#21

RE: Punkte für ohne DB Killer ?

in Ninja ZX-R Tonstudio 26.07.2009 16:57
von Master_U • "Helmfetischist" | 4.258 Beiträge | 4362 Punkte

Zitat von Klausi
Glaubt doch dem Master_U. Der hat beruflich mit der Materie zu tun



Pssstttt....sag das nicht so laut!

Aber ich kann die Frage eben auch nicht 100% beantworten. Durch die Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung hat sich das alles bissel verwurschtelt und so richtig blickt da keiner mehr durch bzw. jeder sagt etwas anderes. Ich hab nen Artikel meines ehem. Verkehrsrechtsdozenten zuhause liegen, wo so ungefähr drin steht, dass die Veränderung des Abgas- und Geräuchverhaltens nur eine Verletzung der Meldevorschriften ist und deshalb nur mit 25€ geahndet wird. Andere sagen, dass es immernoch die alten 3 Punkte und 90€ (früher 75€) sind. Ich weiß es wirklich nicht. Wenn ich wieder in Berlin bin und mal Zeit finde, kann ich ja den Artikel mal raussuchen und die besagte Stelle zitieren!

Zum Thema "im Ermessen des Beamten" - wenn man von den 3 Punkten und 90€ ausgeht ist man im Bußgeldbereich und dort gilt eine Ermessensreduzierung auf Null, sprich kein Ermessen!

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#22

RE: Punkte für ohne DB Killer ?

in Ninja ZX-R Tonstudio 26.07.2009 19:25
von war-zx10 • Windel-Wetzer | 25 Beiträge | 25 Punkte

Ich hab da was interessantes gefunden. Ich zitiere:

aus bma 8/07

von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
http://www.janschweers.de

Bis vor kurzem stand jedem von uns noch die Angst auf die Stirn geschrieben, wenn bei einer Verkehrskontrolle die Auspufftüte untersucht wurde. Auch wenn man ein reines Gewissen hatte und am Auspuff nichts verändert war, bestand immer das Risiko, dass unseren Ordnungshütern die Lautstärke der Tüten nicht gefiel und es Ärger gab.
Es drohte eine Geldbuße, Punkte in Flensburg und je nach Lautstärke des Auspuffes sogar eine vorübergehende Stilllegung und Beschlagnahmung des Bikes bis zur Behebung des Mangels. Wenn einem das Ganze fern von zu Hause passierte, musste man einen Rücktransport des Motorrades mit dem Anhänger organisieren. Dazu kamen dann auch noch eine Geldbuße von mindestens 50 Euro, 1 Punkt und eine Vorführung beim TÜV nach der Behebung des Mangels. Unser Bußgeldkatalog sah diese Bestrafung in Nr.175 vor. Letztendlich ein riesiger Aufwand, der in keinem Verhältnis zu dem Verstoß stand. Denn eine Beschlagnahmung eines zu lauten Motorrades ist wohl kaum geeignet, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten. Die Beschlagnahme eines Fahrzeugs ist nur bei einem Bankraub, einer Entführung oder einer Straftat im Straßenverkehr geeignet.
Dieses in den meisten Fällen überflüssige Prozedere ist nun dank unser Europäischen Union, die die einzelnen Rechtssysteme in Europa vereinheitlichen will, endlich vorbei. In Deutschland heißt das neue Gesetz Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Die FZV ersetzt teilweise die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO). Für den vorbenannten Fall ist dies besonders wichtig, da § 18 StVZO nun wegfällt. § 18 StVZO besagte für Motorräder den Wegfall der Betriebserlaubnis bei zu lauten Auspuffanlagen. Die Strafen sind dementsprechend im Bußgeldkatalog angepasst worden. Tatbestandsnummer 349100 heißt jetzt: Sie führten ein Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war. Die Geldbußen liegen bei 20 Euro für einen defekten Schalldämpfer und 30 Euro bei einer zusätzlichen Belästigung. Es gibt keine Punkte mehr für defekte Auspufftüten und eine Stillegung bzw. Beschlagnahmung ist, da die Betriebserlaubnis nicht erlischt, unverhältnismäßig. Das Europarecht hat damit seine große Sympathie auch für Motorradfahrer unter Beweis gestellt und schafft engstirnige deutsche Regelungen ab, die keinerlei präventive Wirkungen haben. Das wichtigste ist, dass man trotz einer defekten Auspuffanlage immer noch eine Betriebserlaubnis hat und diese nicht verliert. Es kann von Euch nur verlangt werden, dass Ihr den Mangel behebt und das Motorrad anschließend vorführt.
Einzig und allein teuer wird auch zukünftig das vorsätzliche Ausräumen des Auspuffes oder das Benutzen eines Auspuffes ohne Eintragung, EG-Betriebserlaubnis oder ABE. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür Strafen ab 25 Euro ohne Punkte vor. Ist dabei die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, dann werden daraus schnell 50 Euro und es gibt 3 Punkte dazu. Je nach Schwere des Verstoßes und der Schwere des Vorsatzes, kann die Strafe erhöht werden. Rechtsprechung ist bisher nur vereinzelt zu finden, so dass es noch eine ganze Zeit dauern wird, bis man die Höhen der einzelnen Strafen einschätzen kann. Auch ist derzeit noch nicht klar, ob zukünftig eine Stilllegung und Beschlagnahme für diese harten Fälle noch verhältnismäßig ist.

Zitat Ende.
Hört sich für mich recht gut an, danke EU !

