in Ninja-Tuning-Werkstatt
28.04.2008 10:21
von
gzgz (gelöscht)
jo...
Das Kennzeichen darf bis zu einem Winkel von 30 Grad in Fahrtrichtung von der Vertikalen geneigt sein. Seine Unterkante muss mindestens 30 cm über der Fahrbahn liegen. Der obere Rand des Kennzeichens darf sofern die Bauart des Kfz es zulässt nicht höher als 120 cm über der Fahrbahn liegen. Das Kennzeichen muss in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeug-Längsachse stets lesbar sein.
in Ninja-Tuning-Werkstatt
28.04.2008 10:33
von
FKE
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Zitat von Odenwälderjo...
Das Kennzeichen darf bis zu einem Winkel von 30 Grad in Fahrtrichtung von der Vertikalen geneigt sein. Seine Unterkante muss mindestens 30 cm über der Fahrbahn liegen. Der obere Rand des Kennzeichens darf sofern die Bauart des Kfz es zulässt nicht höher als 120 cm über der Fahrbahn liegen. Das Kennzeichen muss in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeug-Längsachse stets lesbar sein.
Danke für den Text. Da kann man mal sehen, was deutsche Bürokraten so alles penibel regeln.
Wenn ich den Text aber richtig verstehe ("beiderseits der Fahrzeug-Längsachse stets lesbar sein"), dann frage ich mich, wie das bei vielen Cruisern ist, deren Kennzeichen ja oftmals links montiert ist. Oder werden da nur beide Augen zugedrückt?
Da der Speicher für Bilder nur 100MB beträgt und Eure Fotos ja immer min. 25x
Megapixel haben müssen, bitte ich euch die Bilder hier extern hochzuladen.
Dazu bitte das Bild auswählen, hochladen und entsprechenden Link ins
Forum einfügen.