#1

Wurde geblitzt, Einspruch oder andere Möglichkeiten?

in Und so fahren wir 20.07.2013 18:54
von sam.di.cabrio • Ninja-Fetischist | 1.891 Beiträge | 1891 Punkte

Hi,
vorab, ja ich bin zu schnell gefahren und das macht man nicht. War mir auch eine Lehre. Also bitte keine Moral Appostel hier. Als Beweis das ich daraus gelernt habe: Ich hab schon gar kein Bock mehr Moppet zu fahren, weil sein wir mal ehrlich, wenn man sich immer an die Beschränkungen hält machts net wirklich Spaß. Da kann ich mir auch nen Chopper holen.

Folgendes: Gestern kam ein Netter Brief ins Haus geflogen. Vielen Dank dafür, guter Start ins Wochenende.....

Was für mich jetzt unklar ist, die komunale Verkehrsüberwachung hat mich geblitzt innerorts mit 32km/h zu viel. Auf dem Brief ist lediglich ein kleines Bild von meinem Helm von der Seite. Es steht nur drauf das es das Bild Nr. 75 war (so viele haben die anscheinend an dem Tag erwischt) und wer der Zeuge ist. Keine Angabe zu dem Messverfahren oder sonstiges.
Gibt es ne möglichkeit das Messverfahren anzukreiden und die Toleranz dem entsprechend auszuweiten?
Zum Szenario, ich denke jeder kennt das. Man fährt auf das Ortsschild zu und lässt sich ausrollen. Natürlich hat man dann am ortsschild keine 50 drauf. Ebenso am Ortsausgang. die Ortschaft ist eigentlich schon vorbei aber das Ortsschild kommt erst später, also geht man schon früher ans Gas. So wie es mir passiert ist.
Also was gibt es für möglichkeiten? Einfach die Straftat zugeben und die vier Wochen absitzen oder gibt es möglichkeiten die Messung anzuzweifeln?

Ebenso habe ich gehört das man das Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln kann wenn man triftige Gründe hat (Bin im Außendienst somit wäre der Grund gegeben)?
Also wer Ratschläge Infos oder Tips hat, als her damit.
Dankeschön, und fahrt nicht so schnell!

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#2

RE: Wurde geblitzt, Einspruch oder andere Möglichkeiten?

in Und so fahren wir 20.07.2013 19:26
von Buzz-T • Fulltime-Profi | 552 Beiträge | 552 Punkte

Würde da mal mit einem Anwalt drüber reden.
Zumindest theoretisch gibt es die Möglichkeit, dass, wenn du nicht eindeutig zu erkennen bist auf dem Bild, du das gar nicht warst.
Eigentlich müssen sie dir zweifelsfrei nachweisen können, dass DU (und nur du) zu dem Zeitpunkt gefahren bist. (Und dass es dein Motorrad war, wenn sie das Kennzeichen nicht fotografiert haben, muss eigentlich auch erst bewiesen werden)

Wie gesagt: Frag nen Anwalt bevor du irgendwas machst

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#3

RE: Wurde geblitzt, Einspruch oder andere Möglichkeiten?

in Und so fahren wir 20.07.2013 19:43
von Lackie • Fulltime-Profi | 896 Beiträge | 896 Punkte

das mit dem Doppelten Bussgeld geht nur soweit ich weiß mit triftigen Grund ( gegeben Außendienst ) dann darfst du aber noch keine Punkte Haben in diesem Jahr , ansonsten abstreiten Maschine wird ständig Verliehen ( Verwandten braucht man keine Aussage machen ) kann aber zum Fahrtenbuch Führen
und dann möchtest du lieber 4-6 Wochen Laufen denn das gilt auf alle Fahrzeuge von dir

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#4

RE: Wurde geblitzt, Einspruch oder andere Möglichkeiten?

in Und so fahren wir 20.07.2013 19:50
von chrischan • Ninja-Fetischist | 1.114 Beiträge | 1456 Punkte

Wie hoch ist denn die Strafe, also lohnt sich überhaupt der Aufwand gegenüber dem erwartenden Nutzen?

