In Antwort auf:
Mein Händler hat auf meine Rücktrittsforderung nicht geantwortet, gutes oder schlechtes Zeichen.
Eigentlich egal. Sein Problem, wenn Du die fristgerechte Absendung des Rücktrittsverlangens belegen kannst. Und die Frist beginnt ja eigentlich erst mit Lieferung der Sache.
Es ist ja rechtlich ganz genau gesehen so, dass Du Dir das Mopped liefern lassen kannst und es innerhalb von zwei Wochen zurückgeben kannst. Natürlich unbenutzt um problemlos zurück zu treten.
Das ist damit begründet, weil Du Dir Sachen, die Du durch Fernabsatz kaufst, nicht ansehen und testen kannst. Deshalb ist Dir die Frist von vierzehn Tagen gegeben, Dir die Sache in aller Ruhe zu Haus anzusehen. Anders ist es, wenn Du in den Laden gehst, Dir das Mopped dort anschaust, begutachtest und z.B. Probe sitzt und dann dort das Mopped bestellst. Dann hattest Du ja schon die Möglichkkeit, die Sache auszuprobieren.
Also sollte er doch froh sein, dass Du schon jetzt zurücktrittst und er keine Versand- bzw. Lieferaufwände hat. Er muss ja auch für die Abholung sorgen, da Du das Ding nicht einfach per Post verschicken kannst.
Gruß Markus | |
| | | | Ich bin halt so, ein Arsch eben!! | |
StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht