in Ninja ZX-R Tonstudio
18.05.2008 18:34
von
pragmatiker
• "Wok Meister" | 16.186 Beiträge | 16186 Punkte
Zitat von bigwaldi666Son Quatsch...du kriegst nen ganz normales gutachten...
Wenn er sie vorher anmeldet muß er ja nach dem eintragen beim tüv wieder zur zulassungsstelle um die drossel in die papiere eintragen zu lassen, is doch viel zu viel arbeit...und unnötig unkosten...
Kiste aufen Anhänger zum Tüv fahren und drossel eintagen lassen, ggf. gleich neu Tüvén, dann zur zulassungsstelle und anmelden, da wird dann gleich die drossel mit eingetragen...und fertig is....
Musst nich nochnal zur Zulassungsstelle, den neuen Schein bekommste auch vom Tüv.
in Ninja ZX-R Tonstudio
18.05.2008 18:43
von
Kawalova
• Kurvenräuber | 197 Beiträge | 197 Punkte
Die wäre dann doch auf die volle Leistung angemeldet, dann müsste ich 2x zur Zulassungsstelle. Sonst würde ich ja mehr Steuern zahlen oder irre ich mich?
in Ninja ZX-R Tonstudio
18.05.2008 21:04
von
bigwaldi666
• Speed-Junkie | 423 Beiträge | 423 Punkte
Zitat von pragmatiker
Zitat von bigwaldi666Son Quatsch...du kriegst nen ganz normales gutachten...
Wenn er sie vorher anmeldet muß er ja nach dem eintragen beim tüv wieder zur zulassungsstelle um die drossel in die papiere eintragen zu lassen, is doch viel zu viel arbeit...und unnötig unkosten...
Kiste aufen Anhänger zum Tüv fahren und drossel eintagen lassen, ggf. gleich neu Tüvén, dann zur zulassungsstelle und anmelden, da wird dann gleich die drossel mit eingetragen...und fertig is....
Musst nich nochnal zur Zulassungsstelle, den neuen Schein bekommste auch vom Tüv.
Seit wann bekommt man Fahrzeugscheine beim TÜV...???
Falls er das Moped erst anmeldet und dann erst die drossel eintragen lässt, muß er anschließend wieder zur zulassungsstelle um die drossel in den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein eintragen zu lassen.
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18.05.2008 22:06
von
DaGonzo
• "Carboni" | 13.871 Beiträge | 14004 Punkte
wenn du nen bekannten hast, wo du den moppedhänger für lau bekommst, aufn hänger damit, zum tüv, den wisch für die 34ps eintragung bekommen, zur zulassungsstelle damit, und anmelden. wenn du fürn hänger was bezahlen mußt, mußt dir ausrechnen, was 2 sätze papiere kosten, da du beim anmelden nen satz bekommst, und durchs eintragen nen neuen satz bekommst.
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18.05.2008 22:23
von
bigwaldi666
• Speed-Junkie | 423 Beiträge | 423 Punkte
Selbst wenn er sich son ollen anhänger für nen tag mietet kost dat nich die welt....bei uns 15 euronen für nen tag.
Dat olle mopäd drauf zerren, beim tüv´er vorfahren und die drossel eintragen lassen, gleich weiter zur zulassungsstelle den hobel anmelden, und ab nach hause....kennzeichen ranbasteln, und dann Vollgassssssssss......
in Ninja ZX-R Tonstudio
23.05.2008 13:30
von
Lt.Dan
• "Nagelburner" | 8.555 Beiträge | 8555 Punkte
Zitat von Micha1972
Zitat von KawalovaZum Thema Krümmer: "Da die Abgasführung bis zum Dämpfer bis dato immer noch frei vom TÜV ist, wird keine Zulassung benötigt!"
Welcher Clown hat Dir das denn erzählt? Eine Änderung an der Abgasanlage ist nicht ohne TÜV-Abnahme erlaubt.
Das hast du falsch interpretiert. Eine Änderung der Abgaswerte oder des Geräuschverhaltens führt zum erlöschen der BE, beides wird aber nicht vom Krümmer beeinflusst.
in Ninja ZX-R Tonstudio
23.05.2008 14:06
von
Micha1972
• Kurvenräuber | 181 Beiträge | 181 Punkte
Ich glaube Du interpretierst das falsch, denn durch jede Änderung am Abgassystem (und dazu zählen auch die Krümmer) erlischt die Betriebserlaubnis, da sich Änderungen auf die Leistung auswirken können.
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23.05.2008 14:24
von
Lt.Dan
• "Nagelburner" | 8.555 Beiträge | 8555 Punkte
Zitat von Micha1972Ich glaube Du interpretierst das falsch, denn durch jede Änderung am Abgassystem (und dazu zählen auch die Krümmer) erlischt die Betriebserlaubnis, da sich Änderungen auf die Leistung auswirken können.
Nur bei Leistungsänderungen >10% ist das so und das erreichst du kaum alleine mit dem Krümmer (überhaupt wage ich zu bezweifeln, dass alleine durch den Krümmer irgendeine Leistungsänderung eintritt)
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23.05.2008 14:46
von
Micha1972
• Kurvenräuber | 181 Beiträge | 181 Punkte
Hi,
das mag alles zutreffen, dennoch setzen diese Aussagen den Grundsatz der StVZO nicht außer Kraft und es bedarf einer Einzelabnahme bei jeglicher Änderung der Abgasanlage, jedenfalls aus rechtlicher Sicht. Was letztendlich nichts anderes bedeutet, als dass der Umbau so lange nicht erlaubt ist, bis ein Gutachten/eine Abnahme eine Gefährdung Dritter ausschließt und keine Leistungssteigerung/Änderung der Abgaswerte bescheinigt.
Ob es in der Praxis durch die Exekutive überwacht wird sei mal dahin gestellt... (ich selbst fahre an meiner 600F ebenfalls einen "Leistungskrümmer" von Termignoni der eigentlich für eine 636 gebaut wurde sowie einen Shark-ESD von der 900er und das fällt nicht wirklich auf)
Da der Speicher für Bilder nur 100MB beträgt und Eure Fotos ja immer min. 25x
Megapixel haben müssen, bitte ich euch die Bilder hier extern hochzuladen.
Dazu bitte das Bild auswählen, hochladen und entsprechenden Link ins
Forum einfügen.