in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte
11.04.2012 20:18
von
thomas33
• Ninja-Fetischist | 1.111 Beiträge | 1111 Punkte
hallo zusammen! hab da mal ne tüv frage. hab mir jetzt eine rastenanlage geholt und auch gleich verbaut. hab dazu noch ein teile-gutachten mit dem ich die anlage noch eintragen lassen muß. nun meine frage: wie schnell muss man so was beim tüv vorführen bzw. eintragen lassen? gibt es dafür fristen oder muss das unverzüglich nach einbau erfolgen? kann mir da jemand helfen? mfg
in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte
11.04.2012 21:27
von
-Maverick-
• Ninja-Fetischist | 1.863 Beiträge | 1939 Punkte
Genau so ist es. Die Rechtssprechung sagt dazu:
Zitat Die Fahrzeug Betriebserlaubnis erlischt direkt nach dem Umbau vorübergehend, bis der Umbau "eingetragen" wurde. Nur der direkte Weg zur TÜV Prüfstelle darf mit dem Fahrzeug noch unternommen werden. Der TÜV Prüfer stellt eine Bescheinigung aus - eine Eintragung nach StVZO §19.3. Mit dieser Bescheinigung kann die Modifikation dann auf der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte
11.04.2012 22:15
von
thomas33
• Ninja-Fetischist | 1.111 Beiträge | 1111 Punkte
dann wird die erste fahrt mal zum tüv sein. weiß jemand vielleicht ungefähr was das kostet? und für die eintragung in die papiere muss man wohl auch löhnen oder? und danke für die antworten!
in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte
11.04.2012 22:22
von
-Maverick-
• Ninja-Fetischist | 1.863 Beiträge | 1939 Punkte
Also für die letzte Eintragung habe ich in Hamburg 45 € bezahlt (Standardsatz sagte man mir) das war zwar am Auto, aber die Eintragung selbst ist die gleiche. Geht laut Tüv nach Aufwand. Da ein Gutachten vorhanden ist, schaut der sich das nur an ob das anständig verbaut ist, daher sollte das Ganze im selben Preisrahmen sein. Die Eintragung beim Strassenverkehrsamt kostet dann nochmal um die 10 € (Brief & Schein).
in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte
11.04.2012 22:57
von
Sid
• Reifenschmelzer | 1.132 Beiträge | 1150 Punkte
Hab mal gehört das es in die Fahrzeugpapiere keine Eintragungen mehr gibt bzw geben soll...Nur so nen Anhang seid es die neuen Papiere gibt hab ich aber selber nix eintragen lassen....Stimm das?
in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte
12.04.2012 16:21
von
grünspan (gelöscht)
ich meine auch das die eintragung als solches wegfällt, man bekommt eine entsprechende tüv-bescheinigung und gut ist...allerdings muss man die soviel ich weiss mit sich führen....aber so ganz genau weiss ich das auch nicht, ich schleppe den papierkram vom tüv immer mit mir rum, denn wenn die rennleitung mich anhält kann es doch egal sein ob ich es im schein stehen habe oder mit einem amtlichen tüv-bericht nachweisen kann.....
am besten mal beim tüv nachfragen wenn du eh dahin fährst
in Alles was sich an der Ninja ZX-R nicht drehen sollte
12.04.2012 16:27
von
cowboy
• *bockiger Erdnuckel* | 30.780 Beiträge | 30875 Punkte
neee neee neeee
kommt drauf an, was für Papiere bei dem Teil dabei sind..... wenn es ein Teilegutachten ist, welches von einem Prüfer auf korrekten Anbau geprüft werden muss, dann steht da im Regelfall im Gutachten, dass die Abnahme durch den Prüfer umgehend in die Papiere einzutragen ist......
da kommts nun nicht auf nen Tag an.......aber sollte man dann schon bei Gelegenheit machen
Da der Speicher für Bilder nur 100MB beträgt und Eure Fotos ja immer min. 25x
Megapixel haben müssen, bitte ich euch die Bilder hier extern hochzuladen.
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