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14.12.2011 10:27
von
Hisoka
• Laufstall-Racer | 12 Beiträge | 12 Punkte
hallo, ich möchte meine zx9r verkaufen. hatte mit ihr einen unfall und würde gerne wissen worauf ich beim verkauf achten muss. heute kommt jemand der sich das motorrad anschauen will dabei geht es um dieses motorrad http://www.autoscout24.de/Moto/Details.aspx?id=cun43josimfu
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14.12.2011 12:12
von
Novalis
• Fulltime-Profi | 892 Beiträge | 892 Punkte
Hey
so einfach geht es leider nicht.. weil du musst dann alle schäden die durch den unfall verursacht wurden auflisten. sonst nimmt dir das doch keiner ab... nehmen wir zb den rahmen? motor? usw
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14.12.2011 13:11
von
Joersch
• "Beuteltier" | 2.718 Beiträge | 2794 Punkte
Da im Kaufvertrag eine bestimmte Beschaffenheit eines Gegenstandes (z.B. neu) vereinbart wird, gibt es in deinem Fall viele Punkte, die angreifbar sind. Um einen Rechtssteit zu vermeiden solltest du möglichst im Beisein des Käufers alle Mängel aufnehmen, besser wär hier jedoch ein Gutachten von einer KFZ-Werkstatt. Wie gesehen kann im Zweifelsfall nicht ausreichen, unter der Verkleidung kann sich viel mehr verbergen.
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15.12.2011 07:05
von
Markus (gelöscht)
Zitat von mal-schaun... Wenn du sie im ganzen verkaufst sollte (wie schon andere geschrieben haben) auf alle Fälle drin stehen =
1. Unfallmaschine. Sichtbare Schaden an der Frond. Verkleidung seitlich beschädigt.
2. Wird als "nicht fahrbereit" verkauft.
3. Nicht bei Besichtigung erkannte und somit verborgene Mängel gehen zu lasten des Käufers.
4. Die Maschine wurde nicht zerlegt um alle vieleicht vorhandenen Schäden aufzudecken. Der Käufer übernimmt das alleinige Risiko für diese Mängel.
5. Jegliche Garantie oder Zurücknahme wird ausgeschlossen.
Und auf jeden Fall dazu: 6. Für die Erderwärmung und den Nahostkonflikt sind weder das Fahrzeug noch der Verkäufer verantwortlich zu machen. 7. Eventuell kommende Steuererhöhungen sind auf die jeweilige Regierung zurückzuführen, nicht auf den Verkäufer. 8. Alle anderen, nicht im Zusammenhang mit diesem Fahrzeugverkauf auftretenden Naturkatastrophen werden vom Verkäufer in seiner Eigenschaft als eventueller Verursacher abgestritten.
Man kann es auch übertreiben! Die Bezeichnung "nicht fahrbereites Unfallfahrzeug" reicht doch vollkommen aus.....
zuletzt bearbeitet 15.12.2011 07:06 |
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15.12.2011 16:07
von
(sic)4life
• (Fi..)4life | 7.586 Beiträge | 7586 Punkte
ich würd die punkte von "mal-schaun" ebenfalls so aufschreiben..... kenne das zu gut aus dem eigenen beruf da muss man sich auch von jeder eventualität abgrenzen.... es gibt eben leute die andere verarschen wollen und jeden mangel den sie finden und der nicht aufgeschrieben wurde anzeigen....
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15.12.2011 17:54
von
mal-schaun
• Wilderer | 3.295 Beiträge | 3485 Punkte
Zitat von SturzflugAber doch nicht beim Privatverkauf!
Doch, die "Deutsche Rechtsprechung" zeigt das ganz klar und deutlich, dass auch bei einem Privatverkauf viel beachtet werden muß damit der Vertrag Wasserdicht ist.
Du hast gerade bei einem "Privat verkauf" schneller eine Anzeige am Hals als dir lieb sein kann. Der Käuferschutz hat sich extrem auch bei "Privatver- und ankauf" erhöht zum Schutz des Verbrauchers. Ist leider so .... und ein guter Anwalt nimmt dir auch einen nicht korekten "Privatverkauf" Vertrag auseinander so das du doch Haftbar gemacht werden kannst.
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18.12.2011 09:36
von
grünspan (gelöscht)
aus eigener erfahrung würde ich dir empfehlen soviele mängel wie möglich aufzulisten und auf jeden fall hinzufügen, das es sich AUSDRÜCKLICH um ein unfallfahrzeug handelt welches im momentanen zustand weder fahr noch betriebsbereit ist und du aufgrund der ersichtlichen mängel einen rahmenschaden nicht ausschließen kannst.
auch wenn es vielleicht im moment etwas übertrieben wirkt soviel zu schreiben, aber wenn du pech hast und jemanden an der backe hast der vielleicht zuviel vom bike erwartet und der meinung ist er hat ein schnäppchen für wenig geld gemacht...ja da kann ich dir sagen wenn der kaufvertrag nicht gewissenhaft ausgefüllt ist, hast du das baby schneller wieder auf dem hof als es dir lieb ist und du wirst nicht nur den kaufpreis zurückerstatten wenn der käufer nen guten anwalt hat.
also schreib bis dir der kopf qualmt...es zahlt sich am ende aus
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20.12.2011 18:59
von
Hisoka
• Laufstall-Racer | 12 Beiträge | 12 Punkte
nochmal danke an alle
das mit der auflistung der schäden ist ein problem, ich möchte nicht noch geld für die werkstaat ausgeben, die mir dann auflistet was kaputt ist. und selber kann ich die schäden nicht auflisten, da ich mich nicht weit genug damit auskenne. was ist eigentlich wenn die werkstaat etwas übersieht und der käufer sich später beschwert?
ich möchte das motorrad einfach nur unkompliziert und schnell verkaufen.
kann ich das motorrad als erstatzteilspender verkaufen? oder hilft mir das auch nicht?
diese lösung gefällt mir bisher am besten:
1. Unfallmaschine. Sichtbare Schaden an der Frond. Verkleidung seitlich beschädigt. 2. Wird als "nicht fahrbereit" verkauft. 3. Nicht bei Besichtigung erkannte und somit verborgene Mängel gehen zu lasten des Käufers. 4. Die Maschine wurde nicht zerlegt um alle vieleicht vorhandenen Schäden aufzudecken. Der Käufer übernimmt das alleinige Risiko für diese Mängel. 5. Jegliche Garantie oder Zurücknahme wird ausgeschlossen.
nach dem hinweis das mein ursprünglicher preis zu hoch war, hab ich den preis für die maschine jetzt auf 1990 euro gesenkt
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20.12.2011 19:11
von
Steini
• Der Könich | 113.714 Beiträge | 113943 Punkte
ich verstehe die probleme eh nicht. ich würde sie als unfallmaschine zum schlachten anbieten und gut ist. da wird niemand geld wiederhaben können weil das blinkerrelais defekt ist.
Da der Speicher für Bilder nur 100MB beträgt und Eure Fotos ja immer min. 25x
Megapixel haben müssen, bitte ich euch die Bilder hier extern hochzuladen.
Dazu bitte das Bild auswählen, hochladen und entsprechenden Link ins
Forum einfügen.