Zitat von Novalis
Zitat von Master_U
Zitat von pmarkus
aber nen zusätzlicher schrieb ist nie verkehrt zu haben...hat man immer wieder bei ner kontrolle oder beim tüv das die noch was schriftliches sehen wollen trotz e-nummer
Da musste gekonnt kontern, wenn die sowas sehen wollen, indem du sagst:
"Die E-Nummer ist ausreichend. Sie sollten vielleicht ma § 49 Abs. 2a Satz 1 Nr. 3 StVZO lesen." Noch besser ist, wenn man zufällig grad aus der Uni kommt und ne StVZO mithat. Was glaubst du wie dumm da einige aus der Wäsche schauen.
Gut aber wenn du schon so schlau sein möchtest
dann solltest du wissen das eine Enr nicht bei jedem modell und motorrad wo der auspuff drauf passt gleich zulässig ist...
nur mal so als tipp...
so haben zb auspuff anlagen die vor 2007 gemacht wurden bzw für motorräder die für motorräder vor 2007 gebaut wurden
ein E-prüfzeichen sind aber bei nachfolgenden modellen auch wenn sie baugleich sind nicht mehr zulässig!
also hilft dir da das Ezeichen garnichts!
solltest den § zuerst lesen?
und die kunst es diese genau zu lesen...
Ganz ehrlich
Ich weiß das es so ist und nicht jede Auspuffanlage, auf jedem Motorrad zulässig ist - bin ja nun nicht vollkommen blöd und pass auf, jetzt kommt das ABER:
Wen verflucht interessiert das? Keine Sau. Solange der Auspuff nicht zu laut ist, der DB-Killer drin ist und nicht irgendwie halb aufm Boden schleift, weil er weggammelt, kriegste mit keinem Polizisten auf dieser Welt Probleme. Solange die E-Nummer drauf ist, biste auf der sicheren Seite, wenn wie schon gesagt nicht zu laut und Killer drin.
Vorallem, was will der Beamte denn bei ner Kontrolle machen? Er kann in keinster Weise nachvollziehen ob genau der Auspuff für dieses Motorrad zulässig ist, vorallem wenn der Puff nicht zu laut ist. Wenn er zu laut ist, wird das Ding zur Beweissicherung oder Anfertigung eines Gutachtens sichergestellt, aber dafür muss schon viel passieren.