in Ninja ZX-R Tonstudio
25.08.2010 16:26
von
pmarkus
• *Autofahrer* | 33.220 Beiträge | 33220 Punkte
wird überall anders gehandhabt demnach kannste in deutschland von garnichts sicher ausgehen nur eins ist sicher, selbst schuld wer heut zu tage noch ohne fährt und erwischt wird
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25.08.2010 20:05
von
Lt.Dan
• "Nagelburner" | 8.555 Beiträge | 8555 Punkte
Naja, bei mir war das 2001, hab ich schon verschmerzt. Hätte damals beinahe nicht mehr weiter fahren dürfen. Dann sind die Grünlinge aber mit zu mir nach Hause gefahre.
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25.08.2010 20:08
von
Decent
• Übernachtet im Forum! | 2.226 Beiträge | 2226 Punkte
Zitat von Lt.DanNaja, bei mir war das 2001, hab ich schon verschmerzt. Hätte damals beinahe nicht mehr weiter fahren dürfen. Dann sind die Grünlinge aber mit zu mir nach Hause gefahre.
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25.08.2010 23:49
von
Master_U
• "Helmfetischist" | 4.258 Beiträge | 4362 Punkte
Zitat von Nogaroperl
Hab nun Post bekommen:
"330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen §30, §69a StVZO; &24 StVG - BKat"
Kostet laut Bußgeldkatalog 25 Euro Verwarngeld.
...wenn nicht der Zusatz "atypischer Fall, Auspuffanlage ohne DB-Eater" dabei stände.
Macht in Summe eine Verdoppelung des Verwarngeldes + 1 Punkt.
Ich könnte echt kotzen!!!
Hatte das schonmal jemand von euch???
Gruß!
Und wieder zitiere ich mich mal eben selbst
Zitat Das Entfernen des DB-Eater stellt seit der Einführung der FZV zwar ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO, da eine Veränderung des Abgas- und Geräuschverhaltens eintritt, des Krades dar, allerdings ist das Erlöschen der Betriebserlaubnis bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen nicht mehr durch eine Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Deshalb ist wie auch beim Krümmer nur eine Ahndung gegen den Fahrer nach TBNR 123112 „Sie führten das nicht vorschriftsmäßige Fahrzeug" § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.12 BKat, möglich. Bei einem entfernten DB-Eater die Erhöhung des Verwarnungsgeldes möglich, da es sich hierbei um eine Vorsatztat handelt. Eine Vorsatztat ist gekennzeichnet durch das Wissen und Wollen der Ordnungswidrigkeit. Diese Vorsatztat wäre hier zu begründen, da sich der DB-Eater im Regelfall nicht einfach während der Fahrt löst und heraus fällt. Hier wäre dann ein Bußgeld von 40 € und eine Eintragung von 1 Punkt im Bundesverkehrszentralregister die Folge.
Du wirst irgendwie etwas gesagt haben, woraus sich Vorsatz begründen lässt und das führt zur Erhöhung des Bußgeldes.
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26.08.2010 14:02
von
pmarkus
• *Autofahrer* | 33.220 Beiträge | 33220 Punkte
ja ne is klar obwohl mir meiner mal durch vibration etc. wirklich rausgeflogen ist musste mir für 30€ nen neuen holenwar wohl die schraube nicht fest genug
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26.08.2010 16:54
von
Master_U
• "Helmfetischist" | 4.258 Beiträge | 4362 Punkte
Zitat von pmarkusja ne is klar obwohl mir meiner mal durch vibration etc. wirklich rausgeflogen ist musste mir für 30€ nen neuen holenwar wohl die schraube nicht fest genug
Dito.
Mir hats auch die Schraube rausvibriert. Gottseidank rutscht bei mir dann der Eater in den Auspuff rein.
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26.08.2010 17:11
von
Mindener Jung
• *Hulk* | 6.266 Beiträge | 6285 Punkte
Wie kann der denn darein rutschen? du fährst dch auch nen leo oder? bei mir sitzt der killer so fest darin, da hat man probleme den rein oder raus zu bauen, aber rein rutschen würd der da nie können
Oder versteh ich die ironie nur nicht
zuletzt bearbeitet 26.08.2010 17:12 |
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