in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte
15.11.2007 18:06
von
Toukijin
• Windel-Wetzer | 30 Beiträge | 30 Punkte
Wenn ich zum TÜV muss und mein Motorrad gedrosselt ist (mit Eintragung usw.), brauch ich dann immer noch das Drossel Teilegutachten? Genau das Problem hab ich. Hab nen Motorrad mit Drossel, die auch eingetragen ist, aber kein Gutachten. Gibts da irgendwelche Probleme oder will der Prüfer das kann nicht sehen, weil es eh eingetragen ist?
in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte
16.11.2007 16:58
von
Toukijin
• Windel-Wetzer | 30 Beiträge | 30 Punkte
Jo super, wunderbar ^^ Dann hab ich da ja gar keine Probleme. Hatte schon gedacht, dass ich mir nen ganzen neuen Drosselsatz kaufen muss nur wegen dem schei** TÜV ^^
in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte
28.11.2007 14:57
von
Prideboy
• Mini-Flitzer | 49 Beiträge | 49 Punkte
Also ich muss meine jetzt noch Drosseln, und zum eintragen brauch ich doch nur das Gutachten, richtig? Ach ja, ich habe oben gelesen das man das Gutachten noch zum verticken brauch... Die neuen kann man nur noch ohne Gutachten verticken da dieses auf die Fahrgestellnr ausgestellt wird... Aber ein neues Gutachten ist immer noch Preiswerter als eine kommplette Drosselung...
Da der Speicher für Bilder nur 100MB beträgt und Eure Fotos ja immer min. 25x
Megapixel haben müssen, bitte ich euch die Bilder hier extern hochzuladen.
Dazu bitte das Bild auswählen, hochladen und entsprechenden Link ins
Forum einfügen.