Das miter verwechslungsgefahr mitm Auto isn weit verbreiteter Aberglaube
Hab mich mal beim TÜV schlau gefragt ob es gehn würde mit Doppellicht, prinzipiell hatter nix dagegen, aber durch die Scheinwerferspiegel "könnte" man den Gegenverkehr blenden und weil auch kein Schutzböppel (nenn ich jetzt mal so, siehe das Licht was an is) vor ist.
Mit´ner regulierbaren Schaltung, also das das Fernlicht nur so doll an is, das man es erkennt is also kein Problem und beim Tüv drückt man halt des "Aus"-Knöpfsche