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#23

RE: Punkte für ohne DB Killer ?

in Ninja ZX-R Tonstudio 26.07.2009 20:04
von Patroclus • Übernachtet im Forum! | 4.166 Beiträge | 4185 Punkte

Das hört sich gut an... heisst also db-Eater raus und wenn man erwischt wird auf doof machen (wg. Vorsatz)

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#24

RE: Punkte für ohne DB Killer ?

in Ninja ZX-R Tonstudio 26.07.2009 20:05
von ManU • "Prinz ManU" | 39.830 Beiträge | 39852 Punkte

genau, lasst die scheiß dinger doch einfach drinne

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#25

RE: Punkte für ohne DB Killer ?

in Ninja ZX-R Tonstudio 26.07.2009 20:12
von Patroclus • Übernachtet im Forum! | 4.166 Beiträge | 4185 Punkte

Wieso? Kümmert sich doch auch keiner, wenn ich mich belästigt fühle.

Beispiel 1: ich wohne in einer Spielzone (parallel zur Bundesstraße). Keine 50 Meter Luftlinie hat so'n Amatuer-Rennfahrer 'ne Werkstatt mit seinem Formel-Fahrzeug drin. Wenn der Sonntags sein Mtörchen trimmt nervt das ganz schön. Machen können wir angeblich nix. Werkstatt liegt anner Bundesstraße. Erhöhter Lärmpegel ist somit durchaus ok.

Beispiel 2: Mietnachbar hat 'nen Ford Probe mit echt krasser AUspuffanlage. Sein Tiefgaragenstellplatz liegt genau unter meinem Wohnzimmer. Wenn der losfährt, vibriert mein Laminat. Was kann ich machen - nix! Weil Auspuff legal ist. So what

Irgendwer hier im Forum hat doch so ne geile Signatur: "Wenn jeder an sich selber denkt kommt keiner zu kurz"

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#26

RE: Punkte für ohne DB Killer ?

in Ninja ZX-R Tonstudio 26.07.2009 20:13
von ManU • "Prinz ManU" | 39.830 Beiträge | 39852 Punkte

war meine signatur

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#27

RE: Punkte für ohne DB Killer ?

in Ninja ZX-R Tonstudio 26.07.2009 20:21
von Patroclus • Übernachtet im Forum! | 4.166 Beiträge | 4185 Punkte
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#28

RE: Punkte für ohne DB Killer ?

in Ninja ZX-R Tonstudio 26.07.2009 20:31
von war-zx10 • Windel-Wetzer | 25 Beiträge | 25 Punkte

Zitat von Patroclus
Das hört sich gut an... heisst also db-Eater raus und wenn man erwischt wird auf doof machen (wg. Vorsatz)


Nee geht nicht das ist glaube ich leicht als Vosatz nachzuweisen, aber wenn du am DB Eater was machst dass er lauter wird dann
könnte das Teil auch einfach nur defekt sein. dann zahlst du die 20 Euro, schraubst den Orginal Auspuff oder DB Eater an
und fährst zur Phonmessung bei der Rennleitung vor. Mängel behoben - Kiste wieder umbauen und weiterballern.

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#29

RE: Punkte für ohne DB Killer ?

in Ninja ZX-R Tonstudio 27.07.2009 00:02
von Master_U • "Helmfetischist" | 4.258 Beiträge | 4362 Punkte

Vorsatz bedeutet "Wissen und Wollen" - d.h. wenn der Eater draußen ist, man ihn dabei hat, dann kann man den Vorsatz bejaen. Sagt man vielleicht "Die Schraube hats rausvibriert und da isser rausgefallen und ich hab ihn nur aufgehoben" wirds vielleicht schon schwerer. Wenn der Eater aber dann noch Werksneu aussieht, wird man das nciht ganz glauben.

Weiterhin erlöscht durch entfernen des Eaters ja eben die Betriebserlaubnis, wie in dem letzten Absatz deines Textes beschrieben, erloschen. Die Strafzumessung liegt auch nicht im Auge des Beamten, sondern bei der Bußgeldstelle. Einige sagen halt "25€, mach das Ding rein und verpiss dich", in Berlin läufts z.B. anders, denn da darf der Beamte vor Ort NIX mehr kassieren, d.h. je nachdem was er schreibt, bekommt man die Strafe!

zuletzt bearbeitet 27.07.2009 00:03 | nach oben springen

#30

RE: Punkte für ohne DB Killer ?

in Ninja ZX-R Tonstudio 21.06.2010 16:22
von xLIMPBIZKITx • Speed-Junkie | 369 Beiträge | 369 Punkte

Mich würde nochmal den aktuellen Status zur Situation interessieren.

Hab gestern zufällig auf WDR Westpol gesehen wo's um das Thema ging.
Siehe hier der Videobeitrag:
http://www.wdr.de/tv/westpol/sendungsbei...20/motorrad.jsp

Zitat: Dieter Bruder, Polizei Lüdenscheid: "Seit 2006 ist es letztendlich nur noch ein Verstoß im Bereich der Bagatellen. Hier ist ein kleines Verwarngeld vorgesehen, was die Veränderer bewusst und gerne in Kauf nehmen. Mit 25 Euro – das belastet diese Leute in keinster Weise."

Ist dem wirklich so? Mein letzter Stand war auch immer noch eine höhere Geldstrafe + Punkte bzw im Schlimmsten Fall Stilllegung an Ort und Stelle....?

Mfg Heiko

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#31

RE: Punkte für ohne DB Killer ?

in Ninja ZX-R Tonstudio 21.06.2010 16:41
von pmarkus • *Autofahrer* | 33.220 Beiträge | 33220 Punkte

ich kann dieses thema einfach nicht mehr hören...wenn ihr alle nicht lesen könnt, dann fahrt doch einfach mal ohne und lasst euch erwischen. dann habt ihr gewissheit

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