is doch egal zahlen eh alle gleich
Zulassungspflichtige Motorräder werden nach geltendem Recht jährlich mit 1,84 EUR je angefangene 25 ccm Hubraum besteuert. Eine Steuerbemessung nach dem Emissionsverhalten - wie für Pkw und für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht - gilt derzeit nicht. Dieser Steuersatz gilt seit 1955 unverändert. Zu entrichten ist die Steuer im Voraus. Bei Zuteilung von Saisonkennzeichen, deren Betriebszeitraum jeweils auf einen nach vollen Monaten bemessenen zusammenhängenden Zeitraum eines jeden Jahres befristet ist, wird die Steuer tageweise berechnet.
Zur Ausgestaltung und dem Einführungszeitpunkt einer ggf. emissionsorientiert, gestaffelten Kraftfahrzeugsteuer für Motorräder sind noch keine Entscheidungen getroffen oder absehbar. Grundlage für eine solche Besteuerung wäre zunächst eine strengere EU-Abgasvorschrift für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, zu der es bislang keine Einigung auf europäischer Ebene gibt.
Steiniiiii-- immer eine gute Suppe!!!!!