Zitat von cryptopsy
@Fraggel
Hab jetzt erst die Antwort bemerkt.
Wie ist es dann aber zum Beispiel, wenn ich mein Heck verändert habe und ich einen Unfall verursache, der rein gar nichts mit dem Heckumbau zu tun hat.
Muss ich dann, wenn ich zivilrechtlich belangt werde, trotzdem zahlen? Das würde nämlich meinem Rechtsempfinden widersprechen.
"Kannst gerne mal einen Termin in meiner Kanzlei machen" Bist du etwa so ein Rechtsverdreher?
Die Kausalität ist für das Strafrecht wichtig. Fürs Zivilrecht im Prinzip auch. ABER ABER ABER: Dein Versicherer wird in seinen Versicherungsbedingungen ganz sicher aufgenommen haben, dass sobald Dein KFZ nicht mehr der StVO und den dazugehörigen Verordnungen und Richtlinien entspricht, er nicht mehr für dich leisten muss, du also den Versicherungsschutz verlierst. Wenn Dein Heckumbau also nicht TÜV-konform ist, dann hast Du also keinen Versicherungsschutz mehr.
D.h. also, Du trittst dem Geschädigten ohne Rückendeckung von Deiner Versicherung entgegen und mußt evtl. in Vorleistung treten. Z.B. kann es sein, dass Du mal soeben Gutachterkosten in Höhe von 50.000 EUR vorstrecken mußt....oder Gerichtskosten vorstrecken mußt....oder deinen Rechtsanwalt mal ne Abschlagszahlung leisten mußt. Was wenn Du durch 3 Instanzen gehen mußt (Berufung und Revision)? Hättest Du Versicherungsschutz, dann würden diese Kosten alles Deine Versicherung übernehmen (außer bei Vorsatztaten).
Ein Straßenverkehrsrechtsstreit kann locker mal 1-5 Jahre dauern. Auch wenn Du am Schluß den Prozeß gewinnst....mußtest Du leider für die 2 Jahre Prozeßdauer alle Kosten vorstrecken. Wenn Du so viel Geld auf der Hohen Kante hast, dann mal los
Klar, man kann sich auch im Bett das Genick brechen.....aber ich würde den Verlust des Versicherungsschutzes wegen eines Heckumbaus oder eines nicht zugelassenen Reifens nicht riskieren
Muss jeder selbst wissen........aber nachher dann bitte nicht jammern!
Ja, bin Rechtsanwalt