in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte
26.05.2012 12:06
von
DexXxter
• Ninja-Schnulli | 4 Beiträge | 4 Punkte
Hallo bin neu hier und hab mir endlich mein Traum erfüllt!! Eine NINJA. Ich muss aber leider noch drei Monate gedrosselt fahren. Ich würde die drossel gerne selber einbauen aber weiß nicht so recht wie das geht. Hat vielleicht jemand eine Anleitung für mich?? Wäre euch sehr dankbar!
in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte
26.05.2012 14:07
von
DexXxter
• Ninja-Schnulli | 4 Beiträge | 4 Punkte
Erstmal vielen dank denke das hilft mir weiter!! Noch eine frage hätte ich wie ist das wenn die Drossel eingebaut wurde kann ICH damit zum TÜV fahren? Weil sie ist ja noch nicht eingetragen.
in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte
26.05.2012 14:25
von
cowboy
• *bockiger Erdnuckel* | 30.780 Beiträge | 30875 Punkte
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann gehst vorher zum TÜV und lässt dir schriftlich einen Termin zur Abnahme / Eintragung geben. Dann biste absolut abgesichert.
in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte
26.05.2012 19:25
von
TeamO
• *Schüchti* | 1.343 Beiträge | 1344 Punkte
Zudem kannst ja den grünen sagen, dass sie dich gerne "eskortieren" können. Und Cowy, auch die Fahrt zum TÜV nach dem entdrosseln ist erlaubt. Wie willt Du denn sonst die Abnahme machen lassen? Beim TÜV auf dem Gelände die Drossel entfernen? Fahrten zum TÜV um Änderungsabnahmen durchführen zu lassen sind immer erlaubt. Aber wie gesagt darf der Weg nur direkt zum TÜV sein ohne Umweg.
in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte
26.05.2012 19:46
von
cowboy
• *bockiger Erdnuckel* | 30.780 Beiträge | 30875 Punkte
Zitat von TeamOFahrten zum TÜV um Änderungsabnahmen durchführen zu lassen sind immer erlaubt. Aber wie gesagt darf der Weg nur direkt zum TÜV sein ohne Umweg.
Da wiedersprech ich dir aber in einem Punkt. Wie du schon schreibst sind die Fahrten zum und vom TÜV bezüglich TÜV oder Änderungsabnahmen erlaubt. Da gehts aber um das Fahrzeug, welches ja in prüfende Hände soll.
Wenn du aber eine Drossel entfernst und dann mit einer eingeschränkten Fahrerlaubnis mir voller Leistung vom Hof rollen möchtest, ist das schlichtweg fahren ohne Fahrerlaubnis und so vom Gesetzgeger weder gewollt noch gestattet..... da muss der Fahrer schon im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis sein.
zuletzt bearbeitet 26.05.2012 19:47 |
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in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte
26.05.2012 20:51
von
TeamO
• *Schüchti* | 1.343 Beiträge | 1344 Punkte
Das man natürlich die zwei Jahre A beschränkt schon hinter sich haben sollte um sich im rechtlich zulässigen Bereich zu bewegen habe ich jetzt nicht extra erwähnt. Dachte das sei klar, dass die Fahrt ohne Drossel zum TÜV nur dann erlaubt ist wenn man den entsprechenden Schein hat.
in Alles was sich an der Ninja ZX-R drehen sollte
26.05.2012 21:36
von
cowboy
• *bockiger Erdnuckel* | 30.780 Beiträge | 30875 Punkte
Zitat von TeamODas man natürlich die zwei Jahre A beschränkt schon hinter sich haben sollte um sich im rechtlich zulässigen Bereich zu bewegen habe ich jetzt nicht extra erwähnt. Dachte das sei klar, dass die Fahrt ohne Drossel zum TÜV nur dann erlaubt ist wenn man den entsprechenden Schein hat.
wollts ja nur anmerken, weil da sonst auch nur wieder die halbe Wahrheit gestanden hätte
Da der Speicher für Bilder nur 100MB beträgt und Eure Fotos ja immer min. 25x
Megapixel haben müssen, bitte ich euch die Bilder hier extern hochzuladen.
Dazu bitte das Bild auswählen, hochladen und entsprechenden Link ins
Forum einfügen.