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#5

RE: Wurde geblitzt, Einspruch oder andere Möglichkeiten?

in Und so fahren wir 20.07.2013 19:52
von ninja666 • Gummibrenner | 89 Beiträge | 108 Punkte

Brief zurückschicken, und drunter schreiben : bitte beweisen dass ich eindeutig der Fahrer bin...
Können sie eigentlich nicht :)
Dann Helm und Kombi beim Kumpel unterbringen, weil es sein kann dass du spontan Besuch bekommst...
Danach wirst du erstmal ne Weile Ruhe haben :)

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#6

RE: Wurde geblitzt, Einspruch oder andere Möglichkeiten?

in Und so fahren wir 20.07.2013 20:08
von Blue ZX9R • Übernachtet im Forum! | 2.972 Beiträge | 2991 Punkte

kannst ja erstmal messprotokol etc anfordern und ein besseres Bild
dann kannste immer noch entscheiden was du weiter machst
oder einfach bezahlen

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#7

RE: Wurde geblitzt, Einspruch oder andere Möglichkeiten?

in Und so fahren wir 20.07.2013 20:34
von mal-schaun • Wilderer | 3.295 Beiträge | 3485 Punkte

Zitat von Lackie im Beitrag #3
das mit dem Doppelten Bussgeld geht nur soweit ich weiß mit triftigen Grund ( gegeben Außendienst ) dann darfst du aber noch keine Punkte Haben in diesem Jahr , ansonsten abstreiten Maschine wird ständig Verliehen ( Verwandten braucht man keine Aussage machen ) kann aber zum Fahrtenbuch Führen
und dann möchtest du lieber 4-6 Wochen Laufen denn das gilt auf alle Fahrzeuge von dir


Das stimmt schon mal überhaupt nicht. Ein Fartenbuch kann nur auf ein Fahrzeug bezogen werden. Allerdings auch auf ein Ersatzfahrzeug was für das bezogene Fahrzeug in betracht kommt. Dieses muß das Amt aber nachweisen können und betrifft in der Regel nur Fahrzeuge die danach angeschaft wurden.
Es gibt dieses "triftiger Grund" nicht mehr ..... und das ist auch gut so. Es gibt laut gesetzt absolut keinen Grund sich über bestehende Gesetzt hinweg zusetzen.

Wenn es darauf an kommt und wenn du abstreitest das du gefahren bist und die Maschiene verliehen hast .... auch bei Aussageverweigerung bei Verwandschaft 1 Grades .... wird zu 100% ein Fahrtenbuch von mindestens 1 Jahr auf dich zukommen da der Busgeldbescheid mit einem Fahrverbot verbunden ist.
Dazu kommen die Verwaltungskosten von 62 EURO der Busgeldstelle die das Fahrtenbuch als Weisung anordnet und weitere ca 100 EURO Verwaltungsgeld je nach dem wie oft das Fahrtenbuch angefordert wird zwecks Kontrolle.

Zahle und sitz das Fahrverbot ab ..... du hast ca 4 Monate Zeit den Lappen abzugeben ..... + die vervarenszeit bis da hin ..... dann ist bereits Spätherbst und dann ist das Fahren eh ein End.

Strafe wäre 160 EURO + 23,60 Verwaltungsgebühr und 1 Monat Fahrverbot inklusive 3 Punkte.

zuletzt bearbeitet 20.07.2013 20:37 | nach oben springen

#8

RE: Wurde geblitzt, Einspruch oder andere Möglichkeiten?

in Und so fahren wir 20.07.2013 20:38
von Lackie • Fulltime-Profi | 896 Beiträge | 896 Punkte

Ok bin kein Anwalt , aber auch ich habe gesagt er soll besser Bezahlen und laufen

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#9

RE: Wurde geblitzt, Einspruch oder andere Möglichkeiten?

in Und so fahren wir 20.07.2013 20:44
von Patroclus • Übernachtet im Forum! | 4.166 Beiträge | 4185 Punkte

Die haben nur ein Bild von der Seite? Und das Kennzeichen???
Oder wie kommen die auf dich als Fahrzeughalter?

