§§ 2, 21 StVG (Fahren ohne Fahrrelaubnis)
§§ 1, 6 PlichtVersG Fahren ohne Versicherungsschutz (die zahlen aber leider trotzdem alles, was über 5000€ Fremdschaden ist)
§§ 18 Abs. 1, 3, 19 Abs 2 StVZO Erlöschen der Betriebserlaubnis
Im Falle des Erwischtwerdens schätze ich auf 1 Monat Fahrverbot, Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre, Nachschulung!
Kükenbruch 2004
burnout
Der Unkaputtbare
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