in Ninja's oder Watt Ihr Volt
19.02.2009 20:20
von
Hypnotic81
• Speed-Junkie | 200 Beiträge | 276 Punkte
Hallo ich spiele mit dem Gedanken bei mir DE Scheinwerfer einzubauen. Bei stöbern im Netz bin ich zufällig auf die hier gestoßen >>> http://www.shin-yo.de/artikeldetails/details_223-391.html Der Scheinwerfer ist E-Geprüft, heißt das ich brauche keine Scheiwerferreinigungsanlage?? Gruß Timo
in Ninja's oder Watt Ihr Volt
19.02.2009 21:36
von
green thunder
• Ninja-Fetischist | 1.248 Beiträge | 1248 Punkte
Der Preis ist schon IO.Da steckt schon ein bissel Elektronik dahinter.Ist auch ein echter BI-Xenon mit der Blende.Ich denk mal was das Teil im Preis so UNSCHÖN macht ist die E-Zulassung.Die kostet schon was,vielleicht gibts ja vom Hersteller eine Einbauanleitung.Jetzt ist nur die Frage wie willst das Teil mit deinem Scheinwerfer im Mopped kompatiebel machen???
in Ninja's oder Watt Ihr Volt
20.02.2009 20:00
von
Spacko
• *Ehren-Ibbtowner* | 28.870 Beiträge | 28870 Punkte
da gibts auch grade nen andren thread irgendwo zu... der scheinwerfer mag ABE haben, aber um dne benutzen zu dürfen musst du auch ne scheinwerferwaschanlage und ne leuchtweitenregulierung haben dann könnte es sein das das bei dir eingebaut tüvig is
in Ninja's oder Watt Ihr Volt
21.02.2009 14:30
von
Kawasaki ZX6R
• gehört zu uns!! | 303 Beiträge | 303 Punkte
Zitat von Spettacolloda gibts auch grade nen andren thread irgendwo zu... der scheinwerfer mag ABE haben, aber um dne benutzen zu dürfen musst du auch ne scheinwerferwaschanlage und ne leuchtweitenregulierung haben dann könnte es sein das das bei dir eingebaut tüvig is
Ist nicht ganz richtig! Du brauchst nicht unbedingt scheinwerferwaschanlage und leuchtweitenregulierung. bmw verbaut es an einem modell serienmässig und hat weder scheinwerferwaschanlage noch leuchtweitenregulierung. Sie hat dafür aber ein elektronisches fahrwerk und das würde gehen. das erklärte mir jedenfalls gestern der plaketenkleber vom tüv Rastatt. ich habe dann gegoogelt und bin auf folgendes gestoßen vom tüv hessen: http://www.speziweb.de/download/xenon-gutachten-k23-01.pdf
in Ninja's oder Watt Ihr Volt
21.02.2009 14:37
von
BlackSignZ
• *Eiskiller* | 3.609 Beiträge | 3609 Punkte
was bringt dir das??? brauchst dann ne einzelabnahme. danach ist es vllt legal, hast aber ewig ärger mit der rennleitung, da sie dich immer wieder anhalten. alle 2 jahre die kommen die nervigen prüfer dazu, die noch nie was davon gehört haben wollen.
in Ninja's oder Watt Ihr Volt
26.02.2009 08:46
von
Master_U
• "Helmfetischist" | 4.258 Beiträge | 4362 Punkte
Auf der Scheibe deines Scheinwerfers ist dann aber aber nicht das Prüfzeichen für Gasentladungslampen, sondern nur die Linsen sind dafür geeignet. Dadurch das du den Scheinwerfer geöffnet hast und ihn manipuliert hast, erlischt das E-Prüfzeichen des orginalen Scheinwerfers (ich gehe davon aus, dass auch das Prüfzeichen der DE-Linsen erlischt, da diese nicht für den Einsatz in dem Scheinwerfer gedacht sind) und du bist genauso am Arsch. Weiterhin fällt es richtig schön auf, dass am SCheinwerfer manipuliert wurde, durch diese abartig hässlichen Angel Eyes.
Ich sags jetzt zum 100000 Mal - das Problem beim Xenonnachrüsten im Mopped ist weder Scheinwerferreinigungsanlage oder Leuchtweitenregulierung, denn da besteht momentan noch die Gesetzeslücke (Zweispurige Fahrzeuge...) - also Auslegungssache von Prüfer bzw. im ernstfall Gericht, sondern der Scheinwerfer!
zuletzt bearbeitet 26.02.2009 08:48 |
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in Ninja's oder Watt Ihr Volt
27.02.2009 20:11
von
Master_U
• "Helmfetischist" | 4.258 Beiträge | 4362 Punkte
Kommando zurück!
Hab heute bei ner Verkehrskontrolle nen A4 rausgezogen mit nachgerüstetem Xenon (natürlich illegal) und derjenige kann sich auf ne schön saftige Strafe freuen. Wenn wir ne VKD Streife gehabt hätten bzw. die passenden Unterlagen aufm Fahrzeug (eigentlich war nur ne Rotlichtkontrolle bei Radfahrern geplant), wär das Ding sichergestellt wurden usw. (allerdings waren da noch nen paar andere Sachen nicht wie sie sein sollten). An der Strafe ändert das allerdings nicht. Beim Bericht schreiben, musste ich mich mal wieder bissel mit der StVZO beschäftigen und dort steht NIX mehr mit Mehrspurig usw.
§50 Abs. 10
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8, 2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und 3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
in Ninja's oder Watt Ihr Volt
28.02.2009 03:47
von
Master_U
• "Helmfetischist" | 4.258 Beiträge | 4362 Punkte
Neee, dann müsste man ja auch die ganzen Bikes älteren Baujahres aus dem Verkehr ziehen, welche die aktuellen Abgas- und Lärmvorschriften nicht erfüllen, wie z.B. deine KMX, aus dem Verkehr ziehen.
Die Sache ist, BMW hat das Xenon immernoch im Angebot (BMW K 1200 LT). Ich check es mittlerweile auch nicht mehr, aber wenigstens hat die LT nen Scheinwerfer, welcher für Xenon geprüft wurde.
zuletzt bearbeitet 28.02.2009 03:51 |
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in Ninja's oder Watt Ihr Volt
01.03.2009 10:08
von
denoise
• Gummibrenner | 143 Beiträge | 143 Punkte
Zitat von LiLciLund was ist mit der scheinwerferwaschanlagen-geschichte?
naja wenn man die auch noch dran muss, kann mans ja gleich zur automatischen ganz-möppi-waschanlage umbaun... aber ob sich dann der hintermann so drüber freut?!?
Da der Speicher für Bilder nur 100MB beträgt und Eure Fotos ja immer min. 25x
Megapixel haben müssen, bitte ich euch die Bilder hier extern hochzuladen.
Dazu bitte das Bild auswählen, hochladen und entsprechenden Link ins
Forum einfügen.