Ich? Wer hat denn sowas behauptet?
Oha...davon hab ich noch nix gehört! Muss ich mal versuchen rauszubekommen - kenne da nen paar Verkehrsexperten!
Ich wüsste allerdings gerade nichts von einer Gesetzesänderung! Bleibt immernoch der Scheinwerfer der nicht für Xenon geprüft wurde, welcher nen Strich durch die Rechnung macht.
Die BMW K1200RT (ich glaub die war das mit Xenon) hat ja auch keine Scheinwerferreinigungsanlage bzw. Leuchtweitenregulierung, aber nen Scheinwerfer der für Xenon geprüft ist!
Im §50 Abs. 10 StVZO steht jedenfalls nix drin, in dem Motorräder extra erwähnt werden!
Xenon wäre legal eintragbar, wenn man ein lichttechnisches Gutachten für den Scheinwerfer anfertigen lässt, aber für das Geld kriegt man nen neues Motorrad!