In wie fern ist der Einbau erlaubt? Ich finde die Idee ganz nett, den "Rattenschwanz" abzusägen und nur noch ein einfachen Kennzeichenhalter zu Installieren (also ohne seitliche Blinker)
hat jemand Erfahrung damit?
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in Ninja's oder Watt Ihr Volt
23.06.2013 23:14
von
Master_U
• "Helmfetischist" | 4.258 Beiträge | 4362 Punkte
Ansich sind die Rückleuchten mit integrierten Blinkern nicht verboten, da sie meist ja E-geprüft sind, ABER StVZO und EU-Gesetzgebung fordern einen Mindestabstand zwischen beiden Blinkern, der mit den Dingern nicht eingehalten wird.
in Ninja's oder Watt Ihr Volt
24.06.2013 10:35
von
ugly
• Windel-Wetzer | 31 Beiträge | 31 Punkte
Hab da nichts gesehen von e-Nummer, also auch nicht erlaubt da der Abstand mit Sicherheit auch zu klein ist. Daher auch keine Eintragung möglich. Bei den Blinkern mit integrierten Rücklicht sieht das anders aus. Die sind erlaubt wenn man den Abstand einhält. Man muß allerdings das Original Rücklicht ausbauen. Zwei Rücklichter (warum zählen die zwei Blinker mit integriertem Rücklicht nicht als zwei?) sind nämlich nicht erlaubt...
in Ninja's oder Watt Ihr Volt
24.06.2013 10:39
von
onkelz79
• Speed-Junkie | 418 Beiträge | 418 Punkte
Zitat von ugly im Beitrag #6Hab da nichts gesehen von e-Nummer, also auch nicht erlaubt da der Abstand mit Sicherheit auch zu klein ist. Daher auch keine Eintragung möglich. Bei den Blinkern mit integrierten Rücklicht sieht das anders aus. Die sind erlaubt wenn man den Abstand einhält. Man muß allerdings das Original Rücklicht ausbauen. Zwei Rücklichter (warum zählen die zwei Blinker mit integriertem Rücklicht nicht als zwei?) sind nämlich nicht erlaubt...
Soweit ich weiß sind zwei Rücklichter erlaubt! Aber keine drei! Jeder Blinker gilt als ein Rücklicht! Somit muss das original Rücklicht abgebaut werden...
Da der Speicher für Bilder nur 100MB beträgt und Eure Fotos ja immer min. 25x
Megapixel haben müssen, bitte ich euch die Bilder hier extern hochzuladen.
Dazu bitte das Bild auswählen, hochladen und entsprechenden Link ins
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