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Hi,
vorab, ja ich bin zu schnell gefahren und das macht man nicht. War mir auch eine Lehre. Also bitte keine Moral Appostel hier. Als Beweis das ich daraus gelernt habe: Ich hab schon gar kein Bock mehr Moppet zu fahren, weil sein wir mal ehrlich, wenn man sich immer an die Beschränkungen hält machts net wirklich Spaß. Da kann ich mir auch nen Chopper holen.
Folgendes: Gestern kam ein Netter Brief ins Haus geflogen. Vielen Dank dafür, guter Start ins Wochenende.....
Was für mich jetzt unklar ist, die komunale Verkehrsüberwachung hat mich geblitzt innerorts mit 32km/h zu viel. Auf dem Brief ist lediglich ein kleines Bild von meinem Helm von der Seite. Es steht nur drauf das es das Bild Nr. 75 war (so viele haben die anscheinend an dem Tag erwischt) und wer der Zeuge ist. Keine Angabe zu dem Messverfahren oder sonstiges.
Gibt es ne möglichkeit das Messverfahren anzukreiden und die Toleranz dem entsprechend auszuweiten?
Zum Szenario, ich denke jeder kennt das. Man fährt auf das Ortsschild zu und lässt sich ausrollen. Natürlich hat man dann am ortsschild keine 50 drauf. Ebenso am Ortsausgang. die Ortschaft ist eigentlich schon vorbei aber das Ortsschild kommt erst später, also geht man schon früher ans Gas. So wie es mir passiert ist.
Also was gibt es für möglichkeiten? Einfach die Straftat zugeben und die vier Wochen absitzen oder gibt es möglichkeiten die Messung anzuzweifeln?
Ebenso habe ich gehört das man das Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln kann wenn man triftige Gründe hat (Bin im Außendienst somit wäre der Grund gegeben)?
Also wer Ratschläge Infos oder Tips hat, als her damit.
Dankeschön, und fahrt nicht so schnell!
Würde da mal mit einem Anwalt drüber reden.
Zumindest theoretisch gibt es die Möglichkeit, dass, wenn du nicht eindeutig zu erkennen bist auf dem Bild, du das gar nicht warst.
Eigentlich müssen sie dir zweifelsfrei nachweisen können, dass DU (und nur du) zu dem Zeitpunkt gefahren bist. (Und dass es dein Motorrad war, wenn sie das Kennzeichen nicht fotografiert haben, muss eigentlich auch erst bewiesen werden)
Wie gesagt: Frag nen Anwalt bevor du irgendwas machst
das mit dem Doppelten Bussgeld geht nur soweit ich weiß mit triftigen Grund ( gegeben Außendienst ) dann darfst du aber noch keine Punkte Haben in diesem Jahr , ansonsten abstreiten Maschine wird ständig Verliehen ( Verwandten braucht man keine Aussage machen ) kann aber zum Fahrtenbuch Führen
und dann möchtest du lieber 4-6 Wochen Laufen denn das gilt auf alle Fahrzeuge von dir
Zitat von Lackie im Beitrag #3
das mit dem Doppelten Bussgeld geht nur soweit ich weiß mit triftigen Grund ( gegeben Außendienst ) dann darfst du aber noch keine Punkte Haben in diesem Jahr , ansonsten abstreiten Maschine wird ständig Verliehen ( Verwandten braucht man keine Aussage machen ) kann aber zum Fahrtenbuch Führen
und dann möchtest du lieber 4-6 Wochen Laufen denn das gilt auf alle Fahrzeuge von dir
Die werden das 2 Bild mit dem Kennzeichen wohl auch haben ..... da kommst auf jeden Fall mit einem Anwalt dran der die Unterlagen anfordern kann.
Du kannst versuchen die Unterlagen selber anzufordern in dem du zurückschreibst das du nicht mal dein Kennzeichen auf dem dir zugesannten Bild erkennst und sie dir bitte die Beweisführung des Kennzeichen zustellen sollen damit du es prüfen kannst.
Zitat von sam.di.cabrio im Beitrag #1
Hi,
Was für mich jetzt unklar ist, die komunale Verkehrsüberwachung hat mich geblitzt innerorts mit 32km/h zu viel. Auf dem Brief ist lediglich ein kleines Bild von meinem Helm von der Seite. Es steht nur drauf das es das Bild Nr. 75 war (so viele haben die anscheinend an dem Tag erwischt) und wer der Zeuge ist. Keine Angabe zu dem Messverfahren oder sonstiges.
!
Zitat von mal-schaun im Beitrag #7Zitat von Lackie im Beitrag #3
das mit dem Doppelten Bussgeld geht nur soweit ich weiß mit triftigen Grund ( gegeben Außendienst ) dann darfst du aber noch keine Punkte Haben in diesem Jahr , ansonsten abstreiten Maschine wird ständig Verliehen ( Verwandten braucht man keine Aussage machen ) kann aber zum Fahrtenbuch Führen
und dann möchtest du lieber 4-6 Wochen Laufen denn das gilt auf alle Fahrzeuge von dir
Wenn es darauf an kommt und wenn du abstreitest das du gefahren bist und die Maschiene verliehen hast .... auch bei Aussageverweigerung bei Verwandschaft 1 Grades .... wird zu 100% ein Fahrtenbuch von mindestens 1 Jahr auf dich zukommen da der Busgeldbescheid mit einem Fahrverbot verbunden ist.
Dazu kommen die Verwaltungskosten von 62 EURO der Busgeldstelle die das Fahrtenbuch als Weisung anordnet und weitere ca 100 EURO Verwaltungsgeld je nach dem wie oft das Fahrtenbuch angefordert wird zwecks Kontrolle.
Zitat von Deakon im Beitrag #16
Und das Fahrtenbuch kannste umgehen indem du den Bock, da Fahrzeugbezogen, auf dem Papier an nen Kumpel verkaufst Kenn das Problem im Außendienst...Mal schnell 4 Wochen laufen is da nicht so einfach wie bei anderen Berufsgruppen...
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