in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte
27.03.2010 15:52
von
Tobi
Hallo, ich schaue mir demnächst eine ZX6R Baujahr 2001 an. Diese ist extrem günstig zu bekommen, hat aber leider schon einen Umfaller bei 10kmh hinter sich. Kann ich irgendwie untersuchen ob der Rahmen noch gerade ist - Sichtprobe oder vermessen lassen? Auf Äußere Beschädigungen achten sollte ja klar sein. Ansonsten Tipps wie man das am besten erkennt?
in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte
27.03.2010 16:03
von
HuMMeL
• Fulltime-Profi | 516 Beiträge | 516 Punkte
Haste evtl. mal ein Bild von der Karre bzw. das Angebot? "Umfaller" ist definitionssache ...gibt auch Leute die sich mit 120 auf die nase legen und es als Umfaller verkaufen.
Man kann Rahmen vermessen lassen...optisch lässt sich minimaler Verzug sicher nicht erkennen. Was schon mal sein kann wenn die Karre unglücklich "umkippt", ist das sich die Gabel verdreht. Im Normalfall muss allerdings "nur" Verkleidungund Lenker getauscht werden. Andere Teile können natürlich auch Kratzer bekommen aber das liegt bei einem selber ob man das tauschen woll.
in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte
27.03.2010 16:37
von
kein Name angegeben • ( Gast )
Hallo, das ist natürlich klar, das man bei 10mh etwas weiter rutscht und nicht sofort still am Boden liegt. Aber mal sehen was der Typ zu sagen hat, vllt. hat er ja schon den Rahmen vermessen lassen. Zu not den Preis noch weite drücken :D
in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte
27.03.2010 16:48
von
HuMMeL
• Fulltime-Profi | 516 Beiträge | 516 Punkte
Nach nem allzu heftigen Sturz sieht das nicht aus auf den Bildern.. auch wenn die Bilder relativ klein sind..gerutscht ja, aber nicht viel..sonst würden einige Teile fehlen
Wenn der Rahmen minimal verzogen ist merkt das kein Prüfer...die vermessen ja nicht den Rahmen bei jedem TÜV Termin Solang da keine groben Risse drin sind würd das keinem auffallen. Guck nur mal ob der Heckrahmen einigermaßen gerade ist, der Hauptrahmen wird sich bei so einem Sturz wohl eher nicht verzogen haben.
Mit Klagen hättest du warscheinlich eher schlechte Karten...da dir die Karre als Bastelfgahrzeug verkauft wird und du später auch erstmal nachweisen musst, das der Mangel damals wirklich schon vorhanden war. Man geht immer ein gewisses Risiko ein wenn man eine Unfallmaschine kauft.
Woraus man besonders achten sollte: -verdrehte Gabel soweit erkennbar -Lenkanschläge(!!!) -Heckrahmen -evtl. beschädigungen an Felgen und Bremsen -Lenkkopflager
Probefahrt ist sicher nur eingeschränkt möglich...aber geradeauslauf kann man trotzdem testen.
Ansonsten Natürlich die anderen Standartsachen wie Getriebe, Motor etc. PP was man so alles beim Kauf prüfen kann.
Preis ist immer so ne Sache und kommt darauf an was ersetzt werden muss...habe mir letztes Jahr auch ne Unfallmaschine gekauft... Verkleidung war eher weniger das Problem, aber der Scheinwerer war kaputt. Blöd nur das den fast keiner gebraucht verkauft und wenn wollen die auch Geld dafür haben (diese grausame Welt ).. Kawa Händler ~370 €, gebraucht ca. 320 €
in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte
27.03.2010 16:59
von
kein Name angegeben • ( Gast )
Wenn er es aber NICHT als Bastlerfahrzeug verkauft? Wie ist es dann? Beim Heckrahmen kann man ja eine Sichtprobe machen, wenn man drauf sitzt ob alles gerade ist? Wie kann ich die Lenkanschläge genauer unter die Lupe nehmen? Und optisch den Rahmen auf Risse kontrollieren OK OK Das Motorrad hat eben gerade die 10tkm Marke geknackt und wird dank Um/Unfall eben sehr günstig angeboten. Da wird der Motor wohl in Ordnung sein.
in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte
27.03.2010 19:31
von
HuMMeL
• Fulltime-Profi | 516 Beiträge | 516 Punkte
Verkauft er es nicht als Bastlerfahrzeug oder schließt die Gewährleistung asudrücklich aus dann ist er:
A) Schön doof B) Bietet er 2 Jahre Gewährleistung auf nicht schon vorher beschädigte Teile (Verschleißteile ausgenommen) allerdings kehrt sich die Beweislast nach 6 Monaten um.
Würde im Kaufvertrag ohnehin die Teile aufführen die in Ordnung sind, auch bei einem Bastlerfahrzeug.
Arglistige Täuschung geht auch über die Gewährleistung hinaus. Ist bei der Maschine z.B. der Zylinderkopf durch und im Vertrag steht das der Motor vollkommen ok war, könnte dies arglistige Täuschung sein.
Problem - weis dem das erstmal nach, das dieser Mangel schon beim kauf vorhanden was und nicht durch den eigenen Fahrbetrieb zustande gekommen ist.
Bei "gekauft wie gesehen" hat man aber generell noch mehr probleme mit dem nachweis
Beim Heckrahmen würd ich mir die Karre von hinten angucken und mich am Reifen orientieren, ob das Heck in der Mitte sitzt - Millimeter verzug siehste natürlich nicht, ist beim heckrahmen meines erachtens auch nicht wirklich tragisch. Lenkanschläge schauste einfach von oben auf die untere Gabelbrücke und schaust ob die 2 Begrenzer aus Metall noch vorhanden sind.
Beim Preis kommts natürlich immer auf den Gesamtzustand der Maschine an.. und würd mir ausrechnen was ich für die Wiederherstellung brauche. Und ob es sich flicken lässt oder ob man das kompl. Teil ersetzen muss.
in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte
27.03.2010 19:54
von
kein Name angegeben • ( Gast )
Hallo, er muss ja nicht als Bastlerfahrzeug verkaufen sondern kann die kaputten teile doch einfach als "Mängel dazu schreiben", wenn da nichts von Rahmen verzogen steht, ist er doch belangbar? Wenn er dazu Gewährleistung ausschließt- dann wäre das sein Problem wenn der Rahmen schrott ist oder?
Da der Speicher für Bilder nur 100MB beträgt und Eure Fotos ja immer min. 25x
Megapixel haben müssen, bitte ich euch die Bilder hier extern hochzuladen.
Dazu bitte das Bild auswählen, hochladen und entsprechenden Link ins
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