in Ninja-Plastik-Bunker
15.12.2012 14:54
von
-Maverick-
• Ninja-Fetischist | 1.863 Beiträge | 1939 Punkte
Ich denke mal da wirst du eine Einzelabnahme brauchen. Sicherlich wirst du nachweisen müssen, von welcher Maschine die Maske eigentlich kommt und es sollte zumindest eine Prägung drin sein welche Art von Kunststoff das ist.
Vielleicht gibt es hier noch andere Erfahrungen - Aber ich glaube um den Tüv wirste nicht rum kommen.
in Ninja-Plastik-Bunker
15.12.2012 17:29
von
Gelöschtes Mitglied
..du brauchst ein Splittergutachten für das teil, oder, wenn es von einem verkauften Zugelassenen Serienmoped war, der Beweis, das der Hersteller von einem zugelassenen Feuerstuhl ist.
Wenn du ein Supersportler auf verkleidungslos umbaust, muß du die Verkleidung in den Papieren austragen lassen. Daher zum TÜV vorher gehen und alles besprechen.
in Ninja-Plastik-Bunker
15.12.2012 20:56
von
Master_U
• "Helmfetischist" | 4.258 Beiträge | 4362 Punkte
Mein Tip: Sprich die Umbauten mit dem Prüfer deines Vertrauens ab, der den Spaß auch eintragen soll. Alles andere wird echt wiederlich. Bei sehr vielen Sachen sind z.B. nur Materialgutachten dabei und da stellt sich schon nen Großteil der Prüfer quer. Wenn du aber die Sachen mit ihm abkasperst, er sieht das die Dinger Hand und Fuß haben, wirds vielleicht einfacher gehen.
Da der Speicher für Bilder nur 100MB beträgt und Eure Fotos ja immer min. 25x
Megapixel haben müssen, bitte ich euch die Bilder hier extern hochzuladen.
Dazu bitte das Bild auswählen, hochladen und entsprechenden Link ins
Forum einfügen.