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Hi,
danke für die INfo...das erklärt auch, warum ich bisher keine gefunden habe, also selbst neu nicht...
Dann wirds wohl nur der Endtopf, es sei denn es gibt ne Möglichkeit, die einzutragen. Ein nicht zulässiges Teil am Motorrad kann im Falle von einem Unfall mit Personenschaden als Fahren ohne Versicherungsschutz gewertet werden (d.h. VErsicherung zahlt nicht), wenn es ganz blöd läuft, dann kann daraus auch ne fahrlässige Körperverletzung/Tötung werden. Beides nicht so prickelnd
Zitat von Master_U im Beitrag #4
Bullshit. Und zum Thema Legalität und Illegalität eines anderen Krümmers habe ich schon im Forum zur genüge entwas geschrieben...
Zitat
(2a) Auspuffanlagen für Krafträder sowie Austauschauspuffanlagen und Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit für Krafträder dürfen im Geltungsbereich dieser Verordnung nur verwendet werden oder zur Verwendung feilgeboten oder veräußert werden, wenn sie
mit dem EWG-Betriebserlaubniszeichen gemäß Anhang II Nummer 3.1.3 der Richtlinie 78/1015/EWG des Rates vom 23. November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern (ABl. L 349 vom 13.12.1978, S. 21), die zuletzt durch die Richtlinie 89/235/EWG (ABl. L 98 vom 11.4.1989, S. 1) geändert worden ist, oder
mit dem Genehmigungszeichen gemäß Kapitel 9 Anhang VI Nummer 1.3 der Richtlinie 97/24/EG oder mit dem Markenzeichen „e“ und dem Kennzeichen des Landes, das die Bauartgenehmigung erteilt hat gemäß Kapitel 9 Anhang III Nummer 2.3.2.2 der Richtlinie 97/24/EG
gekennzeichnet sind.
Zitat von WayneBrady im Beitrag #5Zitat von Master_U im Beitrag #4
Bullshit. Und zum Thema Legalität und Illegalität eines anderen Krümmers habe ich schon im Forum zur genüge entwas geschrieben...
Direkt argumentationsstark ist die Aussage ja nicht gerade, glücklicherweise stoße ich hier im Forum das erste Mal auf eine derartige Kommunikation.. was mich interessieren würde, worauf beziehst du dich denn in deiner festen Überzeugung?
Ausgehend von §49 Abs. 2a STVZO ergibt sich eine eindeutige Verpflichtung, bei Austauschteilen (auch einem Krümmer!) eine EG-Gen./ABE vorzuweisen oder eine Einzelabnahme vornehmen zu lassen, siehe auch dort:Zitat
(2a) Auspuffanlagen für Krafträder sowie Austauschauspuffanlagen und Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit für Krafträder dürfen im Geltungsbereich dieser Verordnung nur verwendet werden oder zur Verwendung feilgeboten oder veräußert werden, wenn sie
mit dem EWG-Betriebserlaubniszeichen gemäß Anhang II Nummer 3.1.3 der Richtlinie 78/1015/EWG des Rates vom 23. November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern (ABl. L 349 vom 13.12.1978, S. 21), die zuletzt durch die Richtlinie 89/235/EWG (ABl. L 98 vom 11.4.1989, S. 1) geändert worden ist, oder
mit dem Genehmigungszeichen gemäß Kapitel 9 Anhang VI Nummer 1.3 der Richtlinie 97/24/EG oder mit dem Markenzeichen „e“ und dem Kennzeichen des Landes, das die Bauartgenehmigung erteilt hat gemäß Kapitel 9 Anhang III Nummer 2.3.2.2 der Richtlinie 97/24/EG
gekennzeichnet sind.
Ein Krümmer besitzt keine E-Nr. oder sonstiges. Jediglich der Auspuff, und dieser wurde geprüft und alles. Laut meiner nachfrage bei DEKRA isses nur beim Auspuff wichtig. Den Krümmer interessiert da keinen.
Zitat von lalala2k10 im Beitrag #6Zitat von WayneBrady im Beitrag #5Zitat von Master_U im Beitrag #4
Bullshit. Und zum Thema Legalität und Illegalität eines anderen Krümmers habe ich schon im Forum zur genüge entwas geschrieben...
Direkt argumentationsstark ist die Aussage ja nicht gerade, glücklicherweise stoße ich hier im Forum das erste Mal auf eine derartige Kommunikation.. was mich interessieren würde, worauf beziehst du dich denn in deiner festen Überzeugung?