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#10

RE: Wurde geblitzt, Einspruch oder andere Möglichkeiten?

in Und so fahren wir 20.07.2013 20:48
von Lackie • Fulltime-Profi | 896 Beiträge | 896 Punkte

die schreiben das Kennzeichen auf ( haben auch Zeugen )
ist mir auch schon passiert aber nur mit 11 Kmh drüber und 25 € ( abzüglich Toleranz )

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#11

RE: Wurde geblitzt, Einspruch oder andere Möglichkeiten?

in Und so fahren wir 20.07.2013 20:53
von mal-schaun • Wilderer | 3.295 Beiträge | 3485 Punkte

Die werden das 2 Bild mit dem Kennzeichen wohl auch haben ..... da kommst auf jeden Fall mit einem Anwalt dran der die Unterlagen anfordern kann.
Du kannst versuchen die Unterlagen selber anzufordern in dem du zurückschreibst das du nicht mal dein Kennzeichen auf dem dir zugesannten Bild erkennst und sie dir bitte die Beweisführung des Kennzeichen zustellen sollen damit du es prüfen kannst.

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#12

RE: Wurde geblitzt, Einspruch oder andere Möglichkeiten?

in Und so fahren wir 20.07.2013 20:55
von Lackie • Fulltime-Profi | 896 Beiträge | 896 Punkte

ne ich hab gezahlt weil keine Eintragung und wollte jetzt kein Fass aufmachen

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#13

RE: Wurde geblitzt, Einspruch oder andere Möglichkeiten?

in Und so fahren wir 22.07.2013 13:31
von oetzi • Kurvenräuber | 189 Beiträge | 189 Punkte

Zitat von sam.di.cabrio im Beitrag #1
Hi,


Was für mich jetzt unklar ist, die komunale Verkehrsüberwachung hat mich geblitzt innerorts mit 32km/h zu viel. Auf dem Brief ist lediglich ein kleines Bild von meinem Helm von der Seite. Es steht nur drauf das es das Bild Nr. 75 war (so viele haben die anscheinend an dem Tag erwischt) und wer der Zeuge ist. Keine Angabe zu dem Messverfahren oder sonstiges.
!

Hallo,
geh zum Rechtsanwalt. Wenn der einfach nur das Kennzeichen aufgeschrieben hat, ohne das ein Bild vom Kennzeichen vorhanden ist, verlange von dem Herren eine Versicherung des Eides statt, dann kommt der erst Mal ins Grübeln, ob er das richtige Kennzeichen aufgeschrieben hat. So hat es mein RA gemacht, denn ich bekam letztes Jahr, von so einem Abzockerverein auch ein Schreiben, wo Bußgeld fällig gewesen wäre, jedoch war nicht ich wo geblitzt wurde, sondern ein vor mir fahrender Chopperfahrer, war auch auf dem Bild zu erkennen.
Zu schnell fahren sollte man nicht, aber die Abzocke vor den Ortstafeln, ja sogar innerhalb der nicht mehr zulässigen Entfernung zur Ortstafel ist bei uns Gang und gäbe.

Und sonst gibt es noch die Alberto methode, hat einem Kumpel den Schein gerettet.

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#14

RE: Wurde geblitzt, Einspruch oder andere Möglichkeiten?

in Und so fahren wir 22.07.2013 13:40
von Lackie • Fulltime-Profi | 896 Beiträge | 896 Punkte

Zitat von Lackie im Beitrag #12
ne ich hab gezahlt weil keine Eintragung und wollte jetzt kein Fass aufmachen


Außerdem war ich auf den beigefügten Fotos sehr gut zu erkennen ( leugnen kein sinn )

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#15

RE: Wurde geblitzt, Einspruch oder andere Möglichkeiten?

in Und so fahren wir 22.07.2013 13:53
von ayran • Cheffe | 37.731 Beiträge | 38506 Punkte

versuchen kann man alles und sehr viel zeit damit gewinnen..
ansonsten zahle das einfach..sprech mit deinem chef über urlaub in der zeit und dann ne woche innendienst..dann sind die vier wochen rum...
das erspart dir den randstress und anwaltskosten

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#16

RE: Wurde geblitzt, Einspruch oder andere Möglichkeiten?

in Und so fahren wir 22.07.2013 14:04
von Deakon • Speed-Junkie | 293 Beiträge | 293 Punkte

Zitat von mal-schaun im Beitrag #7
Zitat von Lackie im Beitrag #3
das mit dem Doppelten Bussgeld geht nur soweit ich weiß mit triftigen Grund ( gegeben Außendienst ) dann darfst du aber noch keine Punkte Haben in diesem Jahr , ansonsten abstreiten Maschine wird ständig Verliehen ( Verwandten braucht man keine Aussage machen ) kann aber zum Fahrtenbuch Führen
und dann möchtest du lieber 4-6 Wochen Laufen denn das gilt auf alle Fahrzeuge von dir


Wenn es darauf an kommt und wenn du abstreitest das du gefahren bist und die Maschiene verliehen hast .... auch bei Aussageverweigerung bei Verwandschaft 1 Grades .... wird zu 100% ein Fahrtenbuch von mindestens 1 Jahr auf dich zukommen da der Busgeldbescheid mit einem Fahrverbot verbunden ist.
Dazu kommen die Verwaltungskosten von 62 EURO der Busgeldstelle die das Fahrtenbuch als Weisung anordnet und weitere ca 100 EURO Verwaltungsgeld je nach dem wie oft das Fahrtenbuch angefordert wird zwecks Kontrolle.



Und das Fahrtenbuch kannste umgehen indem du den Bock, da Fahrzeugbezogen, auf dem Papier an nen Kumpel verkaufst Kenn das Problem im Außendienst...Mal schnell 4 Wochen laufen is da nicht so einfach wie bei anderen Berufsgruppen...

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#17

RE: Wurde geblitzt, Einspruch oder andere Möglichkeiten?

in Und so fahren wir 22.07.2013 17:46
von oetzi • Kurvenräuber | 189 Beiträge | 189 Punkte

Zitat von Deakon im Beitrag #16


Und das Fahrtenbuch kannste umgehen indem du den Bock, da Fahrzeugbezogen, auf dem Papier an nen Kumpel verkaufst Kenn das Problem im Außendienst...Mal schnell 4 Wochen laufen is da nicht so einfach wie bei anderen Berufsgruppen...

Das Thema Außendienst ist schon schwierig,
da geht weder einfach mal freimachen, zudem ist es je nach dem wo man wohnt auch nicht möglich so ohne weiteres auf den Lappen zu verzichten. Alles versuchen, wenn man einen Rechtsschutz hat, kostest es eh nur die Eigenbeteiligung, ohne würde ich zum ADAC gehen und dort sich beraten lassen.
Denn ich weis ja nicht, ob es einfach zulässig ist, ohne Bild vom Kennzeichen (denn es waren ja vermutlich keine Polizeibeamte, und die sitzen meist zu zweit im Auto), denn die meisten Blitzer sind eh nur Front oder Seite. Helm und die Motorradkleidung würde ich für die Zeit verschwinden lassen, denn es kann ja sein, das man Besuch erhält, oder gar dummerweise mit der Kleidung gerade vorfährt.
Ums Fahrtenbuch würde ich mir in der Situation keine Gedanken machen, denn es ist ja nur eine Möglichkeit (und Drohmittel).

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