#41

RE: Unfall oder kein Unfall

in Ninja-Plastik-Bunker 04.07.2010 09:32
von Klausi • *Königinsmeerstürzer* | 37.913 Beiträge | 37951 Punkte
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#42

RE: Unfall oder kein Unfall

in Ninja-Plastik-Bunker 04.07.2010 09:46
von wolver1n • Speed-Junkie | 406 Beiträge | 406 Punkte

Zitat von Klausi


was möchtest du mir damit sagen ? ^^

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#43

RE: Unfall oder kein Unfall

in Ninja-Plastik-Bunker 04.07.2010 10:04
von Klausi • *Königinsmeerstürzer* | 37.913 Beiträge | 37951 Punkte

Ich verstehe nicht, was du uns mit dem Bild sagen/ zeigen willst

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#44

RE: Unfall oder kein Unfall

in Ninja-Plastik-Bunker 04.07.2010 10:04
von sürmel • Übernachtet im Forum! | 2.136 Beiträge | 2136 Punkte

Mhm ich würde da auch einen Anwalt einschalten . Hast du denn Rechtsschutz ?

Wird ihm schwer fallen vor Gericht klar zu machen das die Schäden von dir stammen wenn sie schon im Vertrag stehen. Ist es nicht so das die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer liegt und danach dreht sich das ganze um ? In dem Fall bist du leider ein bisschen spät dran ;)

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#45

RE: Unfall oder kein Unfall

in Ninja-Plastik-Bunker 04.07.2010 10:08
von wolver1n • Speed-Junkie | 406 Beiträge | 406 Punkte

Zitat von Klausi
Ich verstehe nicht, was du uns mit dem Bild sagen/ zeigen willst


also guck dir den Lenker Anschlag an, da ist ne schraube drin da gehört aber keine rein... das Ding war abgebrochen wurde wieder dran geschweißt und mit der schreibe wieder auf original breite gebracht und an den Seiten kannst du noch die Flexspuren sehen. Das wollte ich damit zeigen ;)

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#46

RE: Unfall oder kein Unfall

in Ninja-Plastik-Bunker 04.07.2010 10:21
von Klausi • *Königinsmeerstürzer* | 37.913 Beiträge | 37951 Punkte

Akzeptiert

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#47

RE: Unfall oder kein Unfall

in Ninja-Plastik-Bunker 04.07.2010 22:54
von Eddi43 • Speed-Junkie | 215 Beiträge | 215 Punkte

Hast du nicht die Möglichkeit an Hand des Briefes den Vorbesitzer zu ermitteln,steht doch meistens drin die Adrese oder zumindest der Name und der Ort kannst ja vieleicht sogar bei ihm vorbei fahren wenn er in deine Nähe wohnt..

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#48

RE: Unfall oder kein Unfall

in Ninja-Plastik-Bunker 04.07.2010 23:11
von wolver1n • Speed-Junkie | 406 Beiträge | 406 Punkte

hatte ich ja schon vorher geschrieben... ist schwer weil das mopped aus Italien kommt

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#49

RE: Unfall oder kein Unfall

in Ninja-Plastik-Bunker 04.07.2010 23:19
von horst-philip • Speed-Junkie | 400 Beiträge | 400 Punkte

dann fahr mal besser nicht mehr mit dem ding wer weiß was da noch alles war....

ich würd das ganze ding mal vom fachmann durchchecken lassen und auf jeden fall zum anwalt gehen.

ich habe mir einen tag vor dem kauf meiner ne rechtchutzversicherung vom adac zugelegt, is nich verkehrt sowas.

aber der händler hat dich doch beschissen, und wenn die unfallfrei verkauft wird und solche mängel aufweißt
würd ich ihn knallhart damit konfrontieren und ihm sagen entweder er nimmt sie jetzt zurück oder er hört vom anwalt
und bekommt ne anzeige.

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#50

RE: Unfall oder kein Unfall

in Ninja-Plastik-Bunker 04.07.2010 23:20
von StevieO • Übernachtet im Forum! | 3.158 Beiträge | 3312 Punkte

...ich persönlich denke, dass es eher ein unfall war.....selbst der vorbesitzer kann dem käufer sagen, dass er mal wo angeschrammt sei.......also kann dein verkäufer auch nix besseres dazu sagen, oder er hat dich wirklich angelogen...ruf am besten mal nen anwalt an...wirklich böse geschichte....

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#51

RE: Unfall oder kein Unfall

in Ninja-Plastik-Bunker 04.07.2010 23:22
von horst-philip • Speed-Junkie | 400 Beiträge | 400 Punkte

dann hätte der händler sie aber nicht als unfallfrei verkauft.

wenn ich heute ein kfz oder eine maschine verkaufe die x vorbesitzer hat würde ich sie nie als unfallfrei verkaufen da ich mir ja garnicht sicher sein kann was die ganzen vorbesitzer damit gemacht haben.

da er sie aber als unfallfrei verkauft hat muss er auch dafür einstehen.

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#52

RE: Unfall oder kein Unfall

in Ninja-Plastik-Bunker 08.07.2010 09:57
von Xaero1982 (gelöscht)
avatar

Hi,

wurde ja schon einiges gesagt.

Du solltest wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB anfechten.
Es gibt eine halbjährige Frist nach KFZ-Kauf, die aber erst bei Kenntnis des Unfalls eintritt.
Das Kaufdatum spielt hier keine Rolle.

Stellt sich die Frage, ob der Verkäufer ins blaue hinein tippte mit der Unfallfreiheit oder ob er es bewusst getan hat. Spielt im Ergebnis aber keine Rolle, wenn er es als Unfallfrei verkauft. Der Verkäufer/Händler hätte sich von der Unfallfreiheit überzeugen müssen.

Die Täuschung muss natürlich auch kausal sein für die Abgabe der Willenserklärung was man hier problemlos bejahen kann, da die Maschine sonst sicher nicht gekauft worden wäre.

Die Täuschung muss weiterhin auch arglistig gewesen sein, was bedeutet, dass er Verkäufer einen Täuschungswillen gehabt haben muss. Davon ist hier auszugehen.
Im Gegensatz zum Betrug, der hier meiner Meinung nach nicht in Betracht kommt braucht man hier nur bedingten Vorsatz - beim Betrug braucht man einen Schädigungsvorsatz.

Ergo: Ab zum Anwalt und anfechten.

VG
PS: "Verschweigen eines Unfalls beim Verkauf eines PKW ist nach der Rspr. aber idR Täuschung, jedenfalls bei schwerem Unfall oder bei ausdrücklicher Frage des Käufers." Studienkommentar BGB, Jan Kroppholler, 10. A., § 123, RN. 4

zuletzt bearbeitet 08.07.2010 09:58 | nach oben springen

#53

RE: Unfall oder kein Unfall

in Ninja-Plastik-Bunker 08.07.2010 20:18
von Mc GiglMiss 9 1/2 Finger | 31.211 Beiträge | 31237 Punkte

Scheisse, da biste wohl richtig geleimt worden. Seh das wie meine Vorschreiber, die Kiste muss einen ordentlichen Rutscher gehabt haben. Rechtlich kann ich nix sagen... aber Versuch macht klug

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