Ausgehend von §49 Abs. 2a STVZO ergibt sich eine eindeutige Verpflichtung, bei Austauschteilen (auch einem Krümmer!) eine EG-Gen./ABE vorzuweisen oder eine Einzelabnahme vornehmen zu lassen, siehe auch dort:Zitat
(2a) Auspuffanlagen für Krafträder sowie Austauschauspuffanlagen und Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit für Krafträder dürfen im Geltungsbereich dieser Verordnung nur verwendet werden oder zur Verwendung feilgeboten oder veräußert werden, wenn sie
mit dem EWG-Betriebserlaubniszeichen gemäß Anhang II Nummer 3.1.3 der Richtlinie 78/1015/EWG des Rates vom 23. November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern (ABl. L 349 vom 13.12.1978, S. 21), die zuletzt durch die Richtlinie 89/235/EWG (ABl. L 98 vom 11.4.1989, S. 1) geändert worden ist, oder
mit dem Genehmigungszeichen gemäß Kapitel 9 Anhang VI Nummer 1.3 der Richtlinie 97/24/EG oder mit dem Markenzeichen „e“ und dem Kennzeichen des Landes, das die Bauartgenehmigung erteilt hat gemäß Kapitel 9 Anhang III Nummer 2.3.2.2 der Richtlinie 97/24/EG
gekennzeichnet sind.
Ein Krümmer besitzt keine E-Nr. oder sonstiges. Jediglich der Auspuff, und dieser wurde geprüft und alles. Laut meiner nachfrage bei DEKRA isses nur beim Auspuff wichtig. Den Krümmer interessiert da keinen.
Der Auspuff wurde in Kombination mit der Serienanlage und somit dem Serienkrümmer homologiert. Ein veränderter Krümmer kann somit zu einer Veränderung des Abgasverhaltens, der Lärmentwicklung sowie der Leistung führen. Sollte ein Gutachten darstellen, dass durch einen Austauschkrümmer eine Leistungssteigerung erfolgt ist, so wird jeder Richter einen Verlust der Betriebserlaubnis attestieren. Daraus resultieren die von mir genannten Konsequenzen.
Vielleicht solltest du deinen Dekra-Ansprechpartner mal darum bitten, dir diese "Unbedenklichkeitsbescheinigung" in schriftlicher und somit juristisch verwertbarer Form auszustellen, damit wäre die Dekra im Falle eines Falles haftbar. Ich bin mir fast sicher, dass er dies nicht tun wird
Zitat von lalala2k10 im Beitrag #8
Also selbst bei Akrapovic gibts keine ABE oder sonstiges für nen Krümmer, da kannst selber suchen.
Zitat von WayneBrady im Beitrag #9Zitat von lalala2k10 im Beitrag #8
Also selbst bei Akrapovic gibts keine ABE oder sonstiges für nen Krümmer, da kannst selber suchen.
Absolut richtig, weil die Dinger für die Rennstrecke gemacht sind, alternativ Eintragung als Einzelabnahme (kein sehr billiger Spaß).
@Wayne
Der Krümmer hat nix mit deinem Versicherungsschutz zu tun...er müsste für den Unfall ursächlich sein und das geht ja wohl nicht. Außer er fällt ab, du fährst drüber, knallst in nen Bus mit Rentnern und diesesr explodiert.
Klar hat nen Krümmer kein E-Prüfzeichen und jetzt sagt dir nen Polizist etwas "NA UND?". Wer soll denn erkennen, ob dieser Krümmer original ist oder nen Nachrüstteil. Bei den alten "Ninjas" kannste es erkennen, denn früher als noch schöne Krümmer aus Kruppstahl verbaut wurden und keine Edelstahlkrümmer. Weiterhin braucht man zum erlöschen der BE ne Gefährdung oder ne Beeinträchtigung der Umwelt. Ne Gefährdung...siehe oben. Und die Umweltvariante: Die Bauart des Krümmers ist gleich (Fächerkrümmer), der Krümmer hat keinen Einfluss auf die Emissionen und die "Leistungssteigerung" liegt meist im Bereich irgendwelchen Messtoleranzen oder der Serienstreuung bzw. müsste erstmal nachgewiesen werden. Also, Komplettananlage mit Endtopf der ne E-Nummer hat verbauen und freuen.
Zitat von Master_U im Beitrag #11
@Wayne
Der Krümmer hat nix mit deinem Versicherungsschutz zu tun...er müsste für den Unfall ursächlich sein und das geht ja wohl nicht. Außer er fällt ab, du fährst drüber, knallst in nen Bus mit Rentnern und diesesr explodiert.
