RE: 636C - linkes Standlicht und Abblendlich nur wenn Motor läuft
in Ninja's oder Watt Ihr Volt
08.05.2020 12:17
von
MotoFreak
• Ninja-Treiber | 17 Beiträge | 93 Punkte
Ok, jetzt reden wir aneinander vorbei. Meine Maschine ist geklärt dank Blick ins Handbuch. Sprich es leuchtet nur eine oder beide, aber nur wenn der Motor läuft. Meine letzten Posts beziehen sich auf die Aussage zur gesetzlichen Regelung und das nur eine leuchten darf. Dazu fand ich die SC77 bei der beide Seiten leuchten. Sprich 2x Abblendlich mit LED- und 2x Fernlicht mit LED-Technik.
RE: 636C - linkes Standlicht und Abblendlich nur wenn Motor läuft
in Ninja's oder Watt Ihr Volt
08.05.2020 16:58
von
Bodo66 (gelöscht)
LED wird sowieso wieder extra sein. Grundsätzlich ist es so das nach deutschen Recht ein Scheinwerfer zulässig ist, nach EG Recht auch zwei Ist also davon abhängig für was dein(e) Scheinwerfer zugelassen sind. Steht immer auf dem Glas aufgedruckt. HC steht für Halogen Abblendlicht. HR für Halogen Fernlicht. Bei der 9er z.B. stehen beide Kürzel auf jedem Scheinwerfer. Damit dürfen beide Scheinwerfer jeweils mit Abblendlicht sowie auch mit Fernlicht leuchten. Wenn nur eins der beiden Kürzel draufsteht darf nur das jeweils zugelassene Licht leuchten.
Da der Speicher für Bilder nur 100MB beträgt und Eure Fotos ja immer min. 25x
Megapixel haben müssen, bitte ich euch die Bilder hier extern hochzuladen.
Dazu bitte das Bild auswählen, hochladen und entsprechenden Link ins
Forum einfügen.