#1

Xenon + Doppellichtmodul vom Tüv eingetragen ?

in Ninja's oder Watt Ihr Volt 26.01.2013 20:44
von mikellll • Fulltime-Profi | 566 Beiträge | 727 Punkte

Servus, wie bekommt dieser Herr vom Tüv Xenon/Doppellicht eingetragen ?
Dachte immer das Xenon beim Moped verboten ist und Doppellicht ist doch auch schon grenzwertig oder ?

http://suchen.mobile.de/motorrad-inserat...OM_501_TILL_750

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#2

RE: Xenon + Doppellichtmodul vom Tüv eingetragen ?

in Ninja's oder Watt Ihr Volt 26.01.2013 22:28
von Master_U • "Helmfetischist" | 4.258 Beiträge | 4362 Punkte

Garnicht...vorallem das Xenon, dass kannste knicken...

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#3

RE: Xenon + Doppellichtmodul vom Tüv eingetragen ?

in Ninja's oder Watt Ihr Volt 26.01.2013 22:38
von 10ergreen • *Spassbremse* | 6.101 Beiträge | 6110 Punkte

Das war die Antwort auf die Frage welcher TÜV das abgenommen hat.






Hallo Mario,
Bei der Motorradwerkstatt BPC Motorradservice habe ich es vorletztes Jahr eintragen lassen! Alles legal und vom TÜV abgenommen. Meine Scheinwerfer sind auch Xenon zugelassen und alle Richtlinien wurden befolgt.
Im Moment geht es nur nicht da die Richtlinien geändert werden aber das alte hat nunmal Bestandschutz. Gruß Alex

zuletzt bearbeitet 26.01.2013 22:39 | nach oben springen

#4

RE: Xenon + Doppellichtmodul vom Tüv eingetragen ?

in Ninja's oder Watt Ihr Volt 26.01.2013 22:50
von Gelöschtes Mitglied
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Es ist möglich, hatte das auch schon angefragt. Wenn der Scheinwerfer dafür zugelassen ist.

Ich kenne auch einen, der hat Xenon in einer GPZ500 eingetragen und die hat nen normalen Scheinwerfer mit Streuscheibe.

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#5

RE: Xenon + Doppellichtmodul vom Tüv eingetragen ?

in Ninja's oder Watt Ihr Volt 27.01.2013 00:04
von Master_U • "Helmfetischist" | 4.258 Beiträge | 4362 Punkte

Die Eintragung ist keinen Pfifferling wert. Dafür müsste nen lichttechnisches Gutachten erstellt werden. Weiterhin haben die Scheinwerfer defintiv kein Prüfzeichen für Gasentladungslampen. Warum auch, wird ja nicht verwendet. Einzig nen paar BMW's haben das Prüfzeichen, aber dort gibtes eben auch Xenon ab Werk. Abgesehen davon sind die Voraussetzungen nach §50 Abs. 10 StVZO nicht erfüllt.

Jeder, der das Zeug mit nem "normalen" Scheinwerfer eingetragen hat, hat sinnlos Geld für nix ausgegeben und der Prüfer der so nen Scheiß abgenommen hat, kriegt auch noch eins rüber.

zuletzt bearbeitet 27.01.2013 00:07 | nach oben springen

#6

RE: Xenon + Doppellichtmodul vom Tüv eingetragen ?

in Ninja's oder Watt Ihr Volt 27.01.2013 02:55
von sauger • Gummibrenner | 98 Beiträge | 117 Punkte

Hi

wenn du eine Copie haben willst von einen Xenon Gutachten was im Moped verbaut worden ist
kannst du dich gerne bei mir melden mach dir dann eine Copie davon

Gruss Guido

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#7

RE: Xenon + Doppellichtmodul vom Tüv eingetragen ?

in Ninja's oder Watt Ihr Volt 27.01.2013 10:26
von mikellll • Fulltime-Profi | 566 Beiträge | 727 Punkte

Eine Kopie nützt mir nichts ;) hätte es gerne in meinem Moped drin aber wie ich sehe lasse ich die Bastelei doch lieber.

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#8

RE: Xenon + Doppellichtmodul vom Tüv eingetragen ?

in Ninja's oder Watt Ihr Volt 27.01.2013 13:19
von Master_U • "Helmfetischist" | 4.258 Beiträge | 4362 Punkte

Ich würde dieses "ominöse Gutachten" aber mal gern sehen. Nochmal, eine legale Xenonnachrüstung ist nur mit erheblichen Kostenaufwand möglich, denn die Scheinwerfer sind einfach nicht dafür geprüft.

zuletzt bearbeitet 27.01.2013 13:23 | nach oben springen

#9

RE: Xenon + Doppellichtmodul vom Tüv eingetragen ?

in Ninja's oder Watt Ihr Volt 27.01.2013 13:50
von Sturzflug (gelöscht)
avatar

und genauso siehts mit doppellicht aus,dann müssten mindestens andere Scheinwerfer rein.

zuletzt bearbeitet 27.01.2013 13:50 | nach oben springen

#10

RE: Xenon + Doppellichtmodul vom Tüv eingetragen ?

in Ninja's oder Watt Ihr Volt 29.01.2013 00:01
von Alex 69 • *Spofarkel* | 1.124 Beiträge | 1125 Punkte

Also ich habe seid 2008 ein Doppellicht-Modul verbaut und es gab noch keine Probleme beim TÜV, bzw, GTÜ!

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#11

RE: Xenon + Doppellichtmodul vom Tüv eingetragen ?

in Ninja's oder Watt Ihr Volt 29.01.2013 07:25
von Sturzflug (gelöscht)
avatar

weil der es nicht gesehen hat,oder du das ausgeschaltet hast? weil die scheinwerferhöhe kann nicht stimmen bei abblendlicht,da einer von beiden ein reiner fernlicht scheinwerfer ist.

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#12

RE: Xenon + Doppellichtmodul vom Tüv eingetragen ?

in Ninja's oder Watt Ihr Volt 29.01.2013 08:45
von Kratzi (gelöscht)
avatar

Leute, es steht doch alles auf den Scheiben der Scheinwerfer drauf


Scheinwerfer H = Halogen

HC für Abblendlicht
HR für Fernlicht
HCR für Abblendlicht und Fernlicht
HC/R für Leuchten dürfen nicht gleichzeitig an sein
PL Für Kunststoff-Abschlussscheibe


Entspricht der ECE R98(Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquellen):

D für Gasentladungslampe(Xenon) z.b. DC,DR,DCR,DC/R,DC PL, usw.
Angabe der Leuchtstärke für Fernlicht


Ich bezweifel das Kawasaki auch nur einen Scheinwerfer mit einem D an Motorrädern hat

Damit ist klar das Xenon nachträglich NICHT zulässig ist!!!

zuletzt bearbeitet 29.01.2013 08:46 | nach oben springen


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