Klar hat nen Krümmer kein E-Prüfzeichen und jetzt sagt dir nen Polizist etwas "NA UND?". Wer soll denn erkennen, ob dieser Krümmer original ist oder nen Nachrüstteil. Bei den alten "Ninjas" kannste es erkennen, denn früher als noch schöne Krümmer aus Kruppstahl verbaut wurden und keine Edelstahlkrümmer. Weiterhin braucht man zum erlöschen der BE ne Gefährdung oder ne Beeinträchtigung der Umwelt. Ne Gefährdung...siehe oben. Und die Umweltvariante: Die Bauart des Krümmers ist gleich (Fächerkrümmer), der Krümmer hat keinen Einfluss auf die Emissionen und die "Leistungssteigerung" liegt meist im Bereich irgendwelchen Messtoleranzen oder der Serienstreuung bzw. müsste erstmal nachgewiesen werden. Also, Komplettananlage mit Endtopf der ne E-Nummer hat verbauen und freuen.
Zitat von Master_U im Beitrag #11
@Wayne
Der Krümmer hat nix mit deinem Versicherungsschutz zu tun...er müsste für den Unfall ursächlich sein und das geht ja wohl nicht. Außer er fällt ab, du fährst drüber, knallst in nen Bus mit Rentnern und diesesr explodiert.
Klar hat nen Krümmer kein E-Prüfzeichen und jetzt sagt dir nen Polizist etwas "NA UND?". Wer soll denn erkennen, ob dieser Krümmer original ist oder nen Nachrüstteil. Bei den alten "Ninjas" kannste es erkennen, denn früher als noch schöne Krümmer aus Kruppstahl verbaut wurden und keine Edelstahlkrümmer. Weiterhin braucht man zum erlöschen der BE ne Gefährdung oder ne Beeinträchtigung der Umwelt. Ne Gefährdung...siehe oben. Und die Umweltvariante: Die Bauart des Krümmers ist gleich (Fächerkrümmer), der Krümmer hat keinen Einfluss auf die Emissionen und die "Leistungssteigerung" liegt meist im Bereich irgendwelchen Messtoleranzen oder der Serienstreuung bzw. müsste erstmal nachgewiesen werden. Also, Komplettananlage mit Endtopf der ne E-Nummer hat verbauen und freuen.
Melde mich auch nochmal zu Wort...
Also bei der Akra Anlage ist es so das der Endtopf ne E-Nummer und ne ABE hat (wir reden hier über die P 07/08)
Der Krümmer hat sowas nicht...auch klar...hat ein Krümmer nun mal nicht.
Allerdings ist die komplette Anlage so nicht wirklich "legal" zugelassen...das liegt nicht unbedingt daran das die Komplettanlage an sich nicht für den Straßenverkehr in Ordung wäre, sondern weil Akra halt keine ABE für die koplette Anlage hat machen lassen (Kostengründe)
Solche kopletten Anlagen werden halt nicht wirklich oft gekauft und daher spart sich Akra das Geld für eine ABE und gibt nur den Hinweis das man sie selbt (bei Einzelabnahme) eintragen lassen kann.
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und bin zum TÜV damit (habe selbst eine Koplette Anlage verbaut)...der Prüfer meinte das eine Einzelabnahme möglich ist...allerdings wäre das sehr aufwendig. Die müssen dafür nämlich richtig viele Tests machen...sogar Materialtests etc.
Alles in allem meinte er das würde so ca. 1000 Euro kosten...da hab ich mir gedacht, danke und tschüss.
Ich fahre nun schon seit ca. 4 jahren die Koplettanlage und hatte damit noch keine Probleme...auch nicht beim TÜV.
Allerdings musst Du für den TÜV einen Nachrüst-Kat einbauen da sonst die Abgaswerte locker 10 mal so hoch sind wie sie sein dürfen...ist aber kein Ding und kostet so ca. 50 Euro.
Der Sound wird dadurch kaum beeinflusst allerdings hast damit auch kaum noch die "Fehlzündungen" und Füchse sind auch nicht wirklich drin...dafür aber kein Problem beim TÜV.
Rein rechtlich wurde hier schon fast alles gesagt...da würde ich mir an Deiner Stelle keine Gedanken machen das die Versicherung nicht zahlt.Da müsste nämlich nachgewiesen werden das der Unfall mit einem Standartkrümmer nicht passiert wäre...und das ist so gut wie ausgeschlossen...ausser, wie schon gesagt wurde, er fällt Dir ab oder löst sich sonst wie und Du hast deswegen einen Unfall...
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