Zitat von Lukas_Tirol im Beitrag #9
ich glaub bei ner 600er sind es 13% vom Kaufpreis, bei ner 900er 17%.
Berechnung der NoVA (ab 1. März 2014)
Für Motorräder:
Berechnung des Steuersatzes:
• (Hubraum (in ccm) - 100) x 0,02 = Steuersatz
• dieser Steuersatz ist auf volle Beträge ab- bzw. aufzurunden
• der Höchststeuersatz liegt bei 20 Prozent
• bei einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm beträgt der Steuersatz 0 Prozent
Der errechnete Steuersatz ist auf den Nettowert (exkl. USt und NoVA) des Motorrads anzuwenden, dies ergibt die zu leistende NoVA.
Bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) handelt es sich im Prinzip um eine Art Aufschlag zur 20%igen Umsatzsteuer bei Kraftfahrzeugen. Damit soll die früher in Österreich unter anderem geltende erhöhte Umsatzsteuer von 32 % bzw. davor 30 % (die sogenannte Luxussteuer) kompensiert werden, die beim Kauf neuer Kraftfahrzeuge angefallen ist. Andererseits sollte damit ein Bonus zugunsten verbrauchsarmer Kraftfahrzeuge geschaffen werden.
Rechtliche Grundlage der Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist das Normverbrauchsabgabegesetz 1991.