in Ninja's oder Watt Ihr Volt
18.10.2004 00:27
von
kawa^fanatiker (gelöscht)
ist es eigendlich verboten das wenn das fernlicht an is das abblendlicht auch noch an is
weil bei mir geht das abblendlicht aus wenn ich das fernlicht an mache!
würde mich ja nicht weider stöhren aber der bereich direkt vor mir wird dann nicht mehr so dolle ausgeleuchtet ich faht dann oft mit abblendlicht und "lichthupe" rum weil dann fern und abblendlicht an sind
zuletzt bearbeitet 25.11.2005 14:33 |
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in Ninja's oder Watt Ihr Volt
18.10.2004 02:29
von
TheJudge
• Der Forumsrichter/Vollstrecker! | 1.408 Beiträge | 1408 Punkte
die Lösung -> Nebelscheinwerfer, mache ich Nachts/Abends auf nicht so doll befahrenen Straßen grundsätzlich mit an, die Leuchten genau den Teil direkt vor/neben dem Fahrzeug aus, der normalerweise dunkel bleibt
in Ninja's oder Watt Ihr Volt
18.10.2004 05:02
von
Attila
• Der Hunnenkönig | 15.077 Beiträge | 15077 Punkte
Aber abgesehen davon isses kompletter Humbug! Nützt nur was, wenn du entsprechend langsam fährst. Auf ner Landstraße biste an dem Bereich, den die Nebelscheinwerfer ausleuchten, längst vorbei, bevor du erkennst, ob da was ist!
Gruß, Atte
Für jeden Mist, der in diesem Forum verzapft wird, ist der Schotte verantwortlich!
Konfuzius sagt:"Das kleinste Licht durchbricht die Dunkelheit!"
in Ninja's oder Watt Ihr Volt
18.10.2004 08:41
von
kawa^fanatiker (gelöscht)
In Antwort auf:die Lösung -> Nebelscheinwerfer, mache ich Nachts/Abends auf nicht so doll befahrenen Straßen grundsätzlich mit an, die Leuchten genau den Teil direkt vor/neben dem Fahrzeug aus, der normalerweise dunkel bleibt
der war echt gut
ob ich das nu umbauen darf vom gesetz her weiß ich jetzt immer noch net (beim tüv besuch muß das natürlich wieder original sein das is klar)
in Ninja's oder Watt Ihr Volt
18.11.2005 08:24
von
524td
• Ninja-Schnulli | 1 Beitrag | 1 Punkte
Moin!
Falls noch Unklarheit herrscht, man darf Abblend- und Fernlicht gemeinsam betreiben. Steht in der StVZO §50 Abs.4 - muß da ja auch stehen, sonst wäre mein Auto und vor allen Dingen mein Mopped total illegal.
in Ninja's oder Watt Ihr Volt
25.11.2005 11:01
von
Gelöschtes Mitglied
Also als Info am Rande: Nebelscheinwerfer dürfen nach Richtlinie 93/92/EWG bzw StVZo § 52 am KRAD vorhanden sein Falls nicht mittig dann paarweise allerdings symetrisch zur Fahrzeumitte... Aber mal ernsthaft ... wer fährt so was ausser evtl n Goldwing oder BMW Treiber?? Stell mir grad ne ZX-10R mit 2 nebelscheinwerfern vor
in Ninja's oder Watt Ihr Volt
31.12.2005 16:41
von
Schaettele
• Kurvenräuber | 176 Beiträge | 176 Punkte
bei den meisten mopeds mit 2 scheinwerfern ist das ablendlicht mit dem aufblendlicht zusammen an ist auch besser wegen der umschaltung << hatte früher mal ne alte xl250s bei der dauerte es ne sec bis dat licht umgeswitscht war .. is ziemlich blöde die zeit ohne licht
Da der Speicher für Bilder nur 100MB beträgt und Eure Fotos ja immer min. 25x
Megapixel haben müssen, bitte ich euch die Bilder hier extern hochzuladen.
Dazu bitte das Bild auswählen, hochladen und entsprechenden Link ins
Forum einfügen.