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Ich habe mal einen Link gesucht wie man das heutzutage löst, vielleicht für den einen oder anderen brauchbar
bevor noch so dummes zeug geschrieben wird und man ein motorrad wertlos macht wegen einen bobligen
Anschlag, und das ist durchaus erlaubt
http://www.wunderlich.de/shop/de/wunderl...nzung-4483.html
Zitat von mfs im Beitrag #42
Ich habe mal einen Link gesucht wie man das heutzutage löst, vielleicht für den einen oder anderen brauchbar
bevor noch so dummes zeug geschrieben wird und man ein motorrad wertlos macht wegen einen bobligen
Anschlag, und das ist durchaus erlaubt
http://www.wunderlich.de/shop/de/wunderl...nzung-4483.html
Also ich bin ja dafür, auch nicht immer alles auf die Goldwaage zu legen. Aber ein zusätzlicher lenkanschlag ist eine Sache. Ein Bruch im alu und dadurch eine materialschwächung eine andere Sache. Trotzdem kann man das reparieren. Einen abgebrochenen durch einen geschraubten zu ersetzen habe ich noch nicht gemacht und weiß nicht, was der TÜV dazu sagt.
logisch werden die eingesetzt, wenn der originale abgebrochen ist-----------> auf der Renne, damit der Lenker nicht jedesmal neue Beulen in den Tank macht, wenn man im Kiesbett landet
mit Kindergarten hat das aber nichts zu tun....sorry....so Aussagen find ich wenig hilfreich und auch wenig dem ja gewollten Austausch dienlich
für den TÜV siehts nunmal anders aus.....Ausnahmen, bei denen ein Prüver sowas halt nicht gesehen hat, sollten da auch nicht das Maß des RICHTIGEN darstellen
meine Meinung
Zitat von zx-alex im Beitrag #46Zitat von mfs im Beitrag #45
Das wird jetzt Kindergarten die werden auch eingesetzt wenn der vorhandene abgebrochen ist,
Scheint hier mode zu sein,andere runterzumachen wenn sie eine andere Auffassung von den Dingen haben.
Zitat von cowboy im Beitrag #48
logisch werden die eingesetzt, wenn der originale abgebrochen ist-----------> auf der Renne, damit der Lenker nicht jedesmal neue Beulen in den Tank macht, wenn man im Kiesbett landet
mit Kindergarten hat das aber nichts zu tun....sorry....so Aussagen find ich wenig hilfreich und auch wenig dem ja gewollten Austausch dienlich
für den TÜV siehts nunmal anders aus.....Ausnahmen, bei denen ein Prüver sowas halt nicht gesehen hat, sollten da auch nicht das Maß des RICHTIGEN darstellen
meine Meinung
Zitat aus deinem Link
"Die Original Lenkanschlag-Begrenzungen schlicht zu schwach dimensioniert. Schon beim harmlosen Umfallen oder einem heftigen Einschlag kann das Original beschädigt werden. Die Gabelbrücke kann dabei zerstört werden, was eine teure Reparatur nach sich zieht. Zudem können dabei Gleitrohre, Lenkungsdämpfer und Telelever ebenfalls Schaden nehmen.
Da diese Teile leider nicht als Sonderangebot erhältlich sind, lohnt sich diese Ausgabe allemal.
Ein äußerst stabiler Zentralhalter samt robusten Anschlaggummis schnell an der unteren Gabelbrücke angebracht. Eine sehr effektive, leichte und unzerstörbare Gesamtkonstruktion: Der Lenkeinschlag wird in den ersten Millimetern weich begrenzt und mit zunehmender Kompression immer härter. Text Das Einschlagen des Lenkers ist wesentlich angenehmer, da die harte Original-Begrenzung entfällt."
ergo, immer noch ZUSÄTLICH anzubringen, zum vorhandenen Lenkanschlag, oder als vorbeugender Schutz, übrigens für alle Motorräder und nicht explizit auf die von Dir genannte BMW R 1200 RT bezogen!
dein Hinweis auf "Holzköpfe", die hier versuchen hilfreiche Beiträge zu schreiben in Ehren.....besser Du schreibst hier nur noch.....als einziger Nichtholzkopf, der Ahnung hat
dann versteh ich Dich letztlich garnicht....
wir versuchen hier doch alle irgendwelche hilfreichen Tips zu geben.....oder seh ich da was falsch?
du schreibst von Kindergarten, Holzköpfen und beziehst dich auf einen zusätzlichen Zubehörartikel, der zusätzlich verbaut werden kann, damit eben der Lenkanschlag nicht kaputt geht
was bitte schön hat das Mit "Recht bekommen" zu tun?
Fakt ist, ohne funktionierenden Lenkanschlag kein TÜV und der von Dir genannte zusätzliche "Lenkanschlagsdämpfer" ersetzt den original vorhandenen eben TÜV-gerecht nicht!
Boahr, was ist denn los hier? Der eine hat ne Idee, der andere sagt was anderes. Anstatt, dass mit Fakten diskutiert wird und sich mal schlau gemacht wird, beschimpft ihr euch. Kindergarten ist, nichts zum Thema beizutragen. Dein Link mit dem schraubbaren Anschlag ist ja gut und schön, aber anstatt alle anderen als Kindergarten zu beschimpfen, schreib doch einfach, ob der TÜV es zulässt, wenn der originale abgebrochen ist. Denn darum geht es ja irgendwie...
Und nebenbei, auf der renne macht man eine lenkanschlagbegrenzung, um das einklappen des Vorderrads und dem damit verbundenen Überschlag im kiesbett zu vermeiden
Ja klar lässt er das zu, es darf nur nichts am Originalrahmen verändert werden quasi original zustand
Deshalb mein Vorschlag mit den anschrauben, nur geht das ja nicht. ich hatte nie Probleme mit
Anschläge solange die dran sind und sauber ausgeführt ist an fakten mangelt es doch ganz wo
anders, es gibt tausende die den Tüv gemeistert haben, da braucht man nur mal Googeln.
Da gebe ich doch gar nichts drauf wenn da einer oder zwei meinen das es nicht geht.
Zitat von mfs im Beitrag #55
Ja klar lässt er das zu, es darf nur nichts am Originalrahmen verändert werden quasi original zustand
Deshalb mein Vorschlag mit den anschrauben, nur geht das ja nicht. ich hatte nie Probleme mit
Anschläge solange die dran sind und sauber ausgeführt ist an fakten mangelt es doch ganz wo
anders, es gibt tausende die den Tüv gemeistert haben, da braucht man nur mal Googeln.
Da gebe ich doch gar nichts drauf wenn da einer oder zwei meinen das es nicht geht.
Warum schreibt der TÜV einen Lenkanschlag vor? Den TÜV interessiert es wohl weniger,ob sich jemand beim rangieren in der Garage den Daumen quetscht,oder der Lenkerstummel eine Delle in den Tank drückt.Ob man sich nach einem Sturz/Unfall vom Motorrad lösen kann,interessiert ihn aber schon.Die Idee,einen Lenkanschlag durch eine Flacheisenkonstruktion an den Angüßen der Verkleidunghalterung zu ersetzen,ist eigentlich nicht schlecht,und auch nicht neu.Der TÜV sagt wahrscheinlich (sicher) trotzdem NEIN.Die Begründung wird etwa lauten:"Es ist nicht sicher,daß diese Halterungen die Kräfte,die bei einem Sturz auf den Lenkanschlag wirken,aufnehmen können.Das Gleiche gilt auch für Konstruktionen aus dem Zubehör.Der TÜV nimmt´s halt genau.Aber,unmöglich ist nichts,vielleicht akzeptiert ein Prüfer das im Einzelfall doch.Aber ,ES IST EBEN NICHTS GEMACHT;UND NICHTS IST VOM TÜV ABGESEGNET.Solange bleibt alles Spekulation.Das sollte man einfach bedenken,wenn man sich für dieses Mopped interessiert.
Gruß Hannes
Zitat von hannes 2. im Beitrag #59
Warum schreibt der TÜV einen Lenkanschlag vor? Den TÜV interessiert es wohl weniger,ob sich jemand beim rangieren in der Garage den Daumen quetscht,oder der Lenkerstummel eine Delle in den Tank drückt.Ob man sich nach einem Sturz/Unfall vom Motorrad lösen kann,interessiert ihn aber schon.Die Idee,einen Lenkanschlag durch eine Flacheisenkonstruktion an den Angüßen der Verkleidunghalterung zu ersetzen,ist eigentlich nicht schlecht,und auch nicht neu.Der TÜV sagt wahrscheinlich (sicher) trotzdem NEIN.Die Begründung wird etwa lauten:"Es ist nicht sicher,daß diese Halterungen die Kräfte,die bei einem Sturz auf den Lenkanschlag wirken,aufnehmen können.Das Gleiche gilt auch für Konstruktionen aus dem Zubehör.Der TÜV nimmt´s halt genau.Aber,unmöglich ist nichts,vielleicht akzeptiert ein Prüfer das im Einzelfall doch.Aber ,ES IST EBEN NICHTS GEMACHT;UND NICHTS IST VOM TÜV ABGESEGNET.Solange bleibt alles Spekulation.Das sollte man einfach bedenken,wenn man sich für dieses Mopped interessiert.
Gruß Hannes
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