in Kleiderkammer für Ninjafahrer
30.06.2007 12:41
von
Steini
• Der Könich | 113.714 Beiträge | 113943 Punkte
Nach einem Verkehrsunfall streiten Motorradfahrer und die Versicherung des Unfallgegners häufig darüber, in welchem Umfang die beschädigte Schutzbekleidung nebst Helm zu erstatten sind. Hier hat das Landgericht (LG) Duisburg kürzlich einen klaren Katalog aufgestellt.
Schadenersatz auf Basis des Neupreises lehnt das Gericht grundsätzlich ab. Schutzkleidung nutze sich ab und müsse entsprechend dem Umfang der Nutzung nach entsprechender Zeit ausgetauscht werden.
Ein Helm ist nach Ansicht des Gerichts fünf Jahre einsetzbar. Handschuhe könne man acht Jahre nutzen, Stiefel sechs und der Rückenprotektor halte zwölf Jahre. Zur Berechnung des Zeitwertes und damit des Betrages, den der Schädiger zahlen muss, lässt sich folgende Formel aufstellen. Nach der obigen Regel wird die Restnutzungsdauer errechnet gemessen am Alter der beschädigten Sachen zum Unfallzeitpunkt. Diese Zahl wird mit dem Anschaffungspreis der neuen Kleidung am Unfalltag multipliziert. Der so errechnete Betrag wird durch die Gesamtnutzungsdauer dividiert (LG Duisburg Urteil v. 20.02.2007 - 6 O 434/05 (SVR 2007,181).
RE: Recht: Beschädigte Bekleidung nach Motorradunfall
in Kleiderkammer für Ninjafahrer
30.06.2007 13:15
von
Possi
• HD-Kutscher | 1.066 Beiträge | 1066 Punkte
nur irgendwie muss man dann ja nachweisen wie alt die Kleidung ist das würde ja heißen 12 jahre ein Kassenzettel aufehebn so lange kann man die meisten wegen den scheiß thermopapier garnet lesen!
RE: Recht: Beschädigte Bekleidung nach Motorradunfall
in Kleiderkammer für Ninjafahrer
01.07.2007 03:20
von
Speedfighter
• Gummibrenner | 115 Beiträge | 115 Punkte
Also so gesehen gehst du immer als der gearschte nach einem Unfall raus.Haupsache die Versicherung spart paar €uros ein und man selbst hat den ganzen Streß
zuletzt bearbeitet 01.07.2007 03:21 |
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