Zitat von DaGonzo
siehe auch angel eys in der stvo
Was steht in der StVO? Ich denke Du meinst den § 17 (Beleuchtung)
Obwohl ich mir ehrlich nicht Sicher bin, ob diese Angel Eye in weiß nicht doch erlaubt sind. Ich könnte ja schließlich auch Zusatzscheinwerfer oder Nebelscheinwerfer (Besonderheit hier... die dürfen auch alleine gefahren werden §17 Abs.3 StVo.<-- So in der Mitte des Absatzes.
Also bei schlechten Sichtverhältnissen) anbauen.
Farbig sind Angeleye´s aber auf jeden Fall verboten!!!
So, und nu könnt Ihr loshacken... aber bitte mit Begründung. Meine Info kommt aus der StVZO § 72
(Viel Spaß beim suchen...
)