nutzdir nix
es gibt zwar keinen festgelegten grenzwert für das standgeräusch, der prüfer kann dir dann schon 104 db oder was auch immer eintragen, alerdings wissen die cops (und es ist ja auch wirklich so) das du mit dem wert niemals das fahrgeräusch bei deinem baujahr einhalten kannst, wenn dir das passiert wird´s unter Umständen richtig teuer weil dann die kiste stillgelegt wird und ein geräuschgutachten erstellt wird (ab 1000 eurosinnen aufwärts), rate mal wer das zahlen darf... richtig...
zumal du dich auch dem Verdacht der Urkundenfälschung aussetzt, da dieser eintrag ja numal nicht sein kann
fazit viel ärger um etwas mehr krach
gruss
Hinni