremst, verliert doch eh

zuletzt bearbeitet 21.01.2009 08:25 | nach oben springen

#9

RE:Schutzblech für TÜV

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 25.01.2005 09:31
von Hinnerk • Papa Bär | 6.549 Beiträge | 6549 Punkte

In Antwort auf:
Brauchst du nicht!

naja... wenn der prüfer es haben will ganz sicher da die 97iger noch nach deutschem recht homologiert wurde, dort gibt es diese ominöse regelung noch mit 150 von achsmitte noch(stammt noch irgenwie aus den fünfzigern oder so), die neueren sind nach eg-recht zugelassen worden, dort wurde diese regelung(gottseidank) vergessen...

allerdings fahr ich immer so zum tüv.... bis jetzt hatt es niemanden auch nur ansatzweise gejuckt, warum auch?

wenn er nicht will, sag ihm einfach das du es direkt nach der plakette wieder abschraubst(wenn ers nicht schon selber weiss) ansonsten zum nächsten...


gruss

hinni


hinnerk@ninjaclub.de

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#10

RE:Schutzblech für TÜV

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 25.01.2005 09:32
von burnout
Nix vergessen..wurde absichtlich daruf verzichtet...gilt nach meinem Wissen für alle!
zuletzt bearbeitet 21.01.2009 08:25 | nach oben springen

#11

RE:Schutzblech für TÜV

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 25.01.2005 09:36
von Hinnerk • Papa Bär | 6.549 Beiträge | 6549 Punkte

nene burni... das hängt mit dem baujahr und der art der abnahme zusammen, ganz sicher...

es gab, als die eu regelung rauskam noch teilweisse die möglichkeit diesen spritzschutz nachträglich auszutragen, die wurde aber schnell vom tüv per rundschreiben an seine prüfer verboten(was an sich schon ein witz ist aber so is er halt, der tüv)

gruss

hinni

hinnerk@ninjaclub.de

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#12

RE:Schutzblech für TÜV

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 25.01.2005 09:40
von burnout
Ich bleibe bei meiner Meinung!

Woher soll der TÜV denn wissen, bei welchem Modell das vorgesehen ist??
zuletzt bearbeitet 21.01.2009 08:25 | nach oben springen

#13

RE:Schutzblech für TÜV

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 25.01.2005 09:44
von Hinnerk • Papa Bär | 6.549 Beiträge | 6549 Punkte

die reglung kamm 98ig raus... daher kann er so schon sagen das alles was davor kam nicht richtig sein kann. soweit ich das was kann er das anhand der nummer im fahrzeugschein rauskriegen....

aber wie gesagt.... das interssiert hier bei mir sowieso keinen....

gruss

hinni

hinnerk@ninjaclub.de

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#14

RE:Schutzblech für TÜV

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 25.01.2005 09:48
von Hinnerk • Papa Bär | 6.549 Beiträge | 6549 Punkte

hier nochmal zum schmökern:

Das vordere Ende der Abdeckung am Vorderrad muss bis mindestens zur Senkrechten durch die Vorderachse reichen das hintere Ende darf nicht höher als 150 mm über der Horizontalen durch die Radachse liegen.(Bei Motorrädern mit Vollverkleidung werden bereits Abweichungen toleriert)

Am Hinterrad muss die Abdeckung nach vorn wie nach hinten mindestens 150 mm über die Horizontale durch die Radachse reichen.

Die angegebenen Maße gelten bei Abgebockten und unbelastetem Fahrzeug. Es sind Mindestmaße.

Die Abdeckungen müssen nicht unbedingt der breite der reifen entsprechen sondern nur so breit sein um die Lauffläche des Reifens auf der Fahrbahn abzudecken. Es ist auch unerheblich aus welchem Material die Abdeckung besteht. Aber: Bei Kunsthoffteilen muss ein Nachweis über Splitterverhalten vorliegen. Es muss lediglich darauf geachtet werden die Abdeckungen den reifen wie erforderlich abdecken.

An neueren Motorrädern (ab BJ 1998) findet man oft Radbadeckungen die oberhalb von 150 mm über der Radmittelebene enden. Dies liegt daran dass der Fahrzeughersteller die einzelnen Bauvorschriften komplett nach EG-Richtlinien hat prüfen lassen bzw. eine EG-Typgenehmigung für das Fahrzeug erhalten hat. Da es keine EG-Einzelrichtlinie über Radabdeckungen gibt sind diese Fahrzeuge insgesamt betrachtet ebenfalls vorschriftsmäßig.

Dies gilt aber nur für die ab dem genannten Baujahr. Die älteren Motorräder müssen weiterhin die in den vorhergehenden Absätzen genannten Anforderungen erfüllen.


gruss

hinni

hinnerk@ninjaclub.de

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#15

RE:Schutzblech für TÜV

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 25.01.2005 09:51
von burnout
Hm....Quelle??
zuletzt bearbeitet 21.01.2009 08:24 | nach oben springen

#16

RE:Schutzblech für TÜV

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 25.01.2005 09:56
von Hinnerk • Papa Bär | 6.549 Beiträge | 6549 Punkte

fighters magazin.. tüv ecke..

gruss

hinni

hinnerk@ninjaclub.de

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#17

RE:Schutzblech für TÜV

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 25.01.2005 10:09
von burnout
Ich habe meine Schlauheit aus der Motorrad, glaube ich!
zuletzt bearbeitet 21.01.2009 08:24 | nach oben springen

#18

RE:Schutzblech für TÜV

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 25.01.2005 10:11
von Hinnerk • Papa Bär | 6.549 Beiträge | 6549 Punkte

die biker-bild? naja.... ich hab noch irgenwo ne MO liegen.. dort deckt sich das mit der fighters geschichte.... zum die fighters davon wirklich ahnung haben...

gruss

hinni

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