Moin
um meinen Senf auch mal hierzu beizusteuern: Kennzeichen an Krafträdern müssen laut § 60 StVZO erhaben sein, d.h. sie dürfen weder mit Folien, Glas oder anderen Abdeckungen versehen sein. Sie dürfen weder spiegeln, noch verdreckt, verschmutzt oder verdeckt (!!!) sein.
Denke mal nen klappbares Schild würde in den Bereich fallen.
bei Manipulationen wärst schon wieder im § 22 Abs. 1 StVG: Kennzeichenmißbrauch: wer in rechtswidriger Absicht ein für ein Kraftfahrzeug ausgegebenes amtliches Kennzeichen.......
Nr.3 ...verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt;.....
wird , soweit die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.
Tja Leute, so siehts hier nun mal aus, und wenn du an den richtigen Staatsanwalt oder Richter gerätst, dann zieht der das auch durch.
Also wenn schon schneller fahren, dann dito zu meinen Vorrednern auf der Rennstrecke, oder dazu stehen und dann auch die Konsequenzen tragen.
gruß aus Leer
Kawa98