interessant
on Gesetzen und Dimensionen
Da die Bereifung unbestritten zu den wichtigen Bauteilen eines Motorrades gehört, ist sie natürlich auch gesetzlich reglementiert. Das augenscheinlichste Merkmal ist die Profiltiefe. Hier wurde in der letzten Zeit einiges geändert, erstaunlicherweise zum Vorteil der Biker. Galt früher für die Exekutivorgane weniger 2 mm Profiltiefe, gemessen an der abgefahrensten Stelle als Grund für eine Amtshandlung bestehend aus dem Entzug des Kennzeichens, darf der Reifen nun 1,6 mm aufweisen. Hat er weniger, muss dies an 3/4 der Lauffläche der Fall sein, ansonsten kann die Tafel am Motorrad bleiben. Für die unverbesserlichen Kurvenwetzer bedeutet dies, der linke und der rechte Rand kann ruhig eine "Glatz´n aufweisen, solange diese nicht mehr als 1/8 der gesamten Lauffläche ausmacht, ansonsten aber noch genug Profil da ist.
habsch net gewusst :)