ich kann mir vorstellen, das die ABE bei der 3- teiligen hast, weil die leitungen ja von der länge usw, dem original entsprechen und das es deshalb keiner weiteren begutachtung bedarf.
bei der 2- teiligen könnte ich mir vorstellen, das man es zwar verbauen darf, allerdings kontrolliert werden muss, das alles richtig funktioniert und es z.b. keine probleme beim lenkereinschlag, federweg, usw gibt. wäre ja unter umständen fatal, wenn die 2 leitungen kürzer wären und beim einlenken oder federn so eine bremsleitung gequetscht wird, oder sogar abreisst!
weiss allerdings nicht ob das der grund ist.