#1

3 kleine Fragen zu meiner 7er

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 08.02.2011 12:18
von Der_Falke • Ninja-Fetischist | 1.305 Beiträge | 1343 Punkte

1. Hat die Tachoschnecke bei der 7er keinen Anschlag?
als ich das Vorderad ausbauen wollte drehte sie komplett mit und knickte fast die Tachowelle ab...
Nun frage ich mich ob das beim fahren dann auch passieren kann, denn dann wäre se im arsch...

2. Hab ja n kanadisches Modell, das heisst keine E-nummern...
In meinem fahrzeugbrief steht aber allerhand drin, unter anderem: Licht get. StVO, werd heut abend mal n bild machen ums zu zeigen,
bedeutet das das meine Lichtanlage zulässig is?
hab nämlich kein bock gleich bei der ersten richtigen Kontrolle ärger zu kriegen...

3. ...is mir grad entfallen... Fällt mir bestimmt nachher inner Garage wieder ein

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#2

RE: 3 kleine Fragen zu meiner 7er

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 08.02.2011 12:23
von Kratzi (gelöscht)
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Die Tachoschnecke wird am Gabelfuß gehalten. Da gibts nen "Nippel" und da wird die Schnecke reingesteckt

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#3

RE: 3 kleine Fragen zu meiner 7er

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 08.02.2011 12:29
von Der_Falke • Ninja-Fetischist | 1.305 Beiträge | 1343 Punkte

alles klar
danke, dann is Frage 1 ja schon geklärt

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#4

RE: 3 kleine Fragen zu meiner 7er

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 08.02.2011 12:57
von Kratzi (gelöscht)
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Sollteste nen EU Scheinwerfer brauchen kannste dich bei mir melden - hab 3

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#5

RE: 3 kleine Fragen zu meiner 7er

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 09.02.2011 20:59
von Der_Falke • Ninja-Fetischist | 1.305 Beiträge | 1343 Punkte

n bisschen zu spät...
aber: hier kommt das Bild vom Brief:
Ich hoffe i-wer kann mir das alles entschlüsseln
(ausser die Reifenbindung, das weiß ich)

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#6

RE: 3 kleine Fragen zu meiner 7er

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 09.02.2011 21:26
von f.mannecke (gelöscht)
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Huhu..

Reifenbindung?
Die ist nicht bindend, wenn du denn eine Freigabe hast...

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#7

RE: 3 kleine Fragen zu meiner 7er

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 09.02.2011 21:28
von Der_Falke • Ninja-Fetischist | 1.305 Beiträge | 1343 Punkte

ich wusste das sowas jetz kommt

hab mich nur kurz gefasst...
das mit den Reifen is mir klar, fahr ja eh Conti...

aber mir gehts um das ganze andere... zwecks ESD und Licht...
denn das kenn ich nich/versteh ich nich

zuletzt bearbeitet 09.02.2011 21:28 | nach oben springen

#8

RE: 3 kleine Fragen zu meiner 7er

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 09.02.2011 21:31
von f.mannecke (gelöscht)
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§22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile

(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:



1.Heizungen an Kraftfahrzeugen, ausgenommen elektrische Heizungen sowie Warmwasserheizungen, bei denen als Wärmequelle das Kühlwasser des Motors verwendet wird (§ 35c);

1a. Luftreifen (§ 36 Abs. 1a);

2.Gleitschutzeinrichtungen (§ 37 Abs. 1 Satz 2);

3.Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40) und Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas;

4.Frontschutzsysteme (§ 30c Abs. 4);

5.Auflaufbremsen (§ 41 Abs. 10), ausgenommen ihre Übertragungseinrichtungen und Auflaufbremsen, die nach den im Anhang zu § 41 Abs. 18 genannten Bestimmungen über Bremsanlagen geprüft sind und deren Übereinstimmung in der vorgesehenen Form bescheinigt ist;

6.Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen (§ 43 Abs. 1), mit Ausnahme von

a.Einrichtungen, die aus technischen Gründen nicht selbständig im Genehmigungsverfahren behandelt werden können (z. B. Deichseln an einachsigen Anhängern, wenn sie Teil des Rahmens und nicht verstellbar sind),

b.Ackerschienen (Anhängeschienen), ihrer Befestigungseinrichtung und dem Dreipunktanbau an land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen,

c.Zugeinrichtungen an land oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden und nur im Fahren eine ihrem Zweck entsprechende Arbeit leisten können, wenn sie zur Verbindung mit den unter Buchstabe b genannten Einrichtungen bestimmt sind,

d.Abschlepp- und Rangiereinrichtungen einschließlich Abschleppstangen und Abschleppseilen,

e.Langbäumen,

f.Verbindungseinrichtungen an Anbaugeräten, die an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen angebracht werden;

7.Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht sowie für Fern- und Abblendlicht (§ 50);

8.Begrenzungsleuchten (§ 51 Abs. 1 und 2, § 53b Abs. 1);

8a. Spurhalteleuchten (§ 51 Abs. 4);

8b. Seitenmarkierungsleuchten (§ 51a Abs. 6);

9. Parkleuchten, Park-Warntafeln (§ 51c);

9a. Umrißleuchten (§ 51b);

10.Nebelscheinwerfer (§ 52 Abs. 1);

11.Kennleuchten für blaues Blinklicht (§ 52 Abs. 3);

12.Kennleuchten für gelbes Blinklicht (§ 52 Abs. 4);

12a. Rückfahrscheinwerfer (§ 52a);

13.Schlußleuchten (§ 53 Abs. 1 und 6, § 53b);

14.Bremsleuchten (§ 53 Abs. 2);

15.Rückstrahler (§ 51 Abs. 2, § 51a Abs. 1, § 53 Abs. 4, 6 und 7, § 53b, § 66a Abs. 4 dieser Verordnung, § 22 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung);

16.Warndreiecke und Warnleuchten (§ 53a Abs. 1 und 3);

16a. Nebelschlußleuchten (§ 53d);

17.Fahrtrichtungsanzeiger (Blinkleuchten) (§ 53b Abs. 5, § 54);

17a. Tragbare Blinkleuchten und rot-weiße Warnmarkierungen für Hubladebühnen (§ 53b Abs. 5);

18.Lichtquellen für bauartgenehmigungspflichtige lichttechnische Einrichtungen, soweit die Lichtquellen nicht fester Bestandteil der Einrichtungen sind (§ 49a Abs. 6, § 67 Abs. 10 dieser Verordnung, § 22 Abs. 4 und 5 der Straßenverkehrs-Ordnung);

19.Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz - Einsatzhorn - (§ 55 Abs. 3);

20.Fahrtschreiber (§ 57a);

21.Beleuchtungseinrichtungen für Kennzeichen (§ 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung);

22.Lichtmaschinen, Scheinwerfer, Schlußleuchten, rote, gelbe und weiße Rückstrahler, Pedalrückstrahler und retroreflektierende Streifen an Reifen oder in den Speichen für Fahrräder (§ 67 Abs. 1 bis 7 und 11);

23.(aufgehoben)

24.(aufgehoben)

25.Sicherheitsgurte und andere Rückhaltesysteme in Kraftfahrzeugen;

26.Leuchten zur Sicherung hinausragender Ladung (§ 22 Abs. 4 und 5 der Straßenverkehrs-Ordnung);

27.Rückhalteeinrichtungen für Kinder in Kraftfahrzeugen (§ 21 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung).

-----------

Ist doch demnach alles i.O...

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#9

RE: 3 kleine Fragen zu meiner 7er

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 09.02.2011 21:42
von Der_Falke • Ninja-Fetischist | 1.305 Beiträge | 1343 Punkte

ok...

alles klar, danke

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#10

RE: 3 kleine Fragen zu meiner 7er

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 09.02.2011 21:44
von f.mannecke (gelöscht)
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Ja da stehts..: Der Absatz 7 des §22a Stvzo..

Und auf dem Bildchen von der Pappe steht (Sinngem.): In etwa §22a konform..

Also alles ok...

zuletzt bearbeitet 09.02.2011 21:44 | nach oben springen

#11

RE: 3 kleine Fragen zu meiner 7er

in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte 10.02.2011 06:47
von Kratzi (gelöscht)
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Das wäre ja der Kracher wenn du offiziell den US Scheinwerfer fahren dürftest


Könnte sich bitte einer der Bullen...Äh, Polizisten dazu äußern!!!

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