#1

Strafe beim entfernen des DB-Killers

in Ninja ZX-R Tonstudio 14.08.2011 19:41
von masson • Kurvenräuber | 173 Beiträge | 173 Punkte

Nabend,

im vorraus meiner Frage möchte ich anmerken, das ich die Suchfunktion bereits benutzt habe, mich belesen habe und dennoch noch einmal nachfrage, da die Threads schon Jahre hinter sich haben und die Gesetzeslage sich evtl. geändert hat.

Ein Kollege meinte, es kann bis zu 3 Punkten geben und zusätzlich einem Monat Fahrverbot, wobei ich mir das Fahrverbot nicht vorstellen kann.

Hat jemand Erfahrung oder weiß wer ziemlich genau Bescheid, wie die heutige Strafe fürs Fahren ohne DB-Killers aussieht?

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#2

RE: Strafe beim entfernen des DB-Killers

in Ninja ZX-R Tonstudio 14.08.2011 19:45
von Sturzflug (gelöscht)
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nich schon wieder

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#3

RE: Strafe beim entfernen des DB-Killers

in Ninja ZX-R Tonstudio 14.08.2011 19:45
von party (gelöscht)
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#4

RE: Strafe beim entfernen des DB-Killers

in Ninja ZX-R Tonstudio 14.08.2011 19:46
von masson • Kurvenräuber | 173 Beiträge | 173 Punkte

Ich entschuldige mich dafür, aber würds gern wissen.

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#5

RE: Strafe beim entfernen des DB-Killers

in Ninja ZX-R Tonstudio 14.08.2011 19:50
von sam.di.cabrio • Ninja-Fetischist | 1.891 Beiträge | 1891 Punkte

fahr einfach ohne...so lange bis sie dich erwischen...... dann weist du es.

und als db-killer pionier darfst du es dann in die AGB´s des forums schreiben somit hättest du dann was wohltätiges fürs forum getan.

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#6

RE: Strafe beim entfernen des DB-Killers

in Ninja ZX-R Tonstudio 14.08.2011 19:51
von neusson • Speed-Junkie | 276 Beiträge | 276 Punkte

wenn de weiter fährst kriegste punkte oder das bike wird abgeschleppt,kostet aber auch ne nette stange geld.so ists nem kumpel passiert

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#7

RE: Strafe beim entfernen des DB-Killers

in Ninja ZX-R Tonstudio 14.08.2011 19:52
von Nogaroperl • Gummibrenner | 143 Beiträge | 143 Punkte

Kann hier vielleicht jemand mal ne vernünftige Antwort geben!!!


Hallo Matze!

Das geht von 25Euro Verwarngeld bis zu 50Euro + 1Punkt. Bei uns im Harz ist es zumindest so.

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#8

RE: Strafe beim entfernen des DB-Killers

in Ninja ZX-R Tonstudio 14.08.2011 19:54
von party (gelöscht)
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wer die sufu richtig nutzt wird auch fündig

einfach mal auf beiträge von masterU achten

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#9

RE: Strafe beim entfernen des DB-Killers

in Ninja ZX-R Tonstudio 14.08.2011 20:07
von masson • Kurvenräuber | 173 Beiträge | 173 Punkte

Nagut, danke und nochmals sorry
Habe nochmal gesucht.
Wenn dies immernoch die aktuelle Gesetzeslage ist, hab ich meine Antwort.

Das Entfernen des DB-Eater stellt seit der Einführung der FZV zwar ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO, da eine Veränderung des Abgas- und Geräuschverhaltens eintritt, des Krades dar, allerdings ist das Erlöschen der Betriebserlaubnis bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen nicht mehr durch eine Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Gegen den Fahrer ist deshalb eine Ahndung nach TBNR 123112 „Sie führten das nicht vorschriftsmäßige Fahrzeug" § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.12 BKat, möglich. Bei einem entfernten DB-Eater die Erhöhung des Verwarnungsgeldes möglich, da es sich hierbei um eine Vorsatztat handelt. Eine Vorsatztat ist gekennzeichnet durch das Wissen und Wollen der Ordnungswidrigkeit. Diese Vorsatztat wäre hier zu begründen, da sich der DB-Eater im Regelfall nicht einfach während der Fahrt löst und heraus fällt. Hier wäre dann ein Bußgeld von 40 € und eine Eintragung von 1 Punkt im Bundesverkehrszentralregister die Folge.

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#10

RE: Strafe beim entfernen des DB-Killers

in Ninja ZX-R Tonstudio 14.08.2011 20:16
von Sturzflug (gelöscht)
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siehste,das hättest du auch gleich googeln können,ohne so einen fred aufzumachne,den es schon 100ert mal gab,und in dem sich tausend gelehrte streiten.

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#11

RE: Strafe beim entfernen des DB-Killers

in Ninja ZX-R Tonstudio 14.08.2011 20:25
von masson • Kurvenräuber | 173 Beiträge | 173 Punkte

Zitat von Sturzflug
siehste,das hättest du auch gleich googeln können,ohne so einen fred aufzumachne,den es schon 100ert mal gab,und in dem sich tausend gelehrte streiten.



Ja mein Fehler. Ich war mir halt nicht sicher ob es 2011 immernoch so ist. Gesetze werde ja auch mal verschärft. Und die alten Beiträge sind von 2005-2010.

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#12

RE: Strafe beim entfernen des DB-Killers

in Ninja ZX-R Tonstudio 14.08.2011 20:28
von Kratzi (gelöscht)
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Zitat von masson
Eine Vorsatztat ist gekennzeichnet durch das Wissen und Wollen der Ordnungswidrigkeit. Diese Vorsatztat wäre hier zu begründen, da sich der DB-Eater im Regelfall nicht einfach während der Fahrt löst und heraus fällt. Hier wäre dann ein Bußgeld von 40 € und eine Eintragung von 1 Punkt im Bundesverkehrszentralregister die Folge.



Genau darum steckste n Stück Gewinde in den db Killer und wenn die Grünen fragen: Warum is der Killer net drin? Sagste: Hier, der is mir vorhin raus geflogen. Hab ihn "glücklicherweise" noch gefunden und werde ihn umgehend wieder einsetzen...bin gerade auf dem Weg nach Hause


Nur sone Idee von mir

zuletzt bearbeitet 14.08.2011 20:29 | nach oben springen

#13

RE: Strafe beim entfernen des DB-Killers

in Ninja ZX-R Tonstudio 14.08.2011 20:32
von masson • Kurvenräuber | 173 Beiträge | 173 Punkte

Zitat von Kratzi
Genau darum steckste n Stück Gewinde in den db Killer und wenn die Grünen fragen: Warum is der Killer net drin? Sagste: Hier, der is mir vorhin raus geflogen. Hab ihn "glücklicherweise" noch gefunden und werde ihn umgehend wieder einsetzen...bin gerade auf dem Weg nach Hause


Nur sone Idee von mir



Denke nicht das das bei denen zieht. Haben sicherlich schon mehrere ausprobiert. :)
Und wenn es nach denen geht, musst du es nach Hause schieben weil du gegen das Gesetz verstoßen würdest.

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#14

RE: Strafe beim entfernen des DB-Killers

in Ninja ZX-R Tonstudio 14.08.2011 20:41
von 10ergreen • *Spassbremse* | 6.101 Beiträge | 6110 Punkte

Das glaub ich auch nicht Kratzi.
Ich war mir gestern nicht sicher, ob es deine oder Marek seine Leo Tüte war, die son Krawall gemacht hat.
War jedenfalls ein satter Sound.

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#15

RE: Strafe beim entfernen des DB-Killers

in Ninja ZX-R Tonstudio 14.08.2011 20:44
von Kratzi (gelöscht)
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Wer? Wo? Ich? Nie nich...

PS: N Akra klingt immer gut

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#16

RE: Strafe beim entfernen des DB-Killers

in Ninja ZX-R Tonstudio 14.08.2011 21:00
von Novalis • Fulltime-Profi | 892 Beiträge | 892 Punkte

voll idioten :-p

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#17

RE: Strafe beim entfernen des DB-Killers

in Ninja ZX-R Tonstudio 14.08.2011 21:07
von 10ergreen • *Spassbremse* | 6.101 Beiträge | 6110 Punkte

Häää

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#18

RE: Strafe beim entfernen des DB-Killers

in Ninja ZX-R Tonstudio 14.08.2011 21:15
von Olli85 • Ninja-Fetischist | 1.492 Beiträge | 1492 Punkte

Bin letztens auch mal ohne gefahren, als ich meine Tüte neu hatte und wurde gleich von ner Streife hinter mir rausgezogen. Hatte den Killer aber dabei und nur eine "Behelfsmäßige Schraube" und meinte dann: Hab den neu bei ebay geholt und hatte angst da die Schraube so locker ist, dass der mir bei der Fahrt rausfällt.
Er hat nur gezwinkert und meinte naja wollen wir es mal glauben und hat mich ziehen lassen

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#19

RE: Strafe beim entfernen des DB-Killers

in Ninja ZX-R Tonstudio 14.08.2011 21:25
von 10ergreen • *Spassbremse* | 6.101 Beiträge | 6110 Punkte

Der fährt sicher selbst Mopped, oder war gut drauf, sonst hätte er dich nicht weiter fahren lassen.

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#20

RE: Strafe beim entfernen des DB-Killers

in Ninja ZX-R Tonstudio 14.08.2011 21:42
von neusson • Speed-Junkie | 276 Beiträge | 276 Punkte

keiner glaubts aber es gibt noch gute sheriffs.unser dorfbulle hat mich schon 6mal mit dem lkw aufm feldweg gefischt.lkw´s dürfen keinen feldweg fahren sagt er aber der begreift nicht das wir eine grüne nummer haben und dort fahren dürfen

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