in Ich will das Teil unbedingt haben
07.03.2011 10:58
von
Steini
• Der Könich | 113.714 Beiträge | 113943 Punkte
ich habe mir am wochenende die augen gerieben. habe bei meiner mutter in der superillu gelesen und da gibt es auch so rechtsfragen. da fragt eine mutter nach der strafe für das fahren mit einem racinauspuff. weil ihr sohn damit erwischt wurde. ein verkehrsrechtsanwalt sagt es gibt keine nichtmal eine geldstrafe. leider kann ich den artikel nicht online finden. hat einer die zeitung im haus?
in Ich will das Teil unbedingt haben
07.03.2011 11:19
von
Steini
• Der Könich | 113.714 Beiträge | 113943 Punkte
ja weiß nicht micht wunderte das auch , war aber ein verkehrsrechtsanwalt. man kann nur mit 25 euro belegt werden wenn man der umwelt mehr schaden als nötig zugefügt hat. irgendwie so in der art
in Ich will das Teil unbedingt haben
07.03.2011 11:48
von
Leo1987
• Hühner-Baron | 5.091 Beiträge | 5091 Punkte
Ich Frage mich 1. Warum liest du superillu?? 2. Wie zur Hölle ist dir zu diesem Thema Ein 2,5 Jahre alter Fred eingefallen der nicht mal eine bemerkenswerte Antwortzahl hat ?
in Ich will das Teil unbedingt haben
07.03.2011 12:21
von
to anriss 4 you
• Speed-Junkie | 467 Beiträge | 467 Punkte
Mein Gott, dann hau die Nummer rein und fertig,
wenn es Stress mit den grünweissen gibt, gibt es eh ne Mängelkarte und fertig.
Bin 4 Jahre mit meinen Möppis mit zu lautem Hashiru ohne Killer rumgefahren und selbst beim Unfall haben sich die Schackos nen Müll um meinen Puffaus geschert....
in Ich will das Teil unbedingt haben
07.03.2011 13:22
von
f.mannecke (gelöscht)
Zitat von SerialWer weiss welchen Pseudo Anwalt die dort aufgegabelt haben.. vielleicht 1980 fertig studiert und seitdem Taxi gefahren und sich nicht weitergebildet
Kann das mal einer "woanders hin packen"???
Nö.. Wieso.. Der hat sogar ganz gut aufgepasst..
Die Sache mit erlöschen der ABE erzählt man bösen Kindern ja nur zur Abschreckung..
In deinem Fall Steini erlischt erstmal gar nix.. Zumindest nicht unmittelbar..
Das könnte dann nur geschehen, wenn direkt nachgewiesen wurde, das die in der BE genannten Lautstärkewerte überschritten sind..
Wurde das felsenfest festgestellt???
Ich denke nicht..
Bevor man anderslautendes erzählt, sollte man sich vielleicht erstmal informieren..
zuletzt bearbeitet 07.03.2011 13:25 |
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in Ich will das Teil unbedingt haben
07.03.2011 13:35
von
f.mannecke (gelöscht)
Zitat von to anriss 4 youMein Gott, dann hau die Nummer rein und fertig,
wenn es Stress mit den grünweissen gibt, gibt es eh ne Mängelkarte und fertig.
Bin 4 Jahre mit meinen Möppis mit zu lautem Hashiru ohne Killer rumgefahren und selbst beim Unfall haben sich die Schackos nen Müll um meinen Puffaus geschert....
in Ich will das Teil unbedingt haben
07.03.2011 13:49
von
Steini
• Der Könich | 113.714 Beiträge | 113943 Punkte
warum ich superillu lese steht da, weil ich meine mutter besucht habe. dann wollte ich nur anmerken das hier immer von 150 euro 3 punkten usw die rede ist und dort steht max 25 euro wegen umweltverpestung.
in Ich will das Teil unbedingt haben
07.03.2011 13:51
von
f.mannecke (gelöscht)
Mal nen Auszug vom §19 StVZO:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Das ist ja das, was hier gefragt ist...
Die Ausreden stehen dann im Absatz 3 .
zuletzt bearbeitet 07.03.2011 13:57 |
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in Ich will das Teil unbedingt haben
07.03.2011 17:52
von
Master_U
• "Helmfetischist" | 4.258 Beiträge | 4362 Punkte
Ich habe schon 5000245830965345 Mal hier im Forum erklärt was es kostet, wenn Auspuff nicht legal, DB-Eater fehlt usw. Nochmal erklär ich es nicht. § 19 StVZO auf Mopped funktioniert nicht mehr, genau wie auf Auto, da Mopped und Auto kein Betriebserlaubnispflichtiges, sondern zulassungspflichtiges Fahrzeug - alles erklärt in der FZV. § 19 StVZO klappt wegen dieser nur noch bei Betriebserlaubnispflichtigen Fahrzeugen - Rollern usw.
Da der Speicher für Bilder nur 100MB beträgt und Eure Fotos ja immer min. 25x
Megapixel haben müssen, bitte ich euch die Bilder hier extern hochzuladen.
Dazu bitte das Bild auswählen, hochladen und entsprechenden Link ins
Forum einfügen.