He, kein Grund, unhöflich zu werden. Zum einen war das eher ne Frage zum anderen kenne ich das ohmsche Gesetz und bin nach wie vor der Meinung, dass meine Antwort nicht falsch ist. Ich würde mich jedoch freuen, wenn Du mir den Fehler in meiner Argumentationskette aufzeigst.
1. Wir nehmen als Blinkleistung des Serienblinkers 24W an, weils etwas runder zu rechnen ist. Normal sollten ja 21W sein, also kein großer Unterschied.
2. Wir reden von einer Parallelschaltung aus LED-Blinker (Kellermann hat z.B. 3W) und Lastwiderstand
3. 24W-Glühblinker => Relais ist auf 2A abgestimmt, wir müssen also auf 2A in der Parallelschaltung kommen => Widerstand des Glühblinkers ist 6 Ohm
4. 3W-LED-Blinkerr => Es werden nur 250mA gebraucht => Der Widerstand des LED-Blinkers ist 48Ohm.
5. Ströme werden in der Parallelschaltung addiert => Der Widerstand muss 1,75A "brauchen" => Er sollte also ungefähr mit 6,85Ohm dimensioniert werden.
6. Gesamtwiderstand des Ersatz-Systems ist also 5,99 Ohm => Entspricht dem Glühblinker
===== bisher Voraussetzung/Herleitung, ab jetzt Fehlerfall ======
7. Der LED-Blinker fällt weg. Im Allgemeinen äußert sich ein Defekt dahingehend, dass der Widerstand gegen unendlich geht (und nicht gegen null)
8. Der Gesamtwiderstand des Systems geht also gegen 6,85 Ohm und wir haben 21W Gesamtleistung
9. Der Leistungsverlust durch den Wegfall des Blinkers ist sehr gering (ca. ein Achtel - 24W zu 21W)
10. Die Lampe wird um ein Achtel ihrer bisherigen Frequenz schneller blinken. Statt 1s Gelb-Phase haben wir dann etwas weniger als 1s Leuchtphase.
Diese minmale Frequenzerhöhung wird niemand festellen und der Kellermann braucht mit 3W schon sehr viel für einen LED-Blinker, die meisten haben mit 1.5 bis 2W weniger Leistung, der Unterschied zum Glühblinker wird also noch kleiner. Selbst wenn man das ganze nochmal mit den korrekten 21W durchrechnet wird die Frequenz mit Standardblinkern eher noch zunehmen.
Entweder besteht ein Fehler in meiner Logik oder Du solltest Dich setzen. Alles in allem kein Grund, jemand anzubluffen.