Hallo zusammen, im Zusammenjang mit dem Kennzeichenhalter und der zulässigen Neigung bin ich auf den Rückstrahler an meiner ZX10R gestoßen. Montiert ist ein Rizoma KZH mit ABE und dazu gehört ein roter Rückstrahler, der mittels eines langen Kunststoffteils und einer Schraube am Halter selbst befestigt wird. Das Kunststoffteil ist in der Verlängerung starr, sodass der Rückstrahler im gleichen Winkel wie das Nummernschild selbst angestellt ist. Da lässt sich auch nichts ohne Bruch verbiegen, es sei denn das geht unter Erwärmung vielleicht, wahrscheinlich war´s das dann aber für das Teil. Nun ist die zulässige Neigung des Kennzeichens auf max 30` limitiert, der Rückstrahler darf aber maximal 15` auf dieselbe Ebene bezogen schräg stehen, besser wäre senkrecht.
Einerseits ist der KZH per ABE zulässig, andererseits kann der Winkel des Rückstrahlers nur stimmig sein, wenn auch das Nummernschild mit maximal 15` Neigung montiert wird und das werde ich nicht machen! Ich könnte mir das für den Rückstrahler natürlich mit einer entsprechenden Halterung basteln, sollte das so wie es ist aber noch in einer Grauzone liegen und bei einer Kontrolle "diurchgehen" wäre mir das auch recht.
Wie sind evtl. eure Erfahrungen mit dem Thema?
Danke schon mal