in Ninja-Tuning-Werkstatt
09.03.2011 12:58
von
Speedi
• Kurvenräuber | 181 Beiträge | 181 Punkte
Servus, habe ne schnelle spontane Frage. Sind Austauschfußrasten, aus gefrästem Alu, wirklich eintragungsfrei?? So steht es zumindest bei ebay bei manchen dabei...?!
Könnt ihr das allgemeine für Austauschfußrasten bestätigen?
in Ninja-Tuning-Werkstatt
09.03.2011 13:09
von
Speedi
• Kurvenräuber | 181 Beiträge | 181 Punkte
Ja klar, mit ABE bzw. nem Gutachten ist es kein Problem. Aber die haben eben nichts dabei und "Austauschfußrasten sind allgemein eintragungsfrei"? Ich weiß eben nicht ob der Kommentar so stimmt von den Verkäufern/Shops...
in Ninja-Tuning-Werkstatt
09.03.2011 13:20
von
Master_U
• "Helmfetischist" | 4.258 Beiträge | 4362 Punkte
'Vielleicht meint der Verkäufer damit, dass ne ABE mitgeliefert wird.
Ich hab mal nen Kollegen gefragt gehabt, weil ich mir welche aus den Staaten holen wollte und er meinte, dass man ne ABE oder nen Teilegutachten für die Dinger braucht. LSL liefert ja für ihre Austauschrasten auch ne ABE mit.
in Ninja-Tuning-Werkstatt
09.03.2011 13:43
von
Speedi
• Kurvenräuber | 181 Beiträge | 181 Punkte
Meine Frage an den Verkäufer:
"Guten Tag, Sie schreiben dass die Fußrasten TÜV gerecht sind. Muss ich diese Fußrasten nicht eintragen bzw. benötige ich keine ABE für Austauschfußrasten?"
Antwort:
"ja,denn es handelt sich um eintragungsfreie anbauteile."
Weiß jetzt auch nicht so recht. Vielleicht mach ich sie einfach ran auf gut glück...
in Ninja-Tuning-Werkstatt
09.03.2011 13:45
von
Da Huber is
• " Der Schimmelbiker" | 1.202 Beiträge | 1259 Punkte
Bei deutscher Zulassung Reicht ein Gutachten für die Fußraster, die Befestigung ist egal. Bei EU Zulassungen bin ich mir nicht sicher, was d gefordert ist
in Ninja-Tuning-Werkstatt
09.03.2011 13:51
von
Sepp. (gelöscht)
Zitat Jegliche Änderung an der Fußrastenanlage für Fahrer und Beifahrer sind abnahmepflichtig. Die meisten Zubehörfußrastenanlagen werden mit Prüfbericht oder Teilegutachten geliefert. Ihr korrekter Einbau muß beim TÜV überprüft werden, bevor dieser sie dann eintragen kann. Eigenbaufußrastenanlagen oder solche ohne Gutachten, bedürfen normalerweise einer (teuren) Einzelabnahme. Dabei ist oft auch ein Festigkeitsnachweis für den verwendeten Werkstoff notwendig (Ermessensspielraum des TÜV-Prüfers).
zuletzt bearbeitet 09.03.2011 13:51 |
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in Ninja-Tuning-Werkstatt
10.03.2011 11:26
von
Speedi
• Kurvenräuber | 181 Beiträge | 181 Punkte
Nach nochmaligem genaueren Nachfragen nun ne klare Ansage...
" Hallo noch mal... Also wir haben diese schon etliche Male verkauft... Es sollte wirklich kein Problem mit dem Tüv oder bei Kontrollen geben... Es handelt sich ja nicht um ein zusätzliches "Anbau"-Teil sondern lediglich um Ersatz ! Vielleicht solltest du sicherheitshalber trotzdem die Original-Rasten aufbewahren ;-) Man weiß ja nie an welchen Prüfer man gerät... ;-)))"
in Ninja-Tuning-Werkstatt
16.03.2011 14:48
von
Speedi
• Kurvenräuber | 181 Beiträge | 181 Punkte
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Weiss jemand ob die Fußrasten von neueren Modellen z.B. ZX6R Bj.10 an meine ZX9R Bj. 02 passen. Wichtig ist ja letztlich die Bohrung und die Stegbreite des Gelenkes?! Vielen Dank und Grüße
Da der Speicher für Bilder nur 100MB beträgt und Eure Fotos ja immer min. 25x
Megapixel haben müssen, bitte ich euch die Bilder hier extern hochzuladen.
Dazu bitte das Bild auswählen, hochladen und entsprechenden Link ins
Forum einfügen.