§18 .....zu laute tröten....
guckst du hier:
http://www.bilder-speicher.de/07053022756235.vollbild.htmlzitat anfang:
"Ich, auf der hohen Schule der Weisheit in Wiesbaden angerufen - Alle
Verkehrsexperten befragt. Nach 2 Befragungen am Telefon - s bleibt wie gehabt, bis
auf einmal die Stimme Gottes aus dem Hintergrund laut schreit, dass der Kollege
(ich) Recht hätte.
Nach der Neuregelung der Zulassungsvoraussetzung, Stand 1.3.2007, und dem Wegfall
von diversen Tatbeständen in der Teileverordnung und der Zulassungsvoraussetzungen
ist es nicht mehr möglich, das durch einen Anbau einer offenen Tüte bei einem
zugelassenen Krades die ABE erlischt. Daher ist es illegal und rechtswidrig den Topf
und oder das Krad sicherzustellen und Gebühren zu erheben. Macht das der Schutzmann
doch - zahlt er bei einem Rechtstreit aus eigener Tasche und sollte alle
angefallenen Kosten für den Biker tragen - Taxi und und und.
So ist das und nicht anders Punkt - kein Halbwissen und kein Blablabla.
ich persönlich empfand es eh als eine Schande unserer Gilde, anders in der Vergangen
zu verfahren. - Wegen eines Auspuffs ???? Stillegung ??? oh Gott - hoffentlich hat
die Vernunft nun dauerhaft die Oberhand. Derzeit ist es und bleibt es auch eine
Verkehrs-OWI, dessen Tatbestand, wie in dem Artikel geschrieben mit 25 € geahndet
werden kann - sonst nix - Punkt aus und Ende...AMEN
Warum wissen die Kollegen das alles noch nicht ??? Antwort: Weil der Erlass dazu
noch vorbereitet wird, die die BOLZEI informiert. Das Gesetz ist beschlossen und hat
Rechtsgültigkeit - Es wissen eben darüber nur Wenige bescheid - Bald wissen es mehr.
Unseren Verkehrsdienst habe ich darüber informiert."
zitat ende