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Zitat von mal-schaun im Beitrag #39
Na, da ist die Presse aber nicht so ganz auf dem laufenden ....
Zitat von Taz Devil im Beitrag #45
wie leichtfertig und frech sich so manche Kurierfahrer
Es gibt auch Radfahrer, die zu schnell unterwegs sind
So wie bei den Motorradfahrern gibt es auch Radfahrer, die sich nciht an die Verkehrsregeln halten. Und um es noch allgemeiner zu halten:
Egal, ob Fußgänger, Radfahrer oder motorisierte Verkehrsteilnehmer: Es gibt überall schwarze Schafe.
Zitat von Jense im Beitrag #43
Dann fahr mal selber Rad im Großstadtverkehr und ich würde wetten, du relativierst die Aussage hinterher.
Nun, die STVO gilt natürlich auch für Radfahrer.
Die Behörden müssen einfach nur härter durchgreifen und die entsprechenden Busgelder auch verhängen. ZB bei Rot über die Ampel ..... Vorfahrtsmissachtung ..... usw.
Im überigen ist es schon vorgekommen das ein Radfahrer mit mehr als 1,2 Promille seinen Führerschein abgeben durfte da er einen Unfall verursachte.
Begründung ist = Er ist im Besitz einer Fahrerlaubniss und wußte also das es Verboten ist unter so hohen Alkoholgenuss am Strassenverkehr teil zu nehmen.
Über eine Kennzeichenpflicht bei Fahrrädern so wie eine Pflichtversicherung wurde ja schon mal nachgedacht. Wurde nur wieder verworfen da der Aufwand viel zu hoch ist Fahrräder mit einem Kennzeichen zu versehen.
Da es eine Einnahmequelle für die Steuer/Stadt und Gemeindekassen ist wird sich da bestimmt noch was tun ......
Zitat von motorradhasi im Beitrag #50Zitat von Taz Devil im Beitrag #49
Hundebesitzer, ...
Zitat von mal-schaun im Beitrag #51
Nun, die STVO gilt natürlich auch für Radfahrer.
Die Behörden müssen einfach nur härter durchgreifen und die entsprechenden Busgelder auch verhängen. ZB bei Rot über die Ampel ..... Vorfahrtsmissachtung ..... usw.
..
Zitat
Im überigen ist es schon vorgekommen das ein Radfahrer mit mehr als 1,2 Promille seinen Führerschein abgeben durfte da er einen Unfall verursachte.
Begründung ist = Er ist im Besitz einer Fahrerlaubniss und wußte also das es Verboten ist unter so hohen Alkoholgenuss am Strassenverkehr teil zu nehmen.
man draf bis 1,6 promille fahrradfahren
bei nem unfall gibts dann trotzdem ärger,des is beim auto aber auch mit 0,1 promille so (also theoretisch)
PS:wenn falsch bitte korriegieren (am besten mit iner seite),meine infos stammen aus foren (alle ausser das ninja forum),fernsehen oder hat jmd gelabert,also nich zwingend richtig
Nööööö, 1,6 Promille ist die Schallgrenze ...... alles was darunter liegt ist davon abhängig wie auffällig du unterwegs warst.
Es gibt Leute die mit 1 Promille im Blut absolut unfähig sind irgend etwas war zu nehmen und genau da greift die Beurteilung des Arztes. Seine Aussage ist dann zählend für das Strafverfahren .....
Ist ja beim Auto bzw KFZ führen genau das gleiche .... ab 0,3 Promille kann der Führerschein weg sein ..... ab 0,8 in jedem Fall .....
ajo des sin dann "sonderfälle". grundlegend sins diese 1,6
bei nem unfall spielt des aber eh keine rolle obs noch im legalen rahmen war,ne teilschuld kriegt man auf jedenfall,egal ob auto,fahrrad oder zu fuß!!
war da nicht sogar sowas wenn man mit reifen, die grad noch die mindestprofiltiefe haben,nen unfall hat ne teilschuld kriegen kann???
Ja ... einige Versicherungen machen da Unterschiede ...... Sommerreifen mindestens 3 mm Winterreifen mindestens 4 mm Profil. Wenn darunter kann ein Teil der Schadenssumme wieder eingefordert werden.
Ob der Gesetzgeber da eine Teilschuld ausspricht weiß ich nicht .... der hält sich eigendlich an seine gesetzlichen Vorgaben was die Minimumtiefe des Profils angeht.
Der TüV sagt "muß über 3mm liegen" ..... mehr weiß ich da auch nicht.
Zitat von mal-schaun im Beitrag #57
Der TüV sagt "muß über 3mm liegen" .....
Zitat von Jense im Beitrag #59Zitat von mal-schaun im Beitrag #57
Der TüV sagt "muß über 3mm liegen" .....
Wie kann sich denn der TÜV über gesetzliche Vorgaben hinwegsetzen?!?
Auch für den gilt: 1,6 mm
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