in Ninja's oder Watt Ihr Volt
26.01.2013 20:44
von
mikellll
• Fulltime-Profi | 566 Beiträge | 727 Punkte
Servus, wie bekommt dieser Herr vom Tüv Xenon/Doppellicht eingetragen ? Dachte immer das Xenon beim Moped verboten ist und Doppellicht ist doch auch schon grenzwertig oder ?
RE: Xenon + Doppellichtmodul vom Tüv eingetragen ?
in Ninja's oder Watt Ihr Volt
26.01.2013 22:38
von
10ergreen
• *Spassbremse* | 6.101 Beiträge | 6110 Punkte
Das war die Antwort auf die Frage welcher TÜV das abgenommen hat.
Hallo Mario, Bei der Motorradwerkstatt BPC Motorradservice habe ich es vorletztes Jahr eintragen lassen! Alles legal und vom TÜV abgenommen. Meine Scheinwerfer sind auch Xenon zugelassen und alle Richtlinien wurden befolgt. Im Moment geht es nur nicht da die Richtlinien geändert werden aber das alte hat nunmal Bestandschutz. Gruß Alex
zuletzt bearbeitet 26.01.2013 22:39 |
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RE: Xenon + Doppellichtmodul vom Tüv eingetragen ?
in Ninja's oder Watt Ihr Volt
27.01.2013 00:04
von
Master_U
• "Helmfetischist" | 4.258 Beiträge | 4362 Punkte
Die Eintragung ist keinen Pfifferling wert. Dafür müsste nen lichttechnisches Gutachten erstellt werden. Weiterhin haben die Scheinwerfer defintiv kein Prüfzeichen für Gasentladungslampen. Warum auch, wird ja nicht verwendet. Einzig nen paar BMW's haben das Prüfzeichen, aber dort gibtes eben auch Xenon ab Werk. Abgesehen davon sind die Voraussetzungen nach §50 Abs. 10 StVZO nicht erfüllt.
Jeder, der das Zeug mit nem "normalen" Scheinwerfer eingetragen hat, hat sinnlos Geld für nix ausgegeben und der Prüfer der so nen Scheiß abgenommen hat, kriegt auch noch eins rüber.
zuletzt bearbeitet 27.01.2013 00:07 |
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RE: Xenon + Doppellichtmodul vom Tüv eingetragen ?
in Ninja's oder Watt Ihr Volt
27.01.2013 02:55
von
sauger
• Gummibrenner | 98 Beiträge | 117 Punkte
Hi
wenn du eine Copie haben willst von einen Xenon Gutachten was im Moped verbaut worden ist kannst du dich gerne bei mir melden mach dir dann eine Copie davon
RE: Xenon + Doppellichtmodul vom Tüv eingetragen ?
in Ninja's oder Watt Ihr Volt
27.01.2013 13:19
von
Master_U
• "Helmfetischist" | 4.258 Beiträge | 4362 Punkte
Ich würde dieses "ominöse Gutachten" aber mal gern sehen. Nochmal, eine legale Xenonnachrüstung ist nur mit erheblichen Kostenaufwand möglich, denn die Scheinwerfer sind einfach nicht dafür geprüft.
zuletzt bearbeitet 27.01.2013 13:23 |
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RE: Xenon + Doppellichtmodul vom Tüv eingetragen ?
in Ninja's oder Watt Ihr Volt
29.01.2013 07:25
von
Sturzflug (gelöscht)
weil der es nicht gesehen hat,oder du das ausgeschaltet hast? weil die scheinwerferhöhe kann nicht stimmen bei abblendlicht,da einer von beiden ein reiner fernlicht scheinwerfer ist.
RE: Xenon + Doppellichtmodul vom Tüv eingetragen ?
in Ninja's oder Watt Ihr Volt
29.01.2013 08:45
von
Kratzi (gelöscht)
Leute, es steht doch alles auf den Scheiben der Scheinwerfer drauf
Scheinwerfer H = Halogen
HC für Abblendlicht HR für Fernlicht HCR für Abblendlicht und Fernlicht HC/R für Leuchten dürfen nicht gleichzeitig an sein PL Für Kunststoff-Abschlussscheibe
Entspricht der ECE R98(Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquellen):
D für Gasentladungslampe(Xenon) z.b. DC,DR,DCR,DC/R,DC PL, usw. Angabe der Leuchtstärke für Fernlicht
Ich bezweifel das Kawasaki auch nur einen Scheinwerfer mit einem D an Motorrädern hat
Damit ist klar das Xenon nachträglich NICHT zulässig ist!!!
zuletzt bearbeitet 29.01.2013 08:46 |
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Da der Speicher für Bilder nur 100MB beträgt und Eure Fotos ja immer min. 25x
Megapixel haben müssen, bitte ich euch die Bilder hier extern hochzuladen.
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