Stimmt,
die Originalteile musst du dir nicht wieder genehmigen lassen.
Weil, da hast du recht, die bei Erteilung der Betriebserlaubnis mit abgenommen worden sind.
Nun kommt dein Denkfehler.
Wenn du die andere Rastenanlage hast eintragen lassen und der Prüfer genickt hat ist deine Maschine verändert worden (siehe Eintagung). Wenn dir die Anlage nu nicht mehr gefällt und du wieder das Original fahren möchtest musst du die Eintragung wieder löschen lassen, weil, die Betriebserlaubnis nun die neue Anlage mit einschließt.
Einzige Ausnahme ist wenn etwas, meist Reifen, wahlweise eingetragen ist oder du für ein Anbauteil eine ABE besitzt. Da kannst du dir aussuchen was du gerade fahren möchtest.
Ich weiß, ist schwer zu verstehen und auch nicht wirklich einzusehen. Aber unsere Paragraphenreiter stehen nunmal auf solche Nummern.
Harry