#21

RE: Strafe bei Fahren ohne Auspuff

in Ninja ZX-R Tonstudio 12.04.2011 08:39
von sam.di.cabrio • Ninja-Fetischist | 1.891 Beiträge | 1891 Punkte

Ich denk es kommt vor allem drauf an wie der Bulle geschissen hat. Da wäre zum einen die db Killer Variante die wahrscheinlich die günstigere wäre. Aber er könnte auc ne Anzeige wegen fahren ohne Betriebserlaubnis und fahren ohne versicherungsschutz machen.
Aber ganz im ernst. Ich wollte auch mal ohne Topf fahren als ich den Sport esd drauf gemacht hab. Ich hab mit Helm aufm kopf neben dem moppet gestanden und da Ham mir bei standgas schon die Ohren geklingelt. Dann hab ich zwei mal bis 7000upm gedreht und wieder aus gacht. Des ist viel zu laut. Des ist schon nichtmehr schön.

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#22

RE: Strafe bei Fahren ohne Auspuff

in Ninja ZX-R Tonstudio 12.04.2011 12:23
von Stefan-ZX12R • "Hockenheim Crew" | 18.939 Beiträge | 18939 Punkte

Aber Sam, wie sprichst du denn von unserer Rennleitung

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#23

RE: Strafe bei Fahren ohne Auspuff

in Ninja ZX-R Tonstudio 12.04.2011 15:08
von Master_U • "Helmfetischist" | 4.258 Beiträge | 4362 Punkte

Nochmal zum mitmeißeln...MOTORRAD IST EIN ZULASSUNGSPFLICHTIGES FAHRZEUG UND KEIN BETRIEBSERLAUBNISPFLICHTIGES...SOLLTEN SACHEN NACH §19 STVZO VORLIEGEN, IST DIES NICHT BUßGELDBEWÄHRT!!!!! SPRICH...NIX ERLÖSCHEN BE!!!!

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#24

RE: Strafe bei Fahren ohne Auspuff

in Ninja ZX-R Tonstudio 12.04.2011 15:13
von Dini • *Forumsengel 2.0* | 21.959 Beiträge | 22103 Punkte

Zitat von Seth

Zitat von Dini888

Zitat von Sepp.
Der "Leise-ist-Scheiße"-Wahnsinn kennt wohl keine Grenzen. Hauptsache Krach machen und jedem aufn Keks gehn lol...





so wie der Depp bei uns vor der Haustür.. und dazu kommt, dass er scheinbar net weiß wie man schaltet oder der zweite Gang is.. und der Hannebambel fährt fünfmal am Tag die Straße bei uns (im T-shirt natürlich ) hoch und runter der geht mir ja aufn keks




dann dürftest nicht bei mir wohnen.hab das http://www.cafe-schraeglage.de/ 1000m weiter vor der tür und unterm fenster ne ampel.erst kommen die irren(wie auch ich selbst) im ersten gang reingeflogen mit dem üblichen hasuiiiiiii-bobom-bobom-abtouren-hausuiiiiiiii-bobom-bobom und dann wir bis zur nächsten kurve der der erste gang gequält sobald die ampel grün zeigt.ich liebe das is nur doof wenn ich mal wieder keinen lappen hab, dann sitz ich immer hier und murmel vor mich hin: "du hast auch nen zweiten gang du spinner" oder so



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#25

RE: Strafe bei Fahren ohne Auspuff

in Ninja ZX-R Tonstudio 13.04.2011 00:09
von Seth • *Kaputtnik* | 9.378 Beiträge | 9378 Punkte

Zitat von Master_U
Nochmal zum mitmeißeln...MOTORRAD IST EIN ZULASSUNGSPFLICHTIGES FAHRZEUG UND KEIN BETRIEBSERLAUBNISPFLICHTIGES...SOLLTEN SACHEN NACH §19 STVZO VORLIEGEN, IST DIES NICHT BUßGELDBEWÄHRT!!!!! SPRICH...NIX ERLÖSCHEN BE!!!!




und jetzt aus deutsch ,ich bekomme also nix dafür?

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#26

RE: Strafe bei Fahren ohne Auspuff

in Ninja ZX-R Tonstudio 13.04.2011 08:49
von Master_U • "Helmfetischist" | 4.258 Beiträge | 4362 Punkte

Es kann nur noch nach der Fahrer- bzw. Halterhaftung nach ähhmm §23 StVO und §31 StVZO (ich bin mir bei den beiden Paragraphen grade nicht sicher) geahndet werden.

Übersetzt heißt das...ohne Gefährdung (z.B. DB-Eater) 25€, mit Gefährdung (Xenon, vielleicht auch andere Bremshebel ohne ABE) 3 Punkte, 90€

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#27

RE: Strafe bei Fahren ohne Auspuff

in Ninja ZX-R Tonstudio 13.04.2011 12:34
von Jense • Übernachtet im Forum! | 5.603 Beiträge | 5622 Punkte

Alex ...

die Abgasanlage ist doch Teil der Zulassung. Wenn die so verändert wird, dass sie gegen §49 StVZO verstösst, dann besteht doch keine Zulassung
mehr. Ergo - "Inbetriebsetzen eines nicht zulassungsfähigen Fahrzeugs"?

Berichtige mich gern, wenn ich völlig falsch liege.

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#28

RE: Strafe bei Fahren ohne Auspuff

in Ninja ZX-R Tonstudio 13.04.2011 17:06
von Master_U • "Helmfetischist" | 4.258 Beiträge | 4362 Punkte

Schau nochmal in mein verfasstes Schriftstück was ich dir mal geschickt hab. Dort stehts drin.

Das mit der Zulassung hat sich geändert durch die FZV...die BE kann erlöschen, aber das ist nicht Bußgeldbewährt, Ausnahme sind Betriebserlaubnispflichtige Fahrzeuge (Roller und so)

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#29

RE: Strafe bei Fahren ohne Auspuff

in Ninja ZX-R Tonstudio 22.04.2011 20:09
von Da Huber is • " Der Schimmelbiker" | 1.202 Beiträge | 1259 Punkte

Aktuell heute am Sudelfeld Bayern:
Kontrolle an einem Parkplatz 200 Meter weiter.
Ein Moorradfahrer hat Getränke im ansässigem Café für die Kollegen geholt, weil ihnen die weiterfahrt von der Rennleitung untersagt worden ist. ( Auspuff ohne E Nummer) Angeblich so von der Rennleitung zulässig.


Haben die Beamten ihre Kompetenz überschritten oder Schikane?

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#30

RE: Strafe bei Fahren ohne Auspuff

in Ninja ZX-R Tonstudio 23.04.2011 00:11
von der 9er • Speed-Junkie | 317 Beiträge | 317 Punkte

hatte beim endpott umbauen auch mal die ninja kurz ohne endpott laufen...oh gott nein danke...
und ich bin bei trost kein kind von traurigkeit was lärm angeht

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