Weils eben in der StVO so festgehalten ist. Die Serienübersetzung darf nicht eigenmächtig ohne TÜV Abnahme geändert werden. Wieso muss auf nem Blinker ein E Zeichen sein? Blinkt der dadurch besser?
Der Hersteller hat Dein Bike mit der Übersetzung XY vom deutschen Kraftfahrtbundesamt zugelassen bekommen. Er darf seine Produkte daher offiziel in Deutschland anbieten/vertreiben. In dieser Zulassung ist auch die Serienübersetzung erfaßt (die Herstellerzulassung hat nichts mit Deinem KFZ-Schein zu tun). Mit dieser Serienübersetzung wurden alle "Tests" durchgeführt und der Hersteller steht dafür ein. Andere Übersetzungen mögen sie auch noch so unschädlich sein, sind nicht vom Hersteller und vom Kraftfahrtbundesamt authorisiert. Obs logisch ist oder nicht, ist egal....es ist die aktuelle Rechtslage.
Noch ein interessanter Fall: Dein Bike wird wahrscheinlich eine 2-Personen-Zulassung haben. Wenn Du nun deine Soziusfußrasten abschraubst, mußt du es vom TÜV eintragen lassen auf Ein-Personen-Betrieb
Oder dir einen ein und zwei Personenbetrieb eintragen lassen. Erklär mir mal diese Logik
Selbst eine bloße Soziusabdeckung (d.h. Soziusbrötchen entfernt) müßte theoretisch vom TÜV eingetragen werden, da du den 2-Personen-Betrieb unmöglich machst