Jo, da bin ich mir sicher!
Das hat auch mehrere Gründe:
1. es ist eigentlich genau umgekehrt mit dem Schaden. Der höhere Schaden wird beim auffahrenden Fahrzeug verursacht, der hat in den meisten Fällen aber Schuld. Also muß die Versicherung von dem Auffahrer den Schaden des vorderen Fahrzeuges auf alle Fälle ersetzten.
Dieser ist aber durch den AHK eher geringer, also muß die Versicherung weniger zahlen.
Nur wenn VK beim Auffahrer besteht, muß die Versicherung da möglicherweise einen höheren Schaden begleichen, das gleicht sich aber mit dem geringeren Schaden vom Vordermann wieder aus.
Es sind aber alle Haftpflichversichert, aber nicht alle VK, also im Schnitt günstiger für die Versicherer!
2. handelt es sich um ein eingetragenes Fahrzeugteil, da kann mir niemand die Verwendung vorschreiben (schon gar nicht die Versicherung).
3. müßten dann starre AHK ganz verboten werden!
burnout
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