in Ninja ZX-R Burnout
26.01.2011 18:47
von
power10r (gelöscht)
hi leuz, schaut mal was ich hier gefunden habe,......wird dem einen oder anderen bestimmt nützlich sein in puncto reifenfreigaben
"""Regeln für Umrüstung auf andere (Motorrad-)Reifen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller für Motorräder haben in der Vergan- genheit immer wieder zu unterschiedlichen Auslegungen der Überwachungsorganisationen geführt Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat aus ge- gebenem Anlass mit Schreiben an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und die einschlägigen Ver- bände den rechtlichen Sachverhalt erläutert. Daraus ergibt sich: 1. Motorrad ohne Reifenfabrikatsbindung; Umrüstung auf ein anderes Reifenfabrikat gleicher Größe: Es bestehen keine Einschränkungen, Empfehlung: Den Reifenher- steller fragen, ob Reifenfabrikat als geeignet angesehen wird. 2. Motorrad mit Reifenfabrikatsbindung; Umrüstung auf ein anderes Reifenfabrikat glei- cher Größe. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss vorliegen! Die Bescheinigung ist mi t den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 3. Motorrad ohne Reifenfabrikatsbindung; Umrüstung auf eine andere Reifengröße: Der Reifenhersteller bestätigt über eine Serviceinformation oder eine Unbedenklichkeits- bescheinigung (Einbauanweisung), dass Einschränkungen bezüglich der Reifengröße gemäß Kapitel Anh. III der Richtlinie 97/24/EG eingehalten werden. Eine Änderungs- abnahme sowie der Eintrag in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Die Ände- rung darf nicht beanstandet werden. Empfehlung: Die Bescheinigung mit den Fahr- zeugpapieren mitführen. 4. Motorrad mit Reifenfabrikatsbindung; Umrüstung auf eine andere Reifengröße: Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss vorliegen! Die Bescheini- gung ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Eine Änderungsabnahme sowie der Eintrag in die Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich. Die Änderung dar f nicht be- anstandet werden.
RE: Regeln für Umrüstung auf andere (Motorrad-)Reifen
in Ninja ZX-R Burnout
26.01.2011 20:33
von
Der_Falke
• Ninja-Fetischist | 1.305 Beiträge | 1343 Punkte
das bedeutet jetzt quasi:
wenn ich an meine 7er nen 180er Hinterrad haben will, brauch ich nur die Freigabe vom Hersteller und muss diesen Reifen dann nciht noch extra im Fahrzeugschein eintragen lassen?
RE: Regeln für Umrüstung auf andere (Motorrad-)Reifen
in Ninja ZX-R Burnout
01.08.2011 15:56
von
Andy ZX-6R
• Ninja-Schnulli | 2 Beiträge | 2 Punkte
hallo leute,
hat mir jemand noch ein amtliches Dokument zum ausdrucken, das mir das bestätigt. Mir wurde nun nämlich schon 2 mal beim örtlichen TÜV eine Änderungsabnahme sowie die Eintragung in die Fahrzeugpapiere aufgezwungen, sonst so der Prüfer, bekäme ich keine neue Plakette. Ich wollte dies bei beiden malen schon nicht glauben, da ich ja eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Firma Bridgestone dabei hatte. doch der Prüfer hat sich extra bei seinem Chef erkundigt. Gibt es denn jetzt eine möglichkeit mein Geld wieder zurück zuverlangen, oder zumindest, damit ich nächstes mal nicht schon wieder eine Änderungsabnahme mit neuer Eintragung in die Papiere brauche.
Da der Speicher für Bilder nur 100MB beträgt und Eure Fotos ja immer min. 25x
Megapixel haben müssen, bitte ich euch die Bilder hier extern hochzuladen.
Dazu bitte das Bild auswählen, hochladen und entsprechenden Link ins
Forum einfügen.