#1

tüv-frage

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 11.04.2012 20:18
von thomas33 • Ninja-Fetischist | 1.111 Beiträge | 1111 Punkte

hallo zusammen! hab da mal ne tüv frage. hab mir jetzt eine rastenanlage geholt und auch gleich verbaut. hab dazu noch ein teile-gutachten mit dem ich die anlage noch eintragen lassen muß. nun meine frage: wie schnell muss man so was beim tüv vorführen bzw. eintragen lassen? gibt es dafür fristen oder muss das unverzüglich nach einbau erfolgen? kann mir da jemand helfen? mfg

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#2

RE: tüv-frage

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 11.04.2012 20:22
von mal-schaun • Wilderer | 3.295 Beiträge | 3485 Punkte

So gesehen unverzüglich. Denn wenn du keine Eintragung bekommst (die Teile also Unzulässig sind) erlischt die Betriebserlaubnis.

Auch könnte es Ärger mit den Ordnungshütern geben ..... fahr hin ... las es eintragen und gut ist.

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#3

RE: tüv-frage

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 11.04.2012 21:27
von -Maverick- • Ninja-Fetischist | 1.863 Beiträge | 1939 Punkte

Genau so ist es. Die Rechtssprechung sagt dazu:

Zitat
Die Fahrzeug Betriebserlaubnis erlischt direkt nach dem Umbau vorübergehend, bis der Umbau "eingetragen" wurde. Nur der direkte Weg zur TÜV Prüfstelle darf mit dem Fahrzeug noch unternommen werden. Der TÜV Prüfer stellt eine Bescheinigung aus - eine Eintragung nach StVZO §19.3. Mit dieser Bescheinigung kann die Modifikation dann auf der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

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#4

RE: tüv-frage

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 11.04.2012 22:15
von thomas33 • Ninja-Fetischist | 1.111 Beiträge | 1111 Punkte

dann wird die erste fahrt mal zum tüv sein. weiß jemand vielleicht ungefähr was das kostet? und für die eintragung in die papiere muss man wohl auch löhnen oder? und danke für die antworten!

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#5

RE: tüv-frage

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 11.04.2012 22:22
von -Maverick- • Ninja-Fetischist | 1.863 Beiträge | 1939 Punkte

Also für die letzte Eintragung habe ich in Hamburg 45 € bezahlt (Standardsatz sagte man mir) das war zwar am Auto, aber die Eintragung selbst ist die gleiche. Geht laut Tüv nach Aufwand.
Da ein Gutachten vorhanden ist, schaut der sich das nur an ob das anständig verbaut ist, daher sollte das Ganze im selben Preisrahmen sein. Die Eintragung beim Strassenverkehrsamt kostet dann nochmal um die 10 € (Brief & Schein).

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#6

RE: tüv-frage

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 11.04.2012 22:26
von thomas33 • Ninja-Fetischist | 1.111 Beiträge | 1111 Punkte

das hält sich ja noch in grenzen. dann danke für die schnellen antworten!

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#7

RE: tüv-frage

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 11.04.2012 22:57
von Sid • Reifenschmelzer | 1.132 Beiträge | 1150 Punkte

Hab mal gehört das es in die Fahrzeugpapiere keine Eintragungen mehr gibt bzw geben soll...Nur so nen Anhang seid es die neuen Papiere gibt hab ich aber selber nix eintragen lassen....Stimm das?

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#8

RE: tüv-frage

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 12.04.2012 16:21
von grünspan (gelöscht)
avatar

ich meine auch das die eintragung als solches wegfällt, man bekommt eine entsprechende tüv-bescheinigung und gut ist...allerdings muss man die soviel ich weiss mit sich führen....aber so ganz genau weiss ich das auch nicht, ich schleppe den papierkram vom tüv immer mit mir rum, denn wenn die rennleitung mich anhält kann es doch egal sein ob ich es im schein stehen habe oder mit einem amtlichen tüv-bericht nachweisen kann.....

am besten mal beim tüv nachfragen wenn du eh dahin fährst

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#9

RE: tüv-frage

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 12.04.2012 16:27
von cowboy • *bockiger Erdnuckel* | 30.780 Beiträge | 30875 Punkte

neee neee neeee

kommt drauf an, was für Papiere bei dem Teil dabei sind.....
wenn es ein Teilegutachten ist, welches von einem Prüfer auf korrekten Anbau geprüft werden muss, dann steht da im Regelfall im Gutachten, dass die Abnahme durch den Prüfer umgehend in die Papiere einzutragen ist......

da kommts nun nicht auf nen Tag an.......aber sollte man dann schon bei Gelegenheit machen

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#10

RE: tüv-frage

in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte 12.04.2012 16:40
von SteiniDer Könich | 113.714 Beiträge | 113943 Punkte

es gibt auch sachen da steht bei nächster bearbeitung der papiere. das war bei meinen alus so.,

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