Anzeige ist nach deutscher Stvzo nicht notwendig, da die Schalterstellung reicht.
Problem ist, das das Fahrzeug nach EU zugelassen ist, und das die Blinkerschalter keine Schalterstellung ablesen lassen, da sie von selbst ja auf Mittelstellung zurück rastet, obwohl der Blinker noch geht, nicht geht, noch geht, nicht geht, noch geht, nicht geht, noch geht, nicht geht...
§54
(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.
....aber wenn was da ist, muss es auch funktionieren