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Danke und Gruß Jörg
Hallo Steini,
hab grad nochmal den Kaufvertrag gelesen. Der Händler hat extra ein Jahr Gewährleistung eingetragen.
Hab grad etwas im Internet gelesen. Demnach muß der Händler im ersten halben Jahr Beweisen das der Mangel bei Übergabe nicht bestand. Im zweiten halben Jahr gilt dann Beweislastumkehr. Also müsste ich doch gute Karten haben, da ich das Mopped erst vier Monate habe.
Gruß Jörg
Gruß Jörg
Bei der Anzahl an Mänglen, die der Schrauber da noch entdeckt hat, hast Du glatt das Recht auf Wandlung.
Ich würd das Teil nicht behalten wollen.
Gruß Markus | Ich bin halt so, ein Arsch eben!! |
Gruß Jörg
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