Wie war das denn eigentlich nochmal?
Mitm TÜV bekommt man mit so ner Heckunterverkleidung kein Problem, oder? Solange am Kennzeichenhalter der Reflektor wieder dran ist, Blinker mit E-Zeichen (auch im richtigen Abstand zueinander) und der Ausschnitt für die Kennzeichenbeleuchtung vorhanden ist.
Was war denn aber nochmal die genaue Begründung (falls man doch mal nen unwissenden TÜV Prüfer vor sich hat, der meint: "Das is aber nich mehr